• 27.10.2025, 10:31:32
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Bundesstraßengesetznovelle: BM Hanke setzt nicht auf Tempo sondern auf weitere Privilegien

Zwangsrechtsverordnungen unbefristet verlängern statt Effizienzsteigerung ist der falsche Weg

Wien (OTS) - 

Von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt ist am vergangenen Freitag die Begutachtungsfrist für eine Änderung des Bundesstraßengesetzes zu Ende gegangen. Die Umweltorganisation VIRUS verantwortet eine von neun abgegebenen Stellungnahmen und kritisiert den Ministerialentwurf scharf. Sprecher Wolfgang Rehm: „Bundesminister Hanke will die auf fünf Jahre befristeten Zwangsrechte in verordneten Bundesstraßenplanungsgebieten bis zur Rechtskraft einer UVP-Genehmigung also quasi bis zum Sankt Nimmerleinstag ausdehnen, anstatt endlich seine Bummelbehörde auf Vordermann zu bringen und Tempo zu machen.“

Dies stehe in völligem Gegensatz zur Bundesregierung, die rhetorisch auf schnelle Verfahren setze. „Einerseits wird seit Sommer wieder einmal das Erdzeitalter der Verfahrensbeschleunigung ausgerufen und andererseits soll es dann aber keinen frischen Wind für jene Sonderverfahren geben, die der Hilfsapparat von Minister Hanke selbst im trauten Paarlauf mit der Asfinag und mit zahlreichen Sonderprivilegien ausgestattet, abwickelt und dabei systematisch astronomische Zeiträume in Anspruch nimmt,“ so Rehm in zugespitzter Formulierung. Dies liege daran, dass einerseits die Straßenbehörde hinter dem Niveau der Eisenbahnbehörde im Haus zurückfalle und andererseits an den schlecht gemachten Projekten der überhebliches Auftreten gewohnten Asfinag, die zeitraubende Verbesserungsauftragsschleifen über Jahre nach sich ziehen würden, weil niemand es wage, diese Unterlagen zurückzuweisen, wie es bei ergebnisoffenem Zugang geboten wäre. Dasselbe Ministerium würde auch wenig rücksichtsvoll und nach Gutdünken mit diesen Zwangsrechten umgehen und pauschal Verordnungen erlassen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür begründet erfüllt seien. „Viele dieser Verordnungen entfalten schon jahrelang keine Rechtswirksamkeit mehr, ohne dass das bis dato jemanden gestört hat oder man sich der Mühe unterziehen wollte, eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen“, so Rehm. Auch jetzt solle nicht etwa eine Verlängerungsmöglichkeit geschaffen werden, sondern ein neues Privileg auf unbestimmte Zeit, damit niemand das System störe, das man sich bequem eingerichtet habe und an dem man offensichtlich nichts ändern wolle. „Mit der euphemistisch behaupteten Rechtssicherheit hat das nichts zu tun, vielmehr würde ein rechtswidriger Widerspruch innerhalb des Systems Bundsstraßengesetz geschaffen. Sollte das jemals so durch den Ministerrat gehen, dann muss der Nationalrat zeigen dass er wirklich Gesetzgeber ist, und einen Beschluss ablehnen,“ so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

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