• 29.10.2025, 09:26:32
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AK erkämpft Pflegegeldstufe 5 statt 3 für Mann mit Demenz: Pflegegeld-Gutachten der Versicherung ignorierte erhöhten Pflegeaufwand

Linz (OTS) - 

Ein 78-jähriger Mann aus dem Bezirk Grieskirchen erhielt schon einige Zeit Pflegegeld der Stufe 3. Zusätzlich zu seinen altersbedingten Gebrechen erkrankte er an Demenz. Das führte dazu, dass seine Frau ihn zu Hause rund um die Uhr pflegen musste. Ihren Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds lehnte die zuständige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) aber ab. Ein Fall für die AK, die dagegen Klage einreichte und am Ende für den Mann Pflegegeldstufe 5 durchsetzen konnte.

Die Demenz des 78-jährigen Mannes nahm stetig zu. Irgendwann konnte er sich in der Wohnung nicht mehr zurechtfinden, er verlor ständig die Orientierung. Zu diesem Zeitpunkt erhielt er bereits Pflegegeld der Stufe 3. Diese deckt allerdings nur einen Pflegebedarf von maximal 160 Stunden pro Monat ab. Seine Frau musste ihn aber rund um die Uhr, auch nachts, begleiten und bei allen Tätigkeiten unterstützen. Also stellte das Ehepaar einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds bei der zuständigen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB).

Kurze Zeit danach erhielt das Ehepaar unerfreuliche Post von der Versicherungsanstalt. Laut Gutachten betrage der Pflegeaufwand nur 151 Stunden pro Monat, weswegen es bei der bestehenden Pflegegeldstufe 3 bleibe. Die Gattin wandte sich an die AK Grieskirchen. Die reichte Klage gegen den Bescheid der BVAEB ein. Denn aus Sicht der AK berücksichtigte das Gutachten den erhöhten Pflegeaufwand durch die Demenz des Mannes nicht. Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit einem neuen Gutachten. Dieses bestätigte die Rechtsansicht der AK und stellte einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden und einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand fest. Somit musste die BVAEB rückwirkend ab Antragstellung Pflegegeldstufe 5 statt 3 zahlen.

AK-Präsident Andreas Stangl ermutigt AK-Mitglieder sowie deren Angehörige, sich bei Unsicherheiten rund ums Pflegegeld an die AK zu wenden. „Wenn Gutachten dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen. Wir prüfen Pflegegeldfälle, beraten die Betroffenen und vertreten sie vor Gericht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Oberösterreich
Ines Hafner, Bakk.Komm., MA
Telefon: 050/6906-2178
E-Mail: ines.hafner@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum

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