- 24.10.2025, 09:21:32
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AVG-Novelle 2025: Verfahrens-Turbo für Großprojekte
Genehmigungen für Großprojekte werden schneller und digitaler
Mit der Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) werden Genehmigungsverfahren für große Bau-, Energie- oder Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigt. In Zukunft gelten Verfahren schon ab 50 Beteiligten als „Großverfahren“ und Kundmachungen werden online über das Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht. Damit werden alle wesentlichen Verfahrensschritte in übersichtlicher Form für jeden verbindlich festgehalten und dokumentiert. Behörden können zudem klare Fristen für Einwände setzen und nichtamtliche Sachverständige leichter heranziehen – eine Notwendigkeit, die sich aus der Praxis heraus immer wieder zeigt.
„Effiziente und deutlich beschleunigte Verfahren statt endloser Aktenlauf: Mit der AVG-Novelle setzen wir eine notwendige Maßnahme und jahrelange Forderung des Wirtschaftsbundes um. Damit bringen wir Österreichs Wirtschaft wieder auf die Überholspur. Wir machen Schluss mit langwierigen Verfahren und überbordender Bürokratie. Ein echter Gewinn für Betriebe, Investitionen und den gesamten Wirtschaftsstandort Österreich”, sagt Wirtschaftsbund-Generalsekretär und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger.
„Mit der AVG-Novelle setzen wir einen wichtigen Schritt, um Verwaltungsverfahren in Österreich zukünftig schneller, digitaler und praxistauglicher zu gestalten“, betont Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. „Damit können etwa große Infrastruktur- oder Energieprojekte zügiger umgesetzt werden. Gleichzeitig erhöhen wir mit den neuen Regelungen die Transparenz und Effizienz von Genehmigungsverfahren. Davon profitiert auch der Wirtschaftsstandort Österreich.“
Die vorliegende Novelle ist ein Ergebnis der Reformpartnerschaft „Verwaltungs- und Verfassungsbereinigung“ unter der Federführung von Staatssekretär Alexander Pröll und zeigt, dass Österreich auf moderne und digitale Verwaltungsprozesse setzt. Besonders bei Großprojekten mit vielen Beteiligten sollen Verfahren künftig zügiger abgeschlossen werden, während die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger weiterhin garantiert bleiben. Die Novelle passierte am Donnerstag mit breiter Mehrheit den Verfassungsausschuss und soll nach dem Beschluss im Nationalrat mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten.
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