- 30.10.2025, 08:40:02
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- OTS0015
VSV/Holzinger: OGH verfestigt Judikatur zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren
Konsument zahlte bei rund 690.000 Euro Kredit rund 20.000 Bankgebühr
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Haupt einen Musterprozess gegen die Unicredit Bank Austria beim Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen!
Ein Konsument hatte zum Zweck des Ankaufes von Eigentumswohnungen einen Kredit über rund 690.000 Euro aufgenommen und musste einmalig rund 20.000 Euro Kreditbearbeitungsgebühr bezahlen.
Der Konsument klagte mit Unterstützung durch den VSV und Prozessfinanzierer dP die Prozessfinanzierer GmbH die Unicredit Bank Austria auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr. Zwei Instanzen haben die Klage abgewiesen; der OGH dagegen sprach die Rückzahlung zu.
Der OGH fasste zusammen: „Eine nicht im Einzelnen ausgehandelte Verpflichtung zur Leistung eines Zusatzentgelts, das als Spesenersatz bezeichnet wird oder auf andere Weise erkennen lässt, dass es der Abgeltung eines konkreten Aufwands des Unternehmens dient, ist gröblich benachteiligend im Sinne von § 879 Abs 3 ABGB, wenn das Entgelt den tatsächlichen Aufwand grob überschreitet.“
Das ist hier der Fall.
„Damit hat der OGH seine Rechtsprechung zu Kreditbearbeitungsgebühren verfestigt und die Teilnehmer:innen an den Sammelaktionen des VSV können nun auf positive Urteile oder Vergleiche hoffen.“
freut sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.
Damit ist durch die Judikatur inzwischen geklärt, dass:
- ein Anführen von einer Reihe von Spesen ohne klare Zuordnung eine intransparente und damit unwirksame Klausel darstellt,
- eine Angabe von Spesen in Prozent der Kreditsumme gröblich benachteiligend ist, da Spesen für Aufwendungen der Bank unabhängig von der Kreditsumme sind,
- Spesen, die betraglich angeführt sind, gröblich benachteiligend sind, wenn sie den tatsächlichen Aufwand grob überschreiten.
„Man kann sich beim VSV immer noch unter www.verbraucherschutzverein.eu zur Teilnahme anmelden,“
sagt Holzinger.
Rückfragen & Kontakt
Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
Telefon: 06502110878
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.eu
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu
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