• 28.10.2025, 11:23:02
  • /
  • OTS0066

FPÖ-Amesbauer/Antauer/Fürweger/Dim: Entwurf des Bundes für neue Art. 15a Vereinbarung zur Grundversorgung völlig inakzeptabel!

Entwurf des Innenministeriums zu neuer Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung wird auf Landesebene von freiheitlichen Regierungsmitgliedern entschieden abgelehnt.

Steiermark/Graz (OTS) - 

Neues Durchgriffsrecht, teure „Notfallpläne“, vereinfachte Verfahren für Quartiere und ein Gummiparagraph für die „besonderen Bedürfnisse von trans- und intergeschlechtlichen Personen“: Entwurf des Innenministeriums zu neuer Art. 15a B-VG Grundversorgungsvereinbarung wird auf Landesebene von freiheitlichen Regierungsmitgliedern entschieden abgelehnt; Forderung nach Ausnahme vom Migrationspakt für Österreich!

Aufgrund des verheerenden EU-Asyl- und Migrationspakts sowie der Aufnahme-Richtlinie aus dem Jahr 2024 sind umfassende Änderungen in der Art. 15a Grundversorgungsvereinbarung sowie in den darauf basierenden Grundversorgungsgesetzen der Bundesländer notwendig. Das Innenministerium hat in den letzten Wochen einen unausgereiften Entwurf der 15a Vereinbarung vorgelegt, der weder politisch abgestimmt noch mit den Ländern vorbesprochen wurde. Dadurch soll diese Neufassung den Bundesländern angesichts einer Umsetzungsnotwendigkeit bis Juni 2026 geradezu aufgezwungen werden. Nachdem ÖVP-Innenminister Gerhard Karner jegliche Gesprächs- und Kompromissbereitschaft vermissen ließ, haben sich die in den Bundesländern für das Asylwesen zuständigen freiheitlichen Regierungsmitglieder Hannes Amesbauer (Steiermark), Martin Antauer (Niederösterreich), Wolfgang Fürweger (Salzburg) sowie die in Oberösterreich ebenfalls regierende FPÖ mit Klubobmann Thomas Dim zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen diese an ein Ultimatum grenzende Vorgehensweise aufzutreten.

So sieht der Entwurf vor, dass der Bund vor der Errichtung oder Schließung von Betreuungseinrichtungen kein Einvernehmen mit den Ländern mehr herzustellen hätte. Damit würde das bewährte föderale Prinzip außer Kraft gesetzt. Noch schlimmer: Ein neues Durchgriffsrecht soll eingeführt werden – jenes Instrument, das bereits in den Asylchaos-Jahren 2015 und 2016 zur Errichtung von Containerdörfern und Großquartieren geführt hat. Zwar ist von außergewöhnlichen „Krisensituationen“ die Rede, doch die Definitionsmacht darüber liegt ausschließlich beim Bund. Aufgrund der Aufnahme-Richtlinie sind des Weiteren „Notfallpläne“ vorgesehen, durch welche die Bundesländer Kapazitäten vorzuhalten haben. Wie groß diese Kapazitäten sind, ist völlig unklar. Zudem dürften die Mehrkosten einmal mehr auf die Länder abgewälzt werden. Die bereits angeführte schwammige Begrifflichkeit von „Krisensituationen“ soll darüber hinaus zur Anwendung von landesgesetzlich geregelten, vereinfachten Verfahren führen, um die Nutzung von Grundstücksflächen zur Unterbringung zu ermöglichen. Einen absoluten Gummiparagraphen will man für „trans- und intergeschlechtliche Personen“ einführen, so sollen deren besonderen Bedürfnisse in der Grundversorgung gesondert berücksichtigt werden. Nachdem in zahlreichen Asylverfahren bereits Massenübertritte zum Christentum zu beobachten waren, ist auch hier einmal mehr ein Einfallstor für massiven Missbrauch zu sehen. Sollte zudem die medial kolportierte Ausnahme für Polen vom Migrationspakt tatsächlich schlagend werden, so liegt es an der Bundesregierung, diese Ausnahme für Österreich ebenfalls zu erreichen.

Steiermark – Landesrat Hannes Amesbauer:

„Unter diesen Voraussetzungen ist für uns eine Zustimmung zur neuen Art. 15a Grundversorgungsvereinbarung nahezu ausgeschlossen. Der Bund und die zuständigen Organe der Bundes-ÖVP sind verantwortlich, dass derartige Vorgaben auf EU-Ebene überhaupt erst beschlossen werden konnten, insofern stehen auch sie in der Verantwortung, in der konkreten Umsetzung den Bundesländern so weit wie möglich entgegenzukommen. Im steirischen Regierungsprogramm ist nicht umsonst die Neuverhandlung der 15a Vereinbarung mit dem Bund angeführt. Notfalls können wir auch ohne 15a Vereinbarung ein steirisches Grundversorgungsgesetz beschließen und für die Steiermark eine Obergrenze festlegen. Diese wäre allerdings deutlich niedriger als die Anzahl der derzeit grundversorgten Personen,“ stellt der steirische FPÖ-Landesrat für Asyl Hannes Amesbauer entschlossen klar und kündigt ein gemeinsames Schreiben an ÖVP-Innenminister Karner an, um Gespräche auf politischer Ebene einzufordern, die bislang nicht stattfanden.

