- 23.10.2025, 12:28:03
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Pröll: „Breite Zustimmung der Parteien für Verfahrensturbo zeigt, dass wir in der Reformpartnerschaft die richtigen Maßnahmen treffen“
Breite Mehrheit im Verfassungsausschuss bei AVG-Großverfahren – schnellere und vereinfachte Verfahren für Infrastrukturprojekte garantiert
Mit breiter Zustimmung aller Parlamentsparteien wurde heute die Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) beschlossen, die eine deutliche Beschleunigung und Vereinfachung von Großverfahren vorsieht.
„Mit diesem Verfahrensturbo ermöglichen wir massive Erleichterungen in Bezug auf schnellere und vereinfachte Verfahren. Die breite Mehrheit zeigt, dass wir in der Reformpartnerschaft die richtigen Maßnahmen treffen“, betonte Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll im Anschluss an den Ausschuss.
Wesentliche Ziele und Inhalte zum „Verfahrensturbo“ in AVG-Großverfahren sind:
Massive Erleichterungen durch digitale Edikts-Veröffentlichungen
- Einführung einer elektronischen Kundmachungsplattform (RIS), auf der alle wesentlichen Verfahrensschritte digital und transparent dokumentiert werden.
- Aufhebung der bisherigen „Ediktalsperre“: Großverfahren können künftig auch in Urlaubszeiten (Weihnachten, Sommer) fortgeführt werden.
- Öffentliche Kundmachungen ersetzen zahlreiche Einzelzustellungen – das spart Zeit und Kosten.
- Nur bei der ersten Antragstellung erfolgt ein Hinweis in den zwei größten Tageszeitungen des Bundeslandes – das bringt erhebliche Kosten- und Verwaltungsvereinfachungen.
Niedrigere Einstiegsschwelle für Großverfahren
- Anwendung der vereinfachten Regeln bereits ab 50 voraussichtlich Beteiligten (bisher 100).
- Dadurch wird künftig eine deutlich größere Zahl an Verfahren von den neuen Bestimmungen profitieren.
Bessere Struktur und Effizienz im Verfahren
- Behörden können Fristen für weiteres Parteienvorbringen setzen; verspätete Eingaben bleiben unberücksichtigt – zur Vermeidung von Verfahrensverschleppungen.
- Der Schluss des Ermittlungsverfahrens kann auch für einzelne Teilbereiche erklärt werden.
- Nichtamtliche Sachverständige können leichter herangezogen werden.
- Verkürzung der Auflagefrist von acht auf sechs Wochen.
- Insgesamt sorgen die Maßnahmen für mehr Übersicht, klarere Abläufe und schnelleres Verfahrensmanagement.
„Am Ende zählen Ergebnisse: Diese Reform ist ein klares Signal, dass wir Verfahren beschleunigen, die zu lange dauern und Strukturen vereinfachen, die zu komplex sind. Das ist ein Meilenstein für Unternehmen, Bürgerinnen, Bürger und ebenso wie für die Verwaltung selbst“, so Pröll.
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2. Pressesprecherin im Büro des Staatssekretärs
Antonia Pettauer
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