- 24.10.2025, 01:22:02
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Bundesrat: Grünes Licht für Weiterbildungsbeihilfe, Pensionsanpassung 2026, EU-Rezept und EU-Patientenakte
Mehrheit auch für neuen Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Der Bundesrat stimmte am Schluss seiner Sitzung mehrheitlich für die Einführung der Weiterbildungsbeihilfe. Dabei handelt es sich um die Nachfolgeregelung der Bildungskarenz, die im Frühjahr abgeschafft wurde. Ebenso mehrheitlich sprachen sich die Abgeordneten für die Etablierung des neuen Aufenthaltstitels für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus.
Kein Veto der Länderkammer gab es auch für die Pensionsanpassung 2026, wonach nur Pensionen bis zu einer Höhe von 2.500 Ꞓ voll an die Inflationsrate von 2,7 % angepasst werden. Alle übrigen Bezieherinnen und Bezieher werden einen Fixbetrag von 67,50 Ꞓ im Monat erhalten.
Ihre letzte parlamentarische Hürde nahm zudem eine von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Novelle zur Vorbereitung der Teilnahme Österreichs am europäischen Gesundheitsdatenraum. Dabei geht es etwa um den vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln in der EU (EU-Rezept) und den Abruf von Patientendaten (EU-Patientenkurzakte).
Die Bundesrätinnen und Bundesräte fassten außerdem eine einstimmige Entschließung für dringende nächste Schritte nach den mutmaßlichen Gewalt- und Missbrauchsfällen in SOS-Kinderdörfern. In dem gemeinsamen Antrag spricht sich die Länderkammer für eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle sowie für einen runden Tisch für Verbesserungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Verschärfte Auflagen bei Weiterbildungsbeihilfe
Die Auflagen für die neue Weiterbildungsbeihilfe, für die jährlich 150 Mio. Ꞓ zur Verfügung stehen, wurden deutlich verschärft. Bei Beschäftigten, die brutto zumindest die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, wird der Arbeitgeber mindestens 15 % der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen. Für die Höhe der Beihilfe sieht das Gesetz eine Bandbreite zwischen 40,40 Ꞓ und 67,94 Ꞓ pro Tag vor, was ein höherer Mindestsatz als bisher ist. Eine begleitende Gesetzesnovelle stellt sicher, dass die von den Arbeitgebern zu leistenden Zuschüsse zur Weiterbildungsbeihilfe ebenfalls steuerfrei sind. Die Bestimmungen sollen mit Jänner 2026 in Kraft treten
Mit dem neuen Aufenthaltstitel für Grenzgängerinnen und Grenzgänger soll Nicht-EU-Bürger:innen, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarland Österreichs haben und dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen, die Ausübung einer unselbständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht werden.
Ein während der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ mit dem Titel "Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start" wurde abgelehnt. Darin fordern sie einen fairen Zugang zu Weiterbildungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Fokus auf einer "Qualitätsoffensive statt einem bürokratischen Kostendeckel".
Schumann und Koalition sehen treffsicheres Nachfolgemodell der Bildungskarenz
Sozialministerin Korinna Schumann erklärte im Plenum, dass die Abschaffung der Bildungskarenz bereits in den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ beschlossen worden sei. Sie zeigte sich "stolz", dass der Bundesregierung nun gelungen sei, ein treffsichereres Nachfolgemodell zu schaffen. Angesichts des Wandels der Arbeitswelt sei dies besonders für gering qualifizierte Personen besonders wichtig. Viele hätten die Bildungskarenz genutzt, um ihre Elternkarenz zu verlängern, so Schumann. Dies sei nun nicht mehr möglich. Der richtige Weg für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei ein Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. Schumann hob auch die verpflichtende Beratung durch das AMS hervor, da dieses wisse, was der Arbeitsmarkt brauche und was den betroffenen Personen selbst weiterhelfe. Bei der Regelung zu den Grenzgängerinnen und Grenzgängern handle es sich um keine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes, da lediglich ein Personenkreis von circa 250 Personen betroffen sei, der bereits über eine Arbeitsbewilligung verfügen müsse, sagte Schumann.
Die Bildungskarenz sei 1998 mit dem Ziel eingeführt worden, gering qualifizierten Personen eine Weiterbildung zu ermöglichen, erklärte Barbara Prügl (ÖVP/O). Dies sei nach wie vor notwendig, doch die Bildungskarenz sei am ursprünglichen Sinn vorbei und die Kosten "durch die Decke gegangen". Sie sei viel mehr von höher Qualifizierten und zur Verlängerung der Elternkarenz genutzt worden. Die neue Weiterbildungsbeihilfe treffe nun wieder "den Kern der Sache". Die Neuregelung für die Grenzgänger und Grenzgängerinnen sehe vor, dass das AMS begutachten müsse, dass kein anderer auf eine betreffende Stelle vermittelt werden könne, hielt Bernhard Ruf (ÖVP/O) der FPÖ entgegen. Die Novelle sorge nicht für mehr Zuwanderung, sondern schaffe Rechtssicherheit.
