• 23.10.2025, 09:40:02
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Gerstl/Egger: Wir zünden „Verfahrensturbo“ im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz

Verfassungsausschuss bringt massive Erleichterungen und Vereinfachungen bei Großverfahren auf den Weg

Wien (OTS) - 

„Wir zünden im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) einen ‚Verfahrensturbo‘ und sorgen so für massive Erleichterungen und Vereinfachungen bei Großverfahren“, betonen ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger zum entsprechenden Beschluss im Verfassungsausschuss.

Konkret soll es zu massiven Erleichterungen durch digitale Ediktsveröffentlichungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kommen, anstatt wie bislang auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes, dem digitalen Nachfolger des Amtsblatts der Wiener Zeitung. Außerdem werden Edikte nicht mehr gleichzeitig im redaktionellen Teil zweier weit verbreiteter Tageszeitungen des jeweiligen Bundeslandes veröffentlicht werden müssen – ein Hinweis auf die Veröffentlichung im RIS wird dort künftig ausreichend sein. „So sorgen wir dafür, dass öffentliche Kundmachungen deutlich günstiger werden, ohne aber die notwendige Publizität bei Großverfahren einzuschränken. Das ist auch ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft, die von der damit einhergehenden Kostenersparnis und dem Wegfall von Bürokratie profitiert“, sagt Egger. Daneben wird auch die so genannte „Ediktalsperre“ der Vergangenheit angehören, die bisher das Führen von Großverfahren in klassischen Urlaubszeiten – wie zu Weihnachten oder im Hochsommer – unterbunden hatte.

Weiters werde die Schwelle für den Einstieg in ein Großverfahren gesenkt – in Zukunft werden die Bestimmungen des Großverfahrens bereits ab 50 Beteiligten zur Anwendung kommen, anstelle von 100 Beteiligten zuvor. „Ein niederschwelligerer Zugang und ein flüssiger Verfahrensablauf werden die Folge sein – und damit eine höhere Effizienz in Großverfahren nach dem AVG mit vereinfachten Regelungen“, hält Gerstl fest. Auch wird es zu einer besseren und einfacheren Strukturierung von Großverfahren kommen, ergänzt der ÖVP-Verfassungssprecher: „Denn der Behörde soll die Möglichkeit gegeben werden, eine Frist für weitere Parteienvorbringen – spätestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung – zu setzen. Verspätete Vorbringen sind nicht mehr zu berücksichtigen, womit absichtlichen Verfahrensverschleppungen vorgebeugt werden soll.“

Ebenfalls Teil der Novelle wird es sein, das Ermittlungsverfahren auch für einzelne Teilbereiche einer Sache beenden zu können. Nachträgliche Vorbringen sollen von der Behörde dann nicht mehr berücksichtigt und so ein effizientes Verfahrensmanagement sichergestellt werden. Das Recht auf Parteiengehör bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Außerdem soll die bisherige Auflagefrist der Edikt-Schriftstücke von derzeit acht auf dann sechs Wochen verkürzt werden. Weitere Neuerungen sind überdies einwöchige Fristverlängerungen für die Erstellung einer Verhandlungsschrift und die Auflage dieser zur öffentlichen Einsichtnahme sowie die Möglichkeit der Behörde, Antragswerberinnen bzw. -werbern die Kosten von Gutachten für nicht amtliche Sachverständige direkt vorzuschreiben.

Die beiden ÖVP-Abgeordneten abschließend: „Bessere Strukturierung, vereinfachte Regelungen und höhere Effizienz sollen das Großverfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz in weiterer Zukunft prägen – zum Nutzen aller, der Betroffenen wie Unternehmen. Den ersten Schritt dafür haben wir heute gesetzt.“ (Schluss)

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