- 22.10.2025, 16:05:33
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Wahl eines VfGH-Ersatzmitglieds: Nationalrat hält erstmals Hearing ab
Sieben Kandidaten stellen sich Fragen der Abgeordneten
Aufgrund der Bestellung von Andrea Julcher zur VfGH-Richterin ist die Stelle eines Ersatzmitglieds beim Verfassungsgerichtshof vakant geworden. Das Vorschlagsrecht dafür kommt dem Nationalrat zu. Er hat die Stelle bereits im Juni ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist endete am 21. Juli. Sieben Kandidaten werden sich nun morgen, Donnerstag, einem - nicht öffentlichen - Hearing im Parlament stellen. Ein solches Procedere war bisher nur vor der Wahl eines VfGH-Mitglieds üblich, jetzt soll es erstmals auch für ein VfGH-Ersatzmitglied angewendet werden. Ursprünglich hatte es acht Bewerbungen gegeben, die einzige Frau darunter hat ihre Bewerbung inzwischen aber wieder zurückgezogen.
Durchgeführt wird das Hearing von einem 13-köpfigen Gremium des Verfassungsausschusses, dem je vier Abgeordnete der FPÖ und der ÖVP, drei Abgeordnete der SPÖ und je ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete der NEOS und der Grünen angehören. Den Vorsitz hat Ausschussvorsitzende Muna Duzdar inne. Geplant ist eine kurze persönliche Vorstellung der Kandidaten, danach ist Zeit für Fragen. Die Anhörung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Wer letztlich nominiert wird, darüber entscheidet das Plenum des Nationalrats per Wahl, die formale Ernennung obliegt dem Bundespräsidenten.
Gemäß der Bundesverfassung hat der Nationalrat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert, drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied vom Bundesrat. Voraussetzung für eine Richterstelle am VfGH ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige juristische Berufserfahrung. Das letzte Hearing im Nationalrat zur Wahl eines VfGH-Mitglieds fand im Jahr 2018 statt, damals hatten sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat über ein Mitglied zu entscheiden. (Schluss) gs
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