Niederösterreich – Landesrat Martin Antauer:

Der vorliegende Entwurf des Bundes für eine neue 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung ist ein Schlag ins Gesicht aller Bundesländer. Er hebelt das föderale Prinzip aus, zwingt den Ländern neue Verpflichtungen auf und öffnet Tür und Tor für Maßnahmen, die völlig an der Lebensrealität der Gemeinden vorbeigehen.

Es kann nicht sein, dass der Bund im Alleingang über neue Quartiere entscheidet, ohne Einvernehmen mit den Ländern herzustellen. Genau das hat in der Asylkrise 2015 zu chaotischen Zuständen geführt – und genau diesen Weg will man offenbar wieder beschreiten. Wir lassen uns kein Durchgriffsrecht mehr aufzwingen und lehnen auch die Verpflichtung zu teuren, unklaren „Notfallplänen“ ab, deren Kosten am Ende bei den Ländern hängenbleiben.

Wenn der Bund Krisensituationen nach eigenem Ermessen definieren kann, ist das kein Krisenmanagement, sondern ein Freibrief zur politischen Willkür. Völlig inakzeptabel ist auch der Versuch, mit schwammigen Formulierungen und ideologisch gefärbten Zusatzbestimmungen eine Debatte zu führen, die mit der eigentlichen Aufgabe der Grundversorgung nichts zu tun hat. Unser Ziel bleibt klar:

Die Länder dürfen nicht weiterhin die Leidtragenden einer völlig verfehlten Asyl- und Migrationspolitik von EU und Bund sein. Wir werden nicht zulassen, dass Fehlentscheidungen in Brüssel und Wien auf dem Rücken der Länder und Gemeinden ausgetragen werden. Wer Verantwortung trägt, muss sie auch übernehmen – und nicht die Folgen auf jene abwälzen, die tagtäglich für Ordnung, Versorgung und Sicherheit vor Ort sorgen. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber den Ländern, aber auch gegenüber den Menschen, die hier leben und sich an Regeln halten.

Salzburg – Landesrat Wolfgang Fürweger:

„Der vorliegende Entwurf des Bundes ist in seiner gegenwärtigen Form nicht zustimmungsfähig. Er missachtet zentrale föderale Grundsätze, belastet die Länder finanziell und schafft rechtliche Unklarheiten, die in der Praxis untragbar wären. Insbesondere im sensiblen Bereich der Grundversorgung sind klare Zuständigkeiten, Transparenz und Zusammenarbeit erforderlich – nicht einseitige Durchgriffsrechte des Bundes.

Sollte künftig ohne Einvernehmen mit den Ländern über Quartiere, Kapazitäten und sogenannte Krisensituationen entschieden werden, stellt dies einen massiven Eingriff in die Landesautonomie dar. Dies lehnen wir entschieden ab. Salzburg ist bereit, an einer überarbeiteten Vereinbarung mitzuarbeiten – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die föderale Balance gewahrt bleibt und verbindlich verankert wird.

Die Bundesregierung muss nun auf die Länder zugehen, anstatt uns fertige Texte vorzulegen, die mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten. Eine derart unausgereifte 15a-Vereinbarung ist kein Beitrag zu Ordnung und Verantwortung, sondern würde Chaos und Ungleichbehandlung weiter fördern. Wir fordern daher eine grundlegende Überarbeitung, bevor an eine Zustimmung überhaupt zu denken ist.“

Oberösterreich – Klubobmann Thomas Dim:

„Offenbar hat es Polen durch ein selbstbewusstes Auftreten in Brüssel geschafft, den EU-Migrationspakt nicht umsetzen zu müssen. Das muss auch das Ziel für Österreich sein – und zwar mit voller Entschlossenheit. Denn der EU-Migrationspakt sieht vor, weitere staatliche Kompetenzen auf die EU-Ebene zu übertragen – das lehnen wir ab. Unser Land hat in den letzten Jahren zigfach mehr Asylanten aufgenommen bzw. finanziert als viele andere Mitgliedsstaaten. Dass Brüssel gleichzeitig Regelungen vorsieht, wonach künftig sogar Sonderzuschüsse für die ‚besonderen Bedürfnisse‘ von trans- oder intergeschlechtlichen Asylwerbern eingeführt werden sollen, zeigt einmal mehr, welches Geistes Kind die Verantwortlichen auf EU-Ebene sind. Wir sagen klar: Das ist völlig realitätsfremd und hat mit einer verantwortungsvollen Politik im Sinne unserer Bürger nichts mehr zu tun. Statt immer neue Bürokratiemonster zu schaffen, fordern wir endlich eine Politik der Vernunft – mit einem klaren Ziel: Nullzuwanderung in das österreichische Sozialsystem. Nur so können wir unsere Heimat, unsere Gemeinden und unsere Bürger nachhaltig schützen“, stellt Thomas Dim, Klubobmann der FPÖ OÖ, klar.

Rückfragen & Kontakt

FPÖ Steiermark
Telefon: + 43 (0) 316 877 5305
E-Mail: pressedienst@fpoe-stmk.at
Website: https://www.fpoe-stmk.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FSK

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel