• 24.10.2025, 13:57:02
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Tätigkeitsbericht 2024 der Kinder- und Jugendanwaltschaft zeigt dringenden Handlungsbedarf

Die Kija Wien fordert mehr Verbindlichkeit bei der Einhaltung von Kinderrechten, verpflichtende Schutzkonzepte und lückenlose Gesundheitsversorgung aller Kinder

Wien (OTS) - 

Der Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft 2024 zeigt wie vielfältig die Herausforderungen bei Kinderrechten und Kinderschutz sind. Von Krisenzentren über Jugendhaft bis hin zu Schule und Gesundheitsversorgung – die Rechte junger Menschen enden nicht an der Tür von Klassenzimmern, Wohngruppen oder Gefängnissen. Der Bericht macht deutlich: Kinderrechte brauchen Verbindlichkeit, junge Menschen einen effektiven Zugang zu ihren Rechten und die Planung von Maßnahmen einen Fokus auf Partizipation.

„Wir sind dort, wo Kinderrechte und Kinderschutz besondere Aufmerksamkeit brauchen und junge Menschen auf ein funktionierendes System angewiesen sind“, sagt der Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft setzt sich in allen Lebensbereichen junger Menschen für ihre Rechte ein. Deshalb braucht es ein eigenes Gesetz der Kinder- und Jugendanwaltschaft, das die gesamte Breite der Tätigkeit abdeckt.

Zugang zu Rechten sichern: Mehr Verbindlichkeit und wirksame Schutzkonzepte

„Kinder und Jugendliche haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Schutz und auf bestmögliche Entwicklung. Damit diese Rechte gelebt werden, braucht es verbindliche Mechanismen, mit denen Rechte junger Menschen umgesetzt werden“, so der Kinder- und Jugendanwalt. Regelmäßige Sprechtage mit jugendlichen Insassen in der Justizanstalt-Wien Josefstadt oder Monitoring-Besuche in Wohngemeinschaften und Krisenzentren haben erneut aufgezeigt: es herrscht großer Druck im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, es mangelt an psychiatrischer Versorgung, es bestehen herausfordernde Haftbedingungen im Jugendvollzug und Mobbing an Schulen ist immer noch präsent. Überall dort wo mit Kindern gearbeitet wird, müssen Kinderschutzkonzepte Standard sein: sie stellen klare Regeln, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen bereit, um Risiken früh zu erkennen und angemessen zu handeln. Wichtig sind hier kindgerechte Informationen und ein breites Netz an Unterstützungspersonen, da es entscheidend ist, dass junge Menschen wissen, an wen sie sich im Krisenfall wenden können.

Versorgt, versichert, geschützt – weil Gesundheit ein Kinderrecht ist

Eine große Lücke ortet die Kinder- und Jugendanwaltschaft bei den österreichweit rund 2000 Kindern und Jugendlichen, die aktuell keine Krankenversicherung haben. Dies widerspricht den kinderrechtlichen Verpflichtungen und ist einer der Gründe, warum Kinder nicht an Schulausflügen, Projekttagen, Schulskikursen oder Feriencamps teilnehmen können. Kosten für etwaige Notfälle, Unfälle oder Krankenhausaufenthalte sind ohne Versicherung eine finanzielle Belastung. Hier wird ein fundamentales Kinderrecht nicht gewährleistet und Ungleichheit verschärft.

Gelebte Partizipation verändert Lebenswelten: Kinder- und Jugendstrategie und Jugendbeirat

Partizipation ist eine zentrale Voraussetzung, um den Zugang zum Recht für junge Menschen zu gewährleisten. Die Wiener Kinder- und Jugendstrategie ist darauf ausgerichtet und bündelt konkrete Maßnahmen um Chancengerechtigkeit, Mitbestimmung und Lebensqualität in sämtlichen Lebensbereichen von jungen Menschen zu verbessern. Vieles ist erreicht, dennoch steckt Potential in der Umsetzung. Positiv ist, dass die Kinder- und Jugendstrategie weitergeführt wird und auf Basis der Empfehlungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft überarbeitet wurde.

Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaft sollte die Planung in allen Bereichen stärker mit bestehenden kinderrechtlichen Verpflichtungen verknüpft und kindgerecht aufbereitet werden. Hierzu werden Folgenabschätzungen und Child-Friendly-Budgeting vorgeschlagen, um Auswirkungen auf alle jungen Menschen besser zu erfassen. Besonders gelungen ist hier der erfolgreiche Aufbau von Vernetzungsstrukturen innerhalb der Stadtverwaltung. Diese sollten im Sinne eines umfassenden Kinderrechte-Mainstreamings ausgebaut werden.

Ein Erfolgsmodell für gelungene Partizipation ist der Jugendbeirat der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Er bringt die Perspektiven junger Menschen direkt in die Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft ein. Gemeinsam mit engagierten Jugendlichen wurden zahlreiche Projekte umgesetzt – von kreativen Social-Media-Beiträgen über die Entwicklung jugendgerechter Beratungsformate bis hin zu aktiver Mitwirkung an Veranstaltungen und Stellungnahmen. Kurz gesagt: Der Jugendbeirat trägt entscheidend dazu bei, die Lebenswelt junger Menschen sichtbar zu machen und ihre Anliegen dort einzubringen, wo Entscheidungen getroffen werden.

Kinderschutz braucht offene Türen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft empfiehlt daher:

  • Ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz in dem sich die Tätigkeiten der Kija zeigen

  • Verbindliche Kinderschutzkonzepte überall wo mit jungen Menschen gearbeitet wird

  • Eine Stärkung des Unterstützungssystems an Schulen

  • Lückenlose Krankenversicherung zur Gesundheitsversorgung aller Kinder

  • Die Stärkung der kindgerechten Planung und strukturellen Partizipation in allen Bereichen

„Wir müssen weiter daran arbeiten, stärker aus der Perspektive junger Menschen zu planen und sie dabei verbindlich einzubeziehen. Nur so werden wir die Lebensrealitäten junger Menschen in Wien auch weiter im Sinne der Kinderrechte verbessern können“, schließt der Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner.

Tätigkeitsbericht 2024: KIJA-Jahresbericht-2024-1.pdf

Rückfragen & Kontakt

Mag. Sebastian Öhner
Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
Telefon: +43/1/70 77 000
Website: https://kija-wien.at/

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