• 23.10.2025, 17:32:02
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Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS) - 

Der Landtag von Niederösterreich trat heute um 13 Uhr unter dem Vorsitz von Präsident Mag. Karl Wilfing zu einer Sitzung zusammen.

Zu Beginn fand die Angelobung des Abgeordneten zum Landtag Christoph Müller (Neos) statt. Müller wurde auf das freiwerdende Mandat von Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) berufen, der das ihm zugewiesene Mandat mit Ablauf des 22. Oktober 2025 zurücklegte.

Im Anschluss fand eine Aktuelle Stunde zum Thema „für eine starke Kinderschutzpolitik – Lehren aus dem aktuellen Urteil“ statt.

Abgeordneter Andreas Bors (FP) brachte die Meinung der Antragsteller dar und bezeichnete das Urteil im Fall der zwölfjährigen Anna als zutiefst erschütternd und massiven Fehlgriff. Es habe das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat schwer beschädigt, so Bors. Es brauche eine klare und kompromisslose Kinderschutzpolitik. Der Fall Anna sei auch das Ergebnis einer verfehlten Migrationspolitik. Weiteres konstatierte er, dass es bei Schöffenverfahren keiner schriftlichen Begründung für ein Urteil bedürfe, deshalb seien Urteilssprüche nicht nachvollziehbar. Die FP fordere deshalb eine Begründungspflicht für alle Strafurteile, insbesondere bei Sexualdelikten gegen Minderjährige. Der Abgeordnete sprach zudem von massiven Mängeln seitens der Bundesregierung bei der Sicherheitspolitik, wo Kinderschutz beginne. Auch mangelnde Ausstattung und enormen Druck bei den Justizbehörden führte er an. Es gebe zu wenig Personal, Verfahren würden zu lange dauern. Wer eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit wolle, müsse die Justiz dementsprechend stärken.

Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) erklärte, gerade weil die Emotionen in diesem Fall so groß seien, habe man als Abgeordnete die Pflicht, sachlich und lösungsorientiert zu bleiben und nicht Schlagzeilen zu produzieren, was sie der FP ankreidete. Die Partei handle fahrlässig, weil sie Ängste produziere. Ihrem Vorredner unterstellte Collini Fehlaussagen zur Justiz, denn auch, wenn das Urteil im Fall der zwölfjährigen Anna unverständlich sei, sei es juristisch erklärbar. Das Urteil zeige aber, so die Abgeordnete, dass das Sexualstrafrecht nicht mehr zeitgemäß sei. Collini führte zudem aus, die meisten Missbrauchsfälle würden nicht „Fremde im Park“ verüben, sondern diese würden im familiären Umfeld passieren, auch in Betreuungseinrichtungen und Vereinen gebe es häufig Vorfälle. Eine neue Gefahr sei auch der digitale Raum. Man müsse deshalb ein ganzes Bündel an Maßnahmen zum Kinderschutz schnüren – von der Prävention über die Früherkennung bis zu Gesetzen und Justiz. Zudem müsse man die Kinder- und Jugendhilfe stärken, es brauche mehr verpflichtende Schulungen sowie bessere Zusammenarbeit und Schnittstellen ebenso wie mehr Gewaltschutzambulanzen. Wirksame Kinderschutzpolitik könne man nicht nur auf klarere Gesetze und Schutz der Opfer machen, sondern man müsse sich auch die Täter anschauen. Sexualstraftaten seien hart zu bestrafen. Ziel müsse aber sein, dass diese erst gar nicht passieren.

Klubobfrau Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) sagte, die Freiheitlichen würden zum wiederholten Male die Justiz angreifen und seien mit ihrem Verhalten demokratiefeindlich. Sie sei froh, dass Justizministerin Zadic damals die Justiz gestärkt habe. Wenn man die Schlagzeilen rund um Vergewaltigungen lese, löse dies natürlich Emotionen aus und man habe Bilder im Kopf. Man müsse den Kinderschutz stärken, sie richtete den Appell eine „ordentliche Resolution“ an den Bund zu richten. Es sei wichtig, Kinderschutz ernst zu nehmen und Kinder zu schützen – auch im virtuellen Raum.

