• 21.10.2025, 17:13:32
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  • OTS0175

Korrektur zu OTS 0172: Anfechtung der Landwirtschaftskammerwahl vom VfGH zurückgewiesen

Wahlverfahren kann somit als endgültig abgeschlossen angesehen werden.

St. Pölten (OTS) - 

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Am 9. März 2025 fanden die Wahlen in die Landes-Landeswirtschaftskammer und die 21 Bezirksbauernkammern statt. Der Verfassungsgerichtshof hat die nach der Wahl eingebrachte Wahlanfechtung des Österreichischen Unabhängigen Bauernverbandes (UBV) jetzt zurückgewiesen. Die Anfechtung des UBV war grob fehlerhaft und wurde vom Verfassungsgerichtshof deshalb nicht zugelassen. Das Wahlverfahren bzw. Teile davon sind daher nicht zu wiederholen. Das Wahlverfahren kann somit als endgültig abgeschlossen angesehen werden.

Landesweit kam der Niederösterreichische Bauernbund auf 82 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen bzw. 32 von 36 Mandate. Der Österreichische Unabhängige Bauernverband (UBV) erreichte 9,81 Prozent und drei Mandate. Die Freiheitlichen & Unabhängigen Bauern (FB) erreichten 4,88 Prozent und damit ein Mandat.

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