• 24.10.2025, 08:57:02
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Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind inakzeptabel und vom Parlament abzulehnen

Wien (OTS) - 

Im Juni 2024 hat die 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) der WHO die geänderten IGV unter Missachtung der IGV-Verfahrensvorschriften und unter formalen Rechtsbrüchen der WHA-Verfahrensregeln angenommen.

Viele IGV-Bestimmungen betreffen nicht nur technische Details, sondern sie sind äußerst problematisch und schlichtweg inakzeptabel. Die zivilgesellschaftliche überparteiliche Initiative „NEIN zu den IGV der WHO“ wurde gegründet, um über die problematischen Punkte zu informieren und aufzuklären. Weiters will diese österreichweite Initiative eine rechts- und gesellschaftspolitische Debatte zur WHO und ihrem Mandat, zu den IGV sowie zum neuen Pandemie-Vertrag anstoßen. Sie richtet sich an Parlamentarier, Politiker, Vertreter von Gesundheits-, Wissenschafts-, und Rechtsdisziplinen sowie an die Medien. Die Initiatoren und Unterstützer der Initiative sind unter www.NEINzuIGV.at gegeben.

WHO-Empfehlungen und IGV-Vertragsklauseln: bindend oder nicht bindend?

Die IGV sind keine einfachen Vorschriften, wie der Name suggeriert, sondern ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Die derzeitigen IGV (2005) wurden 2008 durch den Bundeskanzler per Bundesgesetzblatt nur kundgemacht. Nun hingegen: die geänderten IGV erfordern die Zustimmung des Parlaments, und «die Umsetzung in Österreich erfolgt in Form von allfällig notwendigen Änderungen von Materiengesetzen». Das Verhandlungsmandat für die geänderten IGV hatte die EU Kommission; sie «lädt die Mitgliedstaaten per Ratsbeschluss dazu ein, die Änderungen der IGV im Interesse der Union „vorbehaltlosanzunehmen».
Ist eine freie Abstimmung zu den IGV zu erwarten? Wie sachkundig und vertraut sind die Parlamentarier mit den IGV-Details?

Richtig ist, dass die WHO-Empfehlungen im Falle von Pandemien oder pandemischen Notlagen rechtlich nicht bindend sein mögen, und sich dadurch kein formaler Souveränitätsverlust ergibt. Realpolitisch wird es sich Österreich jedoch kaum leisten können, den Empfehlungen nicht nachzukommen. Internationaler Druck, mögliche Haftungsfolgen, gravierende Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft bis hin zu Handelsbeschränkungen und Abschneiden von Lieferketten wären vorprogrammiert.

Richtig ist aber auch: Die geänderten IGV (2024) verlangen einen permanenten Status des „Vorbereitet-Seins“ auf tatsächliche - aber auch auf potenzielle - Krisen und Pandemien. Die Vertragsregelungen hierzu sind verbindlich – genauso wie zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, teils unter den wohlklingenden neuen Begriffen der Solidarität und Verteilungsgerechtigkeit. Die IGV-Vertragsklauseln stellen generell eine erhebliche Einmischung in die nationale Autonomie dar, indem sie wissenschaftliche Deutungshoheit einfordern, die Gesundheitspolitik gestalten, Prioritäten vorgeben, und personelle und finanzielle Ressourcen zuordnen.

Debatte zu IGV gefordert

Staaten wie Italien, die USA, Argentinien, und Israel haben die geänderten IGV daher fristgerecht abgelehnt. Die Slowakei hat ihre ablehnende Position bereits 2024 öffentlich bekanntgegeben. Die Schweiz stimmte zu, jedoch unter Vorbehalt bzgl. den WHO-Verpflichtungen zum Umgang mit Fehl- und Desinformation, um «eine objektive, wissenschaftliche Risikokommunikation weiterhin zu gewährleisten und die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte wie die Meinungsäußerungs-, die Medien- und die Wissenschaftsfreiheit zu wahren». Das österreichische Gesundheitsministerium indessen befürwortet die Annahme der IGV; eine Vielzahl an Experten aus Medizin, Wissenschaft, Recht, sowie gesellschaftliche und kritische politische Stimmen werden ignoriert.

Internationale Zusammenarbeit im Falle von Pandemien ist wichtig und selbstverständlich. Es braucht jedoch einen breiten und offenen Diskurs, ob und inwieweit die IGV dazu hilfreich oder erforderlich sind. Es braucht auch eine Debatte darüber, ob eine derart weitreichende de-facto-Kompetenzübertragung an die WHO - die Immunität genießt, deren Entscheidungsorgane demokratisch nicht legitimiert sind, und die weder dem österreichischen Parlament noch der österreichischen Bevölkerung gegenüber verantwortlich ist - mit den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung vereinbar ist.

Rückfragen & Kontakt

Rückfragen & Kontakt
Vertretend für die Initiative „NEIN zu den IGV der WHO“ Dr. Monika
Henninger-Erber
Tel: 0664 2818 714
E-Mail: email@NEINzuIGV.at
www.NEINzuIGV.at

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