- 23.10.2025, 22:57:02
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- OTS0194
Bundesrat: Bundesweit einheitliche Trinkgeld-Regelung mehrheitlich angenommen
Einhellige Zustimmung für bessere Absicherung für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer
Mehrheitlich passierte die sogenannte neue Trinkgeld-Regelung heute den Bundesrat. Trinkgeld ist in Österreich zwar steuerfrei, doch es sind Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Die Gesetzesänderung sieht ab 2026 eine bundesweit einheitliche Regelung mit pauschalierten Obergrenzen für die Beitragsbemessung vor. Bisher gab es unterschiedlichste Regelungen nach Bundesländern und Branchen. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten für die neue Regelung, die Freiheitlichen lehnten sie ab und brachten einen Entschließungsantrag ein, mit dem sie die Abgabenbefreiung forderten. Der Antrag wurde abgelehnt.
Einhellige Zustimmung gab es für eine Regierungsvorlage, die auf eine bessere Absicherung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer abzielt und ab 1. Jänner 2026 gelten soll. Die Gesetzesänderung legt unter anderem Kündigungsregeln fest und schafft die Möglichkeit, auch für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer Kollektivverträge abzuschließen.
Bundesweit einheitliche Trinkgeld-Pauschalen mehrheitlich angenommen
Mit der neuen bundesweit einheitlichen Trinkgeld-Regelung soll mit pauschalierten Obergrenzen für die Beitragsbemessung Rechtssicherheit geschaffen werden. Je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß sind unterschiedliche monatliche Pauschalbeträge festgelegt. Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann unterstrich, dass Trinkgeld steuerfrei bleibe, es aber wichtig sei, dass es bei der Beitragsbemessung für die Sozialversicherung berücksichtigt werde. Denn dies bringe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Absicherung. Sie betonte außerdem, dass die neue Regelung für Vereinfachung und Transparenz sorgen werde.
Strikte Ablehnung für die neue Regelung gab es von der FPÖ. Trinkgeld sei kein Einkommen, sondern eine freiwillige Anerkennung durch den Gast, den der Staat nicht regulieren und pauschalieren solle, meinte Irene Partl (FPÖ/T). Mit der neuen Regelung werde außerdem ein weiteres "Bürokratiemonster installiert", meinte sie. Sie brachte daher einen Entschließungsantrag ein, der die Bundesregierung auffordern sollte, neben der bestehenden Steuerfreiheit auch die Abgabenbefreiung von Trinkgeldern zu 100 Prozent sicherzustellen.
Klara Neurauter (ÖVP/T) ging darauf ein, dass Trinkgeld auch weiterhin steuerfrei bleiben werde. Sie begrüßte die Einigung für eine einheitliche Trinkgeldpauschale und betonte, dass die Betroffenen durch ihre Beiträge Erhöhungen beim Arbeitslosengeld, beim Krankengeld und auch bei der Pension erlangten. Zudem erinnerte sie daran, dass es die Abgabe bereits seit 2002 gebe, bisher jedoch ein "Fleckerlteppich" bestanden und sich daher "keiner mehr ausgekannt" habe. Dies werde nun durch diese österreichweite Regelung geändert.
Es sei "richtig und wichtig", dass Trinkgeld steuerfrei bleibe, sagte Sandro Beer (SPÖ/W). Es sei allerdings höchste Zeit, dass nun mit dieser Änderung eine "faire, verlässliche und vor allem einheitliche Regelung" sowie mehr Transparenz geschaffen werde. Die eingehobenen Beiträge seien Teil der Sozialversicherung, die zu höheren Ansprüchen hinsichtlich Arbeitslosengeld, Krankengeld, Reha-Geld und Pension führten, so Beer.
Trinkgeld sei steuerfrei, aber beitragsrechtlich relevant und dies sei wesentlich, unterstrich auch Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Trinkgeld dürfe keine "abgabenfreie Lohnkomponente" werden, denn dies wäre "ein Geschenk" für die Betriebe und ein Verlust für die Beschäftigten. Sie betonte zudem, dass sich Wertschätzung nicht im Kleingeld am Tisch, sondern in gerechten Löhnen zeigen würde.
Bessere Absicherung für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer
Parteiübergreifende Zustimmung gab es für Verbesserungen für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann ging in ihrer Rede darauf ein, dass das diesbezüglich vorliegende Maßnahmenpaket große Verbesserungen bringe. Denn durch diese neue Regelung bestehe unter anderem künftig die Möglichkeit, die Gruppe der freien Dienstnehmerinnen und freien Dienstnehmer in Kollektivverträge aufzunehmen. Dies bringe einheitliche Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen, der Entlohnung sowie bei Rechten. Kollektivverträge seien ein zentraler Pfeiler des sozialen Schutzsystems, betonte Schumann. Auch klare Kündigungsregelungen werden durch die neue Regelung geschaffen.
Wenn man sich eine Pizza nach Hause bestellt, werde diese oftmals von freien Dienstnehmerinnen oder freien Dienstnehmern bei Wind und Wetter geliefert, sagte Bernadette Geieregger (ÖVP/N). Die neue Regelung bringe rechtliche und soziale Absicherung für diese Gruppe. Es gehe bei dieser neuen Regelung um die Wahrung der Flexibilität bei gleichzeitiger Absicherung und es sei erfreulich, dass dem alle Parteien zustimmen, so Geieregger.
Sandro Beer (SPÖ/W) nannte die Gesetzesänderungen einen "wichtigen und richtigen" sozialpolitischen Fortschritt. Denn diese öffne den Weg für Kollektivverträge für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer und schaffe klare Kündigungsregeln. Damit werde Rechtssicherheit, soziale Absicherung und Planbarkeit umgesetzt. Außerdem betonte er, dass Lösungen "immer nur im Dialog" entstehen könnten und meinte, dass diese Novelle "mit Sicherheit kein Endpunkt", sondern "nur ein Beginn" sei.
In den 1990er-Jahren sei die Idee der atypischen Beschäftigungsverhältnisse aufgekommen und das damalige System sei immer mehr "zum kostensparenden Spielball des globalisierten Großunternehmertums" geworden, kritisierte Herbert Kober (FPÖ/St). Er betonte, dass die derzeit 14.435 freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in Österreich regelmäßig Leistungen für Unternehmen erbringen, aber rechtlich gesehen nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im klassischen Sinn gelten. Er sah die neue Regelung als einen "ersten kleinen" Schritt hin zu Fairness und Rechtssicherheit, aber nicht als "die große Lösung".
Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer hätten oft wenig Absicherung, wenig Mitsprache und oft keine Stimme, sagte Simone Jagl (Grüne/N). Jede Verbesserung sei wichtig, doch es sei ein Wehrmutstropfen, dass es auch künftig keine Verpflichtung für das Abschließen eines Kollektivvertrags für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer geben werde, sagte Jagl und wies darauf hin, dass auch weiterhin einige zentrale Rechte für diese Gruppe nicht gelten werden. (Fortsetzung Bundesrat) bea
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