- 21.10.2025, 13:04:32
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Fraktionsübergreifende Zustimmung im Konsumentenschutzausschuss zur Nutzung von E-Autobatterien als Stromspeicher
VKI wird laut Konsumentenschutzministerin Schumann reorganisiert
Der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats sprach sich heute einhellig dafür aus, E-Autobatterien künftig als Stromspeicher sowie zur Einspeisung von Überschüssen in das Stromnetz zu nutzen. ÖVP, SPÖ und NEOS hatten dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt. Konsumentenschutzministerin Korinna Schumann ließ wissen, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) reorganisiert wird. Der VKI-Finanzierungsbericht 2024 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und wird auf Verlangen der FPÖ im nächsten Plenum auf der Tagesordnung stehen.
Mehrere Entschließungsanträge der Oppositionsparteien wurden vertagt. So sprechen sich die Freiheitlichen für die Sicherstellung der Gleichbehandlung der Bar- und Kartenzahlung in den Speisewägen der ÖBB aus. Die Grünen fordern Maßnahmen zum Schutz vor Ewigkeitschemikalien in Konsumgütern sowie die Beibehaltung der zur Zeit befristeten dreijährigen Entschuldungsmöglichkeit für Privatpersonen.
E-Autobatterien als zusätzliche Stromspeicher
Für Privatpersonen sowie Unternehmen oder Behörden mit Fuhrparks soll künftig die Möglichkeit geschaffen werden, E-Autobatterien als zusätzliche Stromspeicher oder zur Einspeisung von Überschüssen direkt in das Stromnetz zu nutzen. Dies soll durch ein sogenanntes bidirektionales Laden möglich gemacht werden. Die entsprechende Technik sei bereits vorhanden und in mehrere Modelle integriert. Es würden allerdings die gesetzlichen Vorgaben für einheitliche, miteinander kompatible Ladesysteme sowie ein Konzept für die Absicherung der Konsumentinnen und Konsumenten fehlen, heißt es im Entschließungsantrag der Regierungsparteien (276/A(E)). Mit einer dafür ausgelegten Ladeeinrichtung könnten so Elektroautos elektrische Energie nicht nur aus dem Stromnetz aufnehmen, speichern und selbst verbrauchen, sondern die gespeicherte Energie umgekehrt auch wieder in das Stromnetz oder in ein Hausnetz zurückgeben. Verglichen mit den noch relativ teuren Speichersystemen für Einfamilienhäuser hätten Batterien von Elektroautos zudem meist wesentlich mehr Speicherkapazität und könnten so in den durchschnittlich ungenutzten 23 Stunden am Tag als Speicherquellen dienen.
Laut Andreas Kühberger (ÖVP) handle es sich um eine wichtige Zukunftstechnologie. Von der "Vehicle to home"-Technologie würden Konsumentinnen und Konsumenten profitieren, da durch die Nutzung der E-Autobatterie zur Einspeisung ins Hausnetz eine größere Speichermöglichkeit gegeben sei, etwa für Energie aus der PV-Anlage. Die "Vehicle to grid"-Technologie sei wichtig für die Netzentlastung und damit bei Bedarf von außen auf den Speicher zugegriffen werden könne.
Um Absicherungsmöglichkeiten für günstigeren Strom zu ermöglichen, begrüßte Bernhard Herzog (SPÖ) den Vorstoß. Es gehe darum, die Energiekosten zu reduzieren und Wettbewerb zu schaffen. Da es die Technik bereits gebe, aber noch keinen entsprechenden Angebotsrahmen, sei es wichtig, dass die Politik aufzeige, damit sich der Trend in diese Richtung bewege, meinte er.
Auch Ines Holzegger (NEOS) betonte die Bedeutsamkeit des Themas für die Zukunft des österreichischen Energiestandorts und die Energiewende. Die Schaffung von Rechtssicherheit sei ihrer Meinung nach auch wichtig, damit E-Auto-Produzenten die Stromspeichermöglichkeit als sicheres Investment sehen.
FPÖ und Grüne unterstützen den Vorschlag grundsätzlich. Für Elisabeth Heiß (FPÖ) ist die Kostenaufstellung von Interesse und Elisabeth Götze (Grüne) hofft auf eine baldige Gesetzesvorlage um das Vorhaben genau beurteilen zu können.
VKI im Reorganisationsprozess
Die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) erfolgt durch einen dreijährigen Fördervertrag, der noch bis Ende 2025 gilt. Für das Jahr 2024 waren dafür 3,78 Mio. Ꞓ vorgesehen, weitere 1,24 Mio. Ꞓ für Werkverträge, worüber der VKI-Finanzierungsbericht (III-224 d.B.) Auskunft gibt. Demnach wurden 2024 über 80.000 Anfragen sowie mehr als 4.500 rechtliche Anfragen und Beschwerden bearbeitet. In mehr als 800 Fällen kam es zu einer Intervention bei Unternehmen. Wