• 24.10.2025, 10:00:04
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Lebenshilfe Tirol: 17 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – „Kein Wunschzettel, sondern geltendes Recht!“

Georg Willeit fordert die konsequente Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Innsbruck (OTS) - 

„Die UN-Behindertenrechtskonvention ist kein Wunschzettel, sondern geltendes Recht!“ Mit diesen Worten erinnert Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol, an das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. Oktober 2008 – und zieht eine gemischte Bilanz. „Was einst als Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefeiert wurde und durchaus zu Fortschritten geführt hat, droht nun ausgehöhlt zu werden“, warnt Willeit.

Die Idee der UN-BRK

Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Doch in Österreich werden diese Rechte noch immer nicht in ausreichendem Maß gelebt. Dies belegt auch der UN-Fachausschuss in seinen regelmäßigen Staatenprüfungen für Österreich. Kinder mit Behinderungen werden weiterhin getrennt von anderen Kindern unterrichtet. Es müsse sichergestellt werden, dass Kinder in Regelschulen optimal unterstützt werden. Auch erwachsene Menschen mit Behinderungen sind betroffen: Nur ein Bruchteil ist am regulären Arbeitsmarkt beschäftigt, viele arbeiten weiterhin in Werkstätten – ohne eigene sozialversicherungsrechtliche Absicherung.

Kürzungen mit fatalen Folgen

Die aktuelle Budgetpolitik trifft Menschen mit Behinderungen besonders hart. Pilotprojekte wie die Harmonisierung der Inklusiven Arbeit und der Persönlichen Assistenz stehen mangels Finanzierung vor dem Aus. Kürzungen im Ausgleichstaxfonds gefährden zentrale arbeitsmarktpolitische Initiativen, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsleben erleichtern sollen. Gleichzeitig wird die Mindestsicherung eingeschränkt und die erhöhte Familienbeihilfe nicht valorisiert – mit dramatischen Folgen für jene, die ohnehin kein eigenes Einkommen erzielen können. „Menschen mit Behinderungen sind oft nicht im klassischen Sinn erwerbsfähig. Sie verfügen meist über kein eigenes Einkommen und sind auf solidarische Unterstützung angewiesen“, erklärt Georg Willeit. „Wenn hier gekürzt wird, trifft es die Falschen“. Darüber hinaus braucht es kostendeckende Budgets für Organisationen der Behindertenarbeit, um eine qualitätsvolle Begleitung und echte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.

Ein Appell an die Menschlichkeit

Die Tendenz, die Verantwortung zunehmend auf Eltern und Angehörige zu übertragen, ist weder bedarfsgerecht noch nachhaltig“, warnt Georg Willeit. „Wir als Lebenshilfe appellieren an die Bundesregierung, Landesregierungen und Gemeinden: Setzen Sie die UN-Behindertenrechtskonvention und damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen um.“

Rückfragen & Kontakt

Lebenshilfe Tirol
E-Mail: redaktion@lebenshilfe.tirol

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