- 24.10.2025, 09:08:32
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- OTS0019
Häuslbauer sollte trotz Festpreisgarantie um 7.300 Euro mehr zahlen: AK unterstützte ihn erfolgreich
Ein Konsument aus dem Bezirk Kirchdorf wandte sich an die AK Oberösterreich, weil er mit einer Zusatzforderung von 7.300 Euro für sein Fertighaus konfrontiert war. Die Baufirma wollte ihm gestiegene Rohstoffpreise und Energiekosten weitergeben, obwohl im Vertrag ausdrücklich eine Festpreisgarantie festgeschrieben war.
Das Fertighaus eines Konsumenten aus dem Bezirk Kirchdorf war im Juli 2022 gerade am Fertigwerden, als er von der Baufirma eine Zusatzforderung von 7.300 Euro erhielt. Das Unternehmen wollte die gestiegenen Rohstoffpreise und Energiekosten auf diesem Weg an den Kunden weitergeben, obwohl ausdrücklich im Vertrag eine Festpreisgarantie festgeschrieben war.
Aus rechtlicher Sicht war der Fall für die Arbeiterkammer Oberösterreich klar: Die Forderung des Unternehmens war aufgrund der vertraglich vereinbarten Festpreisgarantie unberechtigt. Das teilte die AK dem Unternehmen mit. Die Firma war aber nur bereit, die Forderung auf 3.500 Euro zu reduzieren. Der Häuslbauer hingegen beharrte darauf, die Zusatzforderung nicht zu begleichen, und ließ es darauf ankommen, sich von der Firma klagen zu lassen. Für diesen Fall sicherte ihm die AK Oberösterreich rechtliche Unterstützung zu.
Bis heute hat die Fertighausfirma keine Klage eingebracht. Somit ist die Forderung, drei Jahre später, verjährt und kann nicht mehr erfolgreich eingeklagt werden. Der Konsument hat sich dank der Unterstützung der AK 7.300 Euro erspart.
„Für die Menschen wird es aufgrund der hohen Kosten immer schwieriger, sich Eigenheim zu schaffen. In unserer Beratung sehen wir, dass viele Häuslbauer:innen Gefahr laufen, großen Schaden durch schlechte Beratung und mangelhafte Ausführung zu erleiden. Bei Problemen fehlt dann das Geld für einen aufwändigen Rechtsstreit. Damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen und sich rechtswidriges Verhalten für Unternehmen nicht lohnt, unterstützt die AK Oberösterreich ihre Mitglieder mit Rechtsberatung und -vertretung rund ums Bauen
“, erklärt Präsident Andreas Stangl.
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Mag. Dominik Bittendorfer
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