Abgeordnete Doris Hahn, MEd MA (SP) sagte, dass es in diesem Saal niemanden gebe, den das Szenario der Vergewaltigung einer 12-Jährigen nicht erschüttere. Ihr gehe es aber nicht darum, über die Herkunft der Täter zu reden, sondern dass die Systeme beim Schutz eines Kindes versagt hätten und die Täter unbestraft blieben. Man müsse sich fragen, was unter Umständen falsch gelaufen sei. Und sie fordere konkrete Konsequenzen im Sinne einer Gesetzesänderung. Das gemeinsame Ziel müsse es sein, eine Gesellschaft zu schaffen, in der Kinder sicher seien. Kinderschutz dürfe nicht beginnen, wenn ein Kind gefährdet sei, sondern müsse früher angesetzt werden. Daher fordere sie einmal mehr eine kostenlose ganztägige Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, den Ausbau des Mutter-Kind-Passes und der Kinderpsychologie. Kinderschutz dürfe keine parteipolitische Spielweise sein, sondern brauche fraktionsübergreifende Zusammenarbeit.

Abgeordneter Christian Brenner (FP) unterstrich, dieser konkrete Fall zeige auf erschütternde Weise was passiere, wenn der Rechtsstaat versage. Man erlebe Verbrechen, wie man sie vor zehn Jahren noch nicht gekannt habe, größtenteils handle es sich um „importierte Gewalt“. Es dürfe sich niemand wundern, wenn die Bevölkerung empört sei und dieses Urteil als „Schandurteil“ bezeichne. Denn wer Kindern oder Jugendlichen Gewalt antue, dürfe nicht mit milden Urteilen davonkommen.

Kinder müssten wissen, was „Nein“ heiße und, dass ihr „Nein“ auch zähle. Man müsse in Schulen und Kindergärten genau hinschauen, Lehrkräfte und Sozialarbeiter schulen und die Warnsignale erkennen. Der Schutz beginne vor Ort, dort, wo Kinder leben, lernen und vertrauen. Es könne nicht sein, dass Menschen, die schwere Straftaten vollbringen, weiter in Österreich leben. Es brauche Entscheidungen und Taten.

Abgeordnete Silke Dammerer (VP) zeigte sich zutiefst erschüttert über das besagte Urteil; dieses widerspreche ihrem Gerechtigkeitssinn. Es sei ein schwerer Schlag für die Betroffenen und ein beunruhigendes Signal. In einem Rechtsstaat wie Österreich dürfe der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen nicht verhandelbar sein. Wenn die Würde eines Menschen verletzt sei, brauche es klare Antworten des Rechtsstaats. Man müsse offen und ehrlich über Reformen im Sexualstrafrecht sprechen. Man dürfe das Vertrauen in den Staat, seine Gesetze und seinen Schutz nicht verspielen. Es brauche Konsequenzen für alle. Die Abgeordnete sprach sich für erhöhte Auflagen für verurteilte Straftäter sowie Resozialisierungs- verknüpft mit Therapieprogrammen aus. Bei Rückfall oder Wiederholungsgefahr brauche es eine enge Überwachung oder Unterbringung in spezialisierten Einrichtungen. Gewaltschutz beginne schon bei der Prävention, Strafe allein reiche nicht aus. Man müsse verhindern, dass Jugendliche zu Tätern und später zu Wiederholungstätern werden.

Es folgte eine weitere Aktuelle Stunde zum Thema „Gesundheit darf keine Frage der Postleitzahl sein – für eine gemeinsame Gesundheitsregion Ost!“.

