• 23.10.2025, 18:33:32
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  • OTS0189

Stromkostenausgleich für Industrie nimmt im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde

Änderungen bei Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Gewerbeordnung und Einkommensteuergesetz können ebenfalls in Kraft treten

Wien (PK) - 

Der Bundesrat gab heute grünes Licht für mehrere Gesetzesbeschlüsse im Wirtschaftsbereich. So werden mit dem Stromkostenausgleich besonders energieintensive Industriebetriebe bei den anhaltend hohen Energiepreisen unterstützt. Eine Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und zum Ökostromgesetz bringt unter anderem eine Übergangsförderung für Biogasanlagen. Mit einer Änderung des Einkommensteuergesetzes wird der Investitionsfreibetrag für Unternehmen vorübergehend auf 20 % verdoppelt. Die Gewerbeordnung wird an EU-Vorgaben angepasst.

Ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der Grünen-Bundesrätinnen fand keine Mehrheit. Sie wollten von der Regierung ein Reformpaket im Energiebereich einfordern.

Energieintensive Industriebetriebe erhalten Stromkostenausgleich

Mit dem Standortabsicherungsgesetz 2025 wird Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile in den Jahren 2025 und 2026 gewährt, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten zurückzuführen sind. Erhalten können die Förderung Betriebe, die Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten oder herstellen und mindestens eine Gigawattstunde Strom pro Jahr verbrauchen. Für die Jahre 2025 und 2026 sind 150 Mio. Ꞓ für den Stromkostenausgleich vorgesehen. Der Bundesrat gab einstimmig grünes Licht.

Energiekosten hätten eine zentrale Bedeutung für die Industrie, betonte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Sie hätten damit Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit, für Standort- und Investitionsentscheidungen und damit für Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Stromkostenausgleich entlaste daher gezielt Unternehmen und verhindere wirtschaftliche Nachteile.

Sandra Lassnig (ÖVP/K) legte dar, dass die Industrie mit hohen Energiepreisen zu kämpfen habe. Auch sie betonte die Folgen für Arbeitsplätze und Investitionen. Laut Mario Trinkl (SPÖ/B) brauche es die Verlängerung des Stromkostenausgleichs, damit die Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können. Christoph Thoma (ÖVP/V) strich ebenso die Standortabsicherung hervor. Er nutzte die Debatte auch für Kritik an der gestrigen Enquete des Bundesrats zum Thema Landschafts- Natur- und Umweltschutz. Erschreckend sei gewesen, dass keine einzige Frau im Panel vertreten gewesen sei, so Thoma.

Simone Jagl (Grüne/NÖ) drückte ihre Unterstützung für das Gesetz aus. Es handle sich um eine notwendige Entlastung der heimischen Industrie. Nach wie vor würden aber weitere entscheidende Gesetze fehlen. Jagl brachte daher einen Entschließungsantrag ein, mit dem sie auf Reformen im Energiesektor pochte. Der Antrag wurde abgelehnt.

Für Michael Bernard (FPÖ/NÖ) ist das Standortabsicherungsgesetz ein "Tropfen auf den heißen Stein". Schließlich gebe es viele weitere Unternehmen, die Unterstützung bei den Energiekosten brauchen würden. Dennoch sei der Stromkostenausgleich ein Schritt in die richtige Richtung. Bernard warf der ÖVP ebenso wie sein Fraktionskollege Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) vor, der heimischen Wirtschaft zu schaden.

Neuerungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Eine Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und zum Ökostromgesetz passt die Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen an die Vorgaben einer EU-Richtlinie an. Außerdem wird für Biogasanlagen, deren Vertrag im Laufe des Jahres 2026 endet, eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes für die Förderung der Biomethanerzeugung geschaffen. Der Bundesrat erteilte die verfassungsmäßige Zustimmung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit.

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner legte dar, dass es sich bei der Novelle um einen wichtigen Schritt handle, die Regierung aber hart an weiteren arbeite. Sandra Lassnig (ÖVP/K) und Mario Trinkl (SPÖ/B) erläuterten, dass die Verlängerung der Förderung für Biogasanlagen Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber und ausreichend Zeit für die Umrüstung bringe. Wenn es nicht gelinge, die Zeit zu überbrücken, bestehe die Gefahr, dass bestehende Infrastruktur verlorengehe, betonte auch Christoph Matznetter (SPÖ/W).

Zustimmung signalisierte auch Simone Jagl (Grüne/NÖ). Es handle sich um eine Notwendigkeit, aber nicht um einen "großen Wurf". Sie kritisierte die Regierung dafür, seit ihrem Amtsantritt Planbarkeit für den Sektor der erneuerbaren Energien zerstört zu haben. "Realitätsfremd" fand hingegen der freiheitliche Bundesrat Michael Bernard die Übergangsfrist. Die FPÖ lehnte das Gesetz ab.

Investitionsfreibetrag für Unternehmen wird vorübergehend verdoppelt

Zwischen Anfang November 2025 und Ende Dezember 2026 werden Unternehmen 20 % - statt bisher 10 % - der getätigten Investitionen als Betriebsausgabe geltend machen können. Für Investitionen, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind, steigt der Freibetrag von 15 % auf 22 %. Diese vorübergehende Erhöhung des Investitionsfreibetrags bringt eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, die der Bundesrat mehrheitlich billigte.

Laut Christian Fischer (SPÖ/NÖ) stärke die Erhöhung des Investitionsfreibetrags den Wirtschaftsstandort Österreich und schaffe Anreize für Investitionen. Er strich ebenso wie Karl Weber (ÖVP/NÖ) die Bedeutung der Betriebe für die Gemeinden hervor. Investitionen würden lokale Arbeitsplätze sichern, kommunale Auftragsbücher füllen und für wirtschaftliche Stabilität sorgen, von der das ganze Land profitiere, so Fischer. Die Erleichterung sei insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, betonte Weber.

Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) fand den Antrag "an Dreistigkeit nicht zu überbieten". Denn vor dem Beschluss im Nationalrat sei die Novelle nicht einmal im Ausschuss beraten worden. Allerdings sei jede kleine Verbesserung positiv, weshalb die Freiheitlichen trotz aller Kritikpunkte zustimmen würden, so Steinmaurer.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) sah das anders. Zwar sei die Erhöhung des Investitionsfreibetrags zur Belebung der Konjunktur eine gute Sache. Steuern seien aber Lenkungsmaßnahmen. Weil ihr ein Fokus auf ökologische Investitionen fehle, könne sie den Antrag nicht unterstützen, so die Bundesrätin.

Gewerbeordnung novelliert

Die letzte Hürde hat mit Stimmenmehrheit auch eine Novelle der Gewerbeordnung genommen. Sie wird insbesondere hinsichtlich des Vertriebs durch Versicherungsvermittler an EU-Vorgaben angepasst. (Fortsetzung Bundesrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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