• 22.10.2025, 10:09:02
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Hattmannsdorfer: „Nächster Schritt, um die Energiewende von der Ankündigung in die Umsetzung zu bringen“

Begutachtungsfrist für das EABG mit über 148 Stellungnahmen beendet

Wien (OTS) - 

Die Begutachtungsfrist für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist zu Ende. Insgesamt sind bis jetzt bereits über 148 Stellungnahmen eingegangen, die nun sorgfältig geprüft und in die weitere Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen werden.
„Um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand in Österreich zu sichern, müssen wir die Energiepreise senken und uns von internationalen Energieimporten unabhängig machen. Dafür brauche es einen schnellen Ausbau an günstiger erneuerbarer Energie. Denn: desto schneller der Ausbau, desto größer das Angebot und desto niedriger die Stromrechnung“, betont Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer. „Deshalb legen wir mit diesem Gesetzesvorschlag den Grundstein für eine Fast-Lane für zentrale Projekte der Energiewende. Künftig soll für diese Projekte gelten: eine Behörde, ein Verfahren und einen Bescheid.“

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner ergänzt: „Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll ein echter Meilenstein für die Energiewende in Österreich werden. Unser Ziel ist klar: Versorgungssicherheit – mit sauberer, erneuerbarer Energie zu leistbaren Preisen. In den vergangenen Jahren war nicht die Technologie der Bremsklotz, sondern die Bürokratie: zu viele Verfahren, zu viele Zuständigkeiten, zu lange Wartezeiten. Mit dem EABG wollen wir das ändern.“

Überblick zu den Stellungnahmen

Eine Vielzahl an Stellungnahmen begrüßt den Vorschlag durchwegs und hebt dabei die Notwendigkeit eines raschen Ausbaus der Erneuerbaren hervor.

Am häufigsten wurden Stellungnahmen zu diesen drei Bereichen abgegeben:

  • One-stop-shop (Prinzip: ein Antrag, ein Verfahren, eine Behörde): Wirtschaftsnahe Stakeholder, wie etwa die Wirtschaftskammer, der Verbund, aber auch Stimmen aus der Bevölkerung, wie etwa das ÖKOBÜRO sprechen sich für das One-stop-shop-Prinzip aus.
  • Verstärkte Digitalisierung im Verfahren, wie etwa durch die zentrale elektronische Kundmachungsplattform, wird für sinnvoll erachtet.
  • Auch Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung und Einbindung der lokalen Gemeinschaften, unter anderem durch die Energiewendebeteiligung, werden begrüßt. Sinn und Zweck dieser ist den Gemeinden einen rechtssicheren Weg zur Partizipation an der Energiewende bereitzustellen.
    Auch die verstärkten Möglichkeiten den Ausbau der Stromnetze voranzutreiben, insbesondere auch durch die Möglichkeit Trassen für die Errichtung der Stromnetze freizuhalten, wird begrüßt. Damit kommt der Bund auch einer wiederholt ausgesprochenen Empfehlung des Rechnungshofes nach.

Kritikpunkte in den Rückmeldungen betreffen besonders die Parteienstellung, die Vereinbarkeit mit anderen umweltrechtlichen Bestimmungen und die Forderung nach einem erweiterten Anwendungsbereich für Batteriespeicher oder CO2 Einspeicherung.

„Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam gestalten – mit der Wirtschaft, mit den Ländern, mit den Gemeinden und mit der Bevölkerung. Deshalb danke ich allen, die sich mit ihren Stellungnahmen eingebracht haben. Diese werden nun Schritt für Schritt eingearbeitet und im nächsten Schritt mit unseren Koalitionspartnerinnen und Koalitionspartnern abgestimmt, um dem Parlament eine tragfähige Verhandlungsgrundlage für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit vorzulegen. Unser Ziel ist klar: eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr,“ so Energieminister Hattmannsdorfer abschließend.

Kerninhalte EABG:

Lange Verfahrensdauern bei Projekten wie beispielsweise der Tauernleitung (Dauer: ca. 17 Jahre) oder das Kraftwerk Stegenwald in Salzburg (Dauer: 12 Jahre) sollen mit dem neuen Gesetz bald der Vergangenheit angehören.

Zentrale Inhalte des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG):
1. Erneuerbare Energie als überragendes öffentliches Interesse

  • Projekte wie Windparks, große PV-Anlagen oder Wasserkraftwerke gelten künftig automatisch als systemrelevant.
  • Aufwendige Einzelfallprüfungen entfallen – das bringt Rechtssicherheit und spart wertvolle Jahre.
  • Ergebnis: deutlich schnellere Umsetzung und massiver Ausbau erneuerbarer Energie.

2. Verfahren werden einfacher, schneller und unbürokratischer

  • Doppelte Prüfungen, starre Fristen und lange Wartezeiten fallen weg.
  • Genehmigungsfreiheit für viele Projekte (z. B. PV auf Gebäuden, Agri-PV bis 5.000 m², Heimspeicher bis 20 kWh).
  • Ausbauprojekte kommen deutlich rascher ans Netz.

3. „One-Stop-Shop“: eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid

  • Zuständigkeiten werden gebündelt und Verfahren vereinheitlicht.
  • Nur noch ein Verfahren mit einem Bescheid statt vieler paralleler Abläufe.
  • Ergebnis: mehrere Jahre Zeitgewinn – etwa 1 Jahr bei Kleinwindparks, bis zu 3 Jahre bei Stromleitungen.

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