• 22.10.2025, 10:58:02
  • /
  • OTS0073

Standortentwicklungsgesetz lässt grüßen - EABG Entwurf reif für den Papierkorb

VIRUS kritisiert Gesetzesentwurf wegen vielfacher Rechtswidrigkeit und fordert Exit-Möglichkeit für Projektwerber

Wien (OTS) - 

Heftige Kritik übt die Umweltorganisation VIRUS am Ministerialentwurf des Wirtschaftsministeriums für ein „Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz“ (EABG). Sprecher Wolfgang Rehm „Der Gesetzesentwurf ist mehrfach rechtswidrig, versucht ein völlig neues Verfahrensregime zu schaffen und erinnert an das Standortentwicklungsgesetz aus 2018, das seit dessen Inkrafttreten absolut gemieden wird. Auch beim EABG brauchen Projektwerber nun die Möglichkeit sich den Fallstricken und Rechtsunsicherheiten entziehen zu können, hier durch einen Antrag auf Durchführung einer UVP“.

Das Gesetz, dessen Begutachtungsfrist gestern endete, sei eigentlich reif für den Papierkorb. Da es aber erforderlich sei, eine EU-Richtlinie (RED III) umzusetzen, woran nichts ändere dass diese ebenfalls mangelhaft und mit EU-Primärrecht nicht vereinbar ausgestaltet wurde, werde der Entwurf wohl oder übel überarbeitet werden müssen und sei die Todo-Liste hier umfangreich. „Da sieht man, was passiert wenn Verfahrensbeschleunigungsrhetorik die Sinne vernebelt. Die Richtlinie wird im Gesetzesentwurf teilweise übererfüllt, weil man unbedingt die Wasserkraft hineinschreiben wollte, obwohl das nicht vorgegeben ist, also das vielstrapazierte Gold-Plating. Teilweise wird die Richtlinie aber in wesentlichen Elementen nicht umgesetzt und geht das zu Lasten von Umwelt und Rechtssicherheit “, kritisiert Rehm. Ausschlusszonen wie Europaschutzgebiete und Nationalparks fehlten ebenso wie die vorgegebene Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie und die Renaturierungsverordnung nicht implementiert seien. „Wie mit der unionsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsbeteiligung umgegangen wird, ist überhaupt ein schlechter Scherz,“ so Rehm. Das EABG setze zwar auf so genannten Beschleunigungsgebieten auf, diese werden aber im Entwurf nicht definiert, die Richtlinie baue verstärkt auf Strategische Umweltprüfungen auf der Planebene, die aber in Österreich nicht korrekt umgesetzt worden seien. „Es überzeugt auch nicht, wenn anstatt schlanker Regelungen ein aufgeblähter Zoo an neuen Verfahrenstypen und Zuständigkeiten hochgezogen werden soll und dann ausgerechnet die Landesverwaltungsgerichte für Rechtsmittelverfahren zuständig sein sollen, die dafür nicht ausgestattet sind und weit unter dem Niveau des erprobten Bundesverwaltungsgerichts arbeiten,“ kritisiert Rehm. Als Kuriosität enthalte der Entwurf weiters eine eigene Zuständigkeit für Donaukraftwerke und aufgedoppelt für Großkraftwerke nach dem zweiten Verstaatlichungsgesetz von 1947. „Nachdem keine weiteren Donaukraftwerke errichtet werden können, kann es sich dabei nur im Altbestand handeln. Warum das dort drinnen steht, findet sich in den Erläuterungen nicht. Donaukraftwerke haben in einem EABG schlicht nichts verloren“, so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VIR

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel