- 22.10.2025, 10:29:02
- /
- OTS0063
Verunsicherung unter Spendenden in der entscheidenden Vorweihnachtszeit
Dachverband der Spendenorganisationen zeigt Hürden bei IBAN-Namensabgleich auf.
In den entscheidenden Spendenmonaten vor Weihnachten treffen viele gemeinnützige Organisationen heuer auf eine unerwartete Hürde: Der seit 9. Oktober 2025 verpflichtende IBAN-Namensabgleich im SEPA-Raum sorgt bei zahlreichen Spender:innen für Verunsicherung. Erfahrungsberichte von gemeinnützigen Organisationen zeigen, dass vor allem der Neuspender:innen-Bereich betroffen ist.
Beim IBAN-Namensabgleich wird überprüft, ob der bei Banküberweisungen eingegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Vor allem Spendenorganisationen, die bisher mit Abkürzungen und alternativen Schreibweisen operiert haben, sind seit dem 9. Oktober mit dem Problem konfrontiert, dass ihre Spendenden beim Versuch, eine Überweisung zu tätigen, eine Warnmeldung der Bank erhalten. In diesen Fällen wird darauf hingewiesen, dass die Transaktion „auf eigenes Risiko“ erfolgen könne. Besonders betroffen sind Organisationen mit komplexen oder mehrsprachigen Namen, bei denen selbst korrekte Angaben zu solchen Warnungen führen.
„Obwohl unbegründet, löst eine solche Warnung vor der Überweisung natürlich Unsicherheit aus, insbesondere bei Menschen, die erstmals an eine bestimmte gemeinnützige Einrichtung spenden möchten. Dies trifft die Spendenlandschaft in einer Phase, die für viele gemeinnützige Organisationen überlebenswichtig ist“, betont Ruth Williams, Geschäftsführerin des Fundraising Verband Austria. „Ein technische Hürde darf nicht zu einem Rückgang der Hilfsbereitschaft führen“, ergänzt Williams, die darauf verweist, dass sich in einigen Organisationen die Anrufe verunsicherter Spender:innen nach ungerechtfertigten Warnungen häufen.
Ungleicher Handlungsspielraum bei Banken
Der Fundraising Verband Austria empfiehlt gemeinnützigen Vereinen, ihre Spendenden auf der Website gut sichtbar über den IBAN-Namensabgleich und mögliche Warnmeldungen zu informieren und bei ihrer Bank die Möglichkeit zu nutzen, Alias-Namen der Organisation zu hinterlegen, um verschiedene gebräuchliche Schreibweisen abzudecken. (Weitere Infos und Tipps: https://www.fundraising.at)
Rückmeldungen aus der Branche zeigen jedoch deutliche Unterschiede im Umgang der Banken mit der neuen Regelung. Während manche Kreditinstitute rasch und unterstützend reagieren, sind andere aufgrund unterschiedlicher Softwaresysteme und limitierter Alias-Eintragungen für alternative Organisationsnamen nur eingeschränkt handlungsfähig. Das erschwert das Handling für betroffene Spendenorganisationen. Der Fundraising Verband Austria steht deshalb in engem Austausch mit Finanzinstituten und Behörden, um praktikable Lösungen zu fördern und die Spendenbereitschaft in der bevorstehenden Hochsaison zu sichern.
Über den IBAN-Namensabgleich
Der IBAN-Namensabgleich betrifft ausschließlich SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen, also Zahlungen, die vom/von der Zahler:in aktiv ausgelöst werden. Nicht betroffen sind SEPA-Lastschriftmandate (LSV) – also etwa regelmäßige Spenden, bei denen Organisationen den Beitrag einziehen.
Rückfragen & Kontakt
Fundraising Verband Austria
Dr. Andreas Anker
Telefon: 0676/4214706
E-Mail: presse@fundraising.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FUN