Die Bildungskarenz sei ein "Erfolgsmodell" gewesen, sagte SPÖ-Abgeordnete Verena Schweiger aus Wien - jedoch mit "Anpassungsbedarf". Die Weiterbildungsbeihilfe sei eine "treffsichere Reform" und ein "notwendiger Kompromiss", aufgrund der "leeren Kassen", die die Vorgängerregierung hinterlassen habe. Erfreut zeigte sich Schweiger über die Erhöhung der Mindestunterstützung während der Weiterbildungszeit, weil sie genau der intendierten Zielgruppe zugutekomme.
Die Arbeitswelt verändere sich und wer mithalten will, brauche Chancen, sich weiterzubilden, konstatierte Julia Deutsch (NEOS/W). Unter die Bildungskarenz habe man jedoch einen "Schlussstrich" ziehen müssen, da es nicht im Sinne der Steuerzahler sei, "Ausbildungen zum Yoga-Lehrer" zu finanzieren. Den neuen Aufenthaltstitels für Grenzgängerinnen und Grenzgänger betrachtete Deutsch als "pragmatische und unbürokratische" Maßnahme gegen den Fachkräftemangel.
FPÖ spricht von "Demotivationspolitik"
Für Manfred Repolust (FPÖ/St) bringen die Gesetzesänderungen "mehr Bürokratie, mehr Belastungen und mehr Zuwanderung". Was als arbeitsmarktpolitische Modernisierungen verkauft würde, sei eigentlich eine Umwandlung des AMS in ein "Sozialbüro". Anstatt Arbeitswillige zu vermitteln, würde auf "Pseudoqualifizierungen" gesetzt, die "kaum etwas bringen". Repolust sprach von einer "Demotivationspolitik". Die Neuregelung für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bringe keine Fachkräfte, sondern lediglich Zuwanderung ins Sozialsystem. Nikolaus Amhof (FPÖ/W) betonte, dass die Regierungsparteien und die Grünen die Budgetsituation, die sie nun beklagen würden, selbst geschaffen hätten. Nun gehe ihnen schließlich "das Geld anderer Leute aus".
Grüne orten "massive Verschlechterung"
Die Bildungskarenz sei "nicht unumstritten" und nicht jede Weiterbildung sinnvoll gewesen, schickte Simone Jagl von den Wiener Grünen voraus. Die Menschen hätten jedoch selbst entscheiden können, welchen Weg sie einschlagen wollen. Genau diese Freiheit würde nun abgeschafft, da nur mehr relevant sei, welche Weiterbildung der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin als verwertbar ansehe. Generell stelle die Weiterbildungsbeihilfe eine "massive Verschlechterung" dar - "inhaltlich, finanziell und sozial", so Jagl. Mit 150 Mio. Ꞓ stünden auch nur mehr ein Viertel der für die Bildungskarenz vorhandenen Mittel zur Verfügung.
Pensionsanpassung 2026
Laut den Koalitionsfraktionen erhalten mit der Pensionsanpassung 2026 rund 71 % der Pensionistinnen und Pensionisten die volle Inflationsabgeltung. Die Deckelung bei allen Pensionen über 2.500 Ꞓ begründen die Koalitionsfraktionen mit der notwendigen Budgetkonsolidierung. Um vom Grundsatz abweichen zu können, dass Pensionen grundsätzlich an die Inflation anzupassen sind, müssen mehrere Gesetzesmaterien geändert werden. Dazu hatte die Koalition einen Gesetzesantrag vorgelegt, der im Sozialausschuss noch nachgebessert wurde, um klarzustellen, dass der Anpassungsdeckel auch auf Pensions-Neuzugänge anzuwenden ist. Laut geltender Rechtslage steht im ersten Jahr nach Pensionsantritt grundsätzlich nur eine Pensionserhöhung im Ausmaß des halben Anpassungsfaktors zu, das wird auch für den Fixbetrag gelten.
Abgestellt wird bei der Erhöhung auf das jeweilige Gesamtpensionseinkommen. Hat jemand Anspruch auf mehrere Pensionen, werden diese zusammengerechnet. Um dabei auch sämtliche Sonderpensionen einzubeziehen, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich. Diese wurde in einem eigenen Gesetzesantrag verankert.
Die Freiheitlichen brachten dazu zwei Entschließungsanträge ein, die in der Minderheit blieben. Einerseits fordern sie die Bundesregierung auf, die Statistik Austria mit der Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH) zu beauftragen, um sicherzustellen, "dass die unsere Pensionisten stärker treffende Teuerung im Rahmen des jährlichen Inflationsausgleichs berücksichtigt wird, um weitere Anpassungen unter dem Inflationsniveau zu verhindern." Dieser Index gewichte Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Gesundheit und Pflege stärker als der allgemeine Verbraucherpreisindex (VPI) und spiegle somit die tatsächliche Inflation für Pensionistenhaushalte genauer wider, argumentieren sie im Antrag. Andererseits spricht sich die FPÖ für die Wiedereinführung der mit 1. Jänner 2022 abgeschafften "Hacklerregelung" (abschlagsfreie Pensionen mit 540 Beitragsmonaten) aus - in "erweiterter und modernisierter" Form.
Schumann, Koalition und Grüne betrachten Pensionsanpassung angesichts budgetärer Lage als vertretbar
Die Pensionistinnen und Pensionisten hätten zur heutigen Lebensqualität in Österreich beigetragen, führte Sozialministerin Korinna Schumann aus. Diese "Lebensleistungen" seien auch in den Pensionen anzuerkennen. Gleichzeitig müsse auch der wirtschaftlichen und budgetären Lage Rechnung getragen werden. Schumann zeigte sich aber überzeigt, dass auf das österreichische Pensionssystem "Verlass" sei und erklärte, dass es schon in den 1950er-Jahren Meldungen über dessen angebliche Unfinanzierbarkeit gegeben habe. "Stolz" sei sie darauf, dass die gerade für die ältere Bevölkerung so wichtigen Pflegekräfte nun auch in die Schwerarbeitsregelung fielen.
Franz Ebner (ÖVP/O) hätte sich eine volle Inflationsabgeltung aller Pensionen gewünscht, wie er erklärte. Dies müsse auch der Normalfall sein, doch sei es aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage nicht möglich. Er dankte den Pensionistinnen und Pensionisten für ihr Verständnis, das sie auch aufbrächten, da die Pensionen in den letzten Jahren oft über der Inflationsrate angepasst worden seien. Zudem sei die Anpassung auch im Verhältnis zu den geringeren Lohnabschlüssen vertretbar, wie sowohl Ebner als auch Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) argumentierten.
SPÖ-Abgeordneter Manfred Mertel aus Kärnten zeigte sich auch "nicht mit allen Regelungen" bezüglich der Pensionen einverstanden. Es sei auch Menschen mit Pensionen in der Höhe von über 2.500 Ꞓ schwer zu erklären, warum sie nur eine so geringe Anpassung erhielten. Man bewege sich in einem "Spannungsfeld zwischen sozialer Gerechtigkeit und Beitragsgerechtigkeit", da jene mit höheren Pensionen auch mehr in die Pensionskassen eingezahlt hätten. Mertel plädierte jedoch für Verantwortungsbewusstsein und "staatstragendes" Denken angesichts der Budgetsituation. Zudem müsse auch an den "Generationenvertrag" gedacht werden, wie Gabriele Kolar (SPÖ/St) ergänzte. Ebenfalls mit dem Gesetzesentwurf "nicht ganz zufrieden" war Christian Fischer (SPÖ/N). Man habe jedoch "alles getan, was unter diesen Umständen möglich war."
Die Verantwortung gegenüber der jüngeren Generation betonte auch Julia Deutsch (NEOS/W). In den letzten Jahren seien die Pensionen immer über der Inflation angepasst worden, heuer werde ein "Korrektiv" gesetzt.
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) betrachtete die Anpassung, die für Planbarkeit und Verlässlichkeit im Pensionssystem sorge, als "nachvollziehbar und sinnvoll". Die Menschen seien bereit, in schwierigen Situationen Beiträge zu leisten. Auch die Politiker-Gehälter im Bund seien nicht erhöht worden, so Hauschildt-Buschberger.
FPÖ: "Koalition der Kälte hat Pensionisten als Melkkühe entdeckt"
Auch FPÖ-Bundesrat Andreas Guggenberger aus Wien erklärte wie Schumann, dass die Pensionistinnen und Pensionisten Österreich auf "solide wirtschaftliche Beine gestellt" hätten - bevor die anderen Parteien das Land mittels COVID-19-Maßnahmen und Russland-Sanktionen finanziell "an die Wand gefahren haben". Guggenberger sprach von einer "Koalition der sozialen Kälte", die die Pensionistinnen und Pensionisten als "Melkkühe" entdeckt hätten. Mitte des letzten Jahrzehnts sei noch davon gesprochen worden, dass die Migrantinnen und Migranten die Pensionen finanzieren werden. Die Realität stelle sich nun umgekehrt dar, so Guggenberger. Sein Fraktionskollege aus Oberösterreich, Markus Steinmaurer, stellte die "nachhaltige Benachteiligung" der Pensionistinnen und Pensionisten mit den "Geldgeschenken" an die Ukraine ins Verhältnis und warnte vor einem drohenden Kaufkraftverlust der älteren Bevölkerung.
Rechtliche Basis für EU-Rezept und EU-Patientenakte
Mit einer Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes und des ASVG sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs am "Europäischen Raum für Gesundheitsdaten" (EHDS) geschaffen werden. Im Konkreten geht es etwa um die Rechtsgrundlagen für den vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln in der EU (EU-Rezept) und für den Abruf von Patientendaten (EU-Patientenkurzakte). Zudem ist die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit vorgesehen.
Keine Mehrheit erhielt ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der Grünen, der auf die unverzügliche Umsetzung der EU-Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) abzielt. (Schluss Bundesrat) wit
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