• 24.10.2025, 09:13:32
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Caritas: Teilhabe darf niemals vom Budget abhängen.

Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler mahnt zum 17. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention deren Umsetzung ein.

Wien (OTS) - 

Vor 17 Jahren ratifizierte Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), doch zur Umsetzung der Konvention ist es noch ein weiter Weg. Defizite gibt es zahlreiche. Aktuell ist die Finanzierung des Ausgleichstaxfonds (ATF) durch Budgetkürzungen weiter unter Druck geraten. Infolgedessen sind Maßnahmen zur Arbeitsinklusion massiv gefährdet – die Caritas weist auf gravierende Konsequenzen dieser Kürzungen hin.

Kürzungen führen zu Rückschritten bei Inklusion und Beschäftigung

Der ATF ist ein zentrales Instrument der Inklusionspolitik und Finanzierungsquelle für Maßnahmen beruflicher – somit gesellschaftlicher – Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Laut Plänen der Bundesregierung werden die Zuschüsse an den ATF bis 2026 um 23–25 Millionen Euro sinken, in einem weiteren Schritt nochmals um 50 Millionen Euro reduziert. Damit drohen massive Einschnitte in Programme, die Inklusion in den Arbeitsmarkt sichern, so Nora Tödtling-Musenbichler, Präsidentin der Caritas Österreich: „Wir sehen die Auswirkungen mit großer Sorge. Gerade wenn wir nach 17 Jahren ratifizierter UN-Behindertenkonvention feststellen müssen, dass noch immer zahlreiche Defizite bestehen – von ungleichen Chancen am Arbeitsmarkt bis hin zu fehlender Bildungsinklusion – darf nicht an etablierten Mitteln zur UN-BRK-Umsetzung gekürzt werden. Im Gegenteil: Jetzt ist der Moment, Inklusion planmäßig auszubauen und die notwendigen Mittel zu sichern, damit Menschen mit Behinderungen als zentraler Teil unserer Gesellschaft gestärkt werden.“

Die aktuellen Kürzungen zeigen bereits jetzt gravierende Folgen: Der Mobilitätszuschuss wird halbiert, bewährte Inklusionsprojekte müssen schließen, Personal wird abgebaut. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen spüren die Auswirkungen unmittelbar. Förderprogramme wie „Barriere:freie Unternehmen“ in Wien oder das Jugendcoaching in Niederösterreich werden reduziert bzw. gedeckelt – mit der Folge, dass Jugendliche mit Behinderungen nicht mehr ausreichend bei der Wahl und Aufnahme einer Berufsausbildung begleitet, und somit nicht gezielt auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden können. Auch in Vorarlberg zeigen sich die Konsequenzen deutlich: Dort kommt es bereits zu Schließtagen in Tagesstrukturen. Für viele Familien bedeutet das eine enorme Belastung, insbesondere für Mütter, die die Betreuung ihrer Angehörigen häufig allein übernehmen müssen.

Kürzungen wie diese machen es unmöglich, Unterstützungsangebote, die Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglichen, in der erforderlichen Quantität und Qualität aufrechtzuerhalten, so Tödtling-Musenbichler: „Auf lange Sicht kommt es zur Zerstörung bewährter Strukturen, zu langen Wartelisten für Betreuungsplätze, zu Rückschritten bei Arbeitssuche und Arbeitsplatzerhaltung, wie auch entsprechenden wirtschaftlichen Konsequenzen“.

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist menschenrechtliche Verpflichtung

Die Caritas erlebt tagtäglich, wie solche finanziellen Entscheidungen Menschen mit Behinderungen und ihre Familien unmittelbar treffen. Nora Tödtling-Musenbichler dazu: „Die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen bleibt in Österreichs öffentlicher Wahrnehmung viel zu oft unsichtbar. Dass wir zusehen müssen, wie Menschenrechte zur Verhandlungssache werden, ist erschütternd. Die Politik muss endlich Verantwortung übernehmen und die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen. Inklusion in der Arbeitswelt ist kein Privileg oder ‚Wohlwollen‘, sondern gesetzlicher Auftrag und völkerrechtliche Verpflichtung. Teilhabe ist ein Menschenrecht und Menschenrechte dürfen niemals vom Budget abhängen.“

Die angekündigten Einsparungen stehen zudem im Widerspruch zu den Zielen im Regierungsprogramm, unterstreicht Tödtling-Musenbichler: „Inklusion braucht vielmehr eine verlässliche, zweckgebundene und dauerhafte Finanzierung. Dafür braucht es eine Koordinations- und Zielsteuerung zwischen Bund, Ländern und Trägern.“ Nur so könne die Sicherung des ATF als Quelle der Menschenrechtsfinanzierung umgesetzt werden.

„Inklusionsmaßnahmen stärken zudem den gesamten Arbeitsmarkt – sie schaffen Arbeitsplätze, Wertschöpfung und soziale Stabilität“, betont Tödtling-Musenbichler weiter. „Wenn wir in einer solidarischen Gesellschaft leben wollen, die niemanden zurücklässt, müssen wir jetzt reagieren und die Stimme für jene Mitglieder unserer Gesellschaft erheben, die weniger wahrgenommen werden und doch die gleichen Rechte haben wie alle anderen. Das sehen wir als unseren zentralen Auftrag“, so Caritas-Präsidentin Tödtling-Musenbichler abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Caritas Österreich
Melanie Wenger-Rami, MA
Telefon: +43676 7804589
E-Mail: melanie.wenger-rami@caritas-austria.at

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