Abgeordnete Mag. Karin Scheele (SP) führte aus, dass der Titel der Aktuellen Stunde einfach, schnell und klar erklärt sei: Man kenne die Diskussionen, die es seit längerem in der Region gebe. Es brauche eine Gesundheitsversorgung, die nicht an den Landesgrenzen Halt mache. Man brauche eine gemeinsame Gesundheitsregion Ost. Gerade Niederösterreich und Wien seien geprägt von einem starken Bevölkerungszuwachs und einem Mangel an qualifiziertem Gesundheitspersonal. Aus dieser Situation sollte man Synergien schaffen und dafür sorgen, dass die Postleitzahl keine Rolle mehr in der Gesundheitsversorgung spiele. Die rechtliche Situation sei nämlich, dass das Wohnsitzbundesland für die Versorgung und die Planung der Versorgung der eigenen Wohnbevölkerung zuständig sei. Wenn man den Eigenversorgungsgrad für die Niederösterreicher nicht erhöhe, dann liege es in unserem Interesse, Synergien zu nutzen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Franz Dinhobl (VP) betonte, dass es eine lang gelebte Praxis sei, dass Wien und Niederösterreich länderübergreifend Gesundheitsversorgung durchführen. Das sei auch im Finanzausgleichsgesetz abgebildet. Es sei der Fall, dass Behandlungen, die in Niederösterreich nicht durchgeführt werden könnten, in Wien durchgeführt werden, weil dort die Spezialisten gebündelt seien. Nichts anderes mache man mit dem Gesundheitsplan 2040+, wo man auf Spezifikationen Rücksicht nehme, Schwerpunkte setze und Behandlungen nur an wenigen Standorten durchführe, wo man sie auch auf höchster Qualität durchführen könne. Viele andere Bundesländer würden Niederösterreich darum beneiden. Er meinte weiters, es sei sinnvoll, dass in einem föderalen Staat wie Österreich ein Ausgleich zwischen den Bundesländern Wien und Niederösterreich stattfinde. Weiters sei das Krankenanstaltengesetz der Stadt Wien vermutlich nicht verfassungskonform, da Wiener Patientinnen und Patienten bevorzugt würden.

Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) sagte, dieses Gespräch zwischen Wien und Niederösterreich sei ein erster wichtiger Schritt. Wien, große Teile Niederösterreichs und das nördliche Burgenland bildeten einen gemeinsamen Lebensraum. Es brauche eine gemeinsame Bedarfsplanung für die gesamte Ostregion. Solange Wien, Niederösterreich und das Burgenland getrennt planen würden, bleibe das heimische Gesundheitswesen ein Stückwerk. Es brauche mehr Kooperation, denn die Gesundheitsausgaben würden rasant steigen, die Bevölkerung werde immer älter, und es brauche ein klügeres System, um mit den gleichen Mitteln mehr zu erreichen.

Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) führte aus, die Gesundheitsversorgung sei kein regionales Privileg, sondern ein Grundrecht. Die Gesundheit gehöre in die Bundeskompetenz, um die Verantwortung klar zu definieren. Sie dürfe nicht an den Grenzen der Bundesländer enden, sondern müsse über diese hinweg gedacht, umgesetzt und finanziert werden. Österreich solle dadurch zu einer gemeinsamen Versorgungsregion mit klar definierten Zuständigkeiten, einheitlicher Steuerung, einheitlichen Qualitätsstandards und einer Finanzierung aus einer Hand werden. Ziel sei ein modernes und solidarisches Gesundheitssystem.

Abgeordneter René Pfister (SP) sagte, das Gastpatientenproblem sei nicht nur ein Problem der Stadt Wien, und erinnerte an die Stadt Salzburg. Auch die Landeshauptfrau von Salzburg, Mag. Karoline Edtstadler, habe die Diskussion rund um die Gesundheitsreform befeuert. Er meinte weiters, der Ärztemangel habe dazu beigetragen, dass die Anforderungen an die medizinische Versorgung gestiegen seien. Zudem steige die Zahl der Menschen, die über 85 Jahre alt seien. Eine gemeinsame Gesundheitsplanung in der Ostregion betreffe auch das Notfallsystem und könne zu einer besseren Auslastung der Großgeräte führen. Der Personal- und Fachkräftemangel könne durch gemeinsame Ausbildungsprogramme gemildert werden.

Abgeordneter Richard Punz, BA (FP) meinte, Gesundheit sei nie eine Frage der Postleitzahl gewesen, erst seit der Schlechterstellung der sogenannten Gastpatienten in Wien. Vereinbarungen zu unterschrieben, die Gegenleistungen aber nicht erbringen zu wollen, sei unverständlich. Das Wiener Vorgehen sei rechts- und verfassungswidrig. Österreichische Staatsbürger dürften nicht zu Bürgern zweiter Klasse gemacht werden, während es für Fremde mit Hauptwohnsitz Wien keine Einschränkungen gebe.

Abgeordneter René Lobner (VP) sprach von einer „Nebelgranate“ der Wiener aufgrund der finanziellen Probleme der Stadt. Die Stadtgrenze dürfe in Gesundheitsfragen keinen Unterschied machen. Niederösterreich biete Verlässlichkeit, das erwarte man sich auch von Wien. Allein schon der Begriff Gastpatient sei befremdlich, in Niederösterreich werde nicht auf die Postleitzahl geschaut. Das Wiener Vorgehen sei unseriös, unfair und unsympathisch. Ab dem neuen Finanzausgleich könne eine neue Modalität gefunden werden.

Abgeordneter Rene Zonschits (SP) erklärte, die vorangegangenen Redebeiträge zeigten, dass die Abgeordneten nicht wüssten, wo die Landsleute der Schuh drücke. Die SP stehe zum Gesundheitsplan, die Betroffenen bräuchten aber eine gemeinsame Lösung über den Tellerrand und über Partei- und Landesgrenzen hinaus. Unter den Landeshauptleuten Pröll und Häupl habe es noch funktioniert.

Klubobmann Mag. Kurt Hackl (VP) betonte, dass in Niederösterreich der Mensch im Mittelpunkt stehe, und erinnerte daran, dass der Gesundheitsplan gemeinsam beschlossen worden sei, in der Aktuellen Stunde sei aber seitens der SP niemand für den Gesundheitsplan eingetreten. Das Wiener Vorgehen sei gegen die Menschenwürde. Eine Gesundheitsdebatte auf dem Rücken der Niederösterreicher sei unsympathisch, genauso wie die Aktuelle Stunde der SP.

Klubobfrau Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) forderte, die Dinge beim Namen zu nennen. Das Wiener Vorgehen sei eindeutig eine Grenzüberschreitung, in Niederösterreich werde auch nicht über die Patienten beispielsweise aus dem Burgenland oder aus Oberösterreich diskutiert. Sie sei froh, dass Niederösterreich jetzt das Gespräch suche, das Wien von sich aus nicht gesucht habe.

Klubobmann Ing. Mag. Reinhard Teufel (FP) sagte, nicht jedem sei klar, warum das Thema diskutiert werde. Das Wiener Gesundheitssystem sei laut Teufel knapp vor dem Kollabieren und der Wiener SPÖ sei nichts anderes eingefallen, als im Landtag ein Gesetz zu beschließen, das schlichtweg verfassungswidrig sei. Sein Weg wäre, nicht mehr mit den Wienern zu verhandeln. Er wies darauf hin, dass die Bundesregierung die Möglichkeit habe, eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof einzubringen und das Gesetz dort zu kippen.

Klubobmann Hannes Weninger (SP) meinte, dass die Aktuelle Stunde richtig eingebracht sei, zeige die Dynamik der Reden. Es sei den Patienten völlig egal, ob es Landesgrenzen gebe, ob es Ausgleichszahlungen gebe, ob es irgendwann Verhandlungen über den Finanzausgleich gebe. Die Patienten wollen laut Weninger zeitgerecht spitalsärztlich versorgt werden. Weninger sagte zudem, er habe Landesrat Kasser in den vergangenen Tagen sehr genau beobachtet und bat darum, ihn verhandeln zu lassen, denn der Landesrat habe verstanden, worum es gehe und dass man durchaus für die Patienten etwas Gemeinsames zusammenbringen könne.

(Forts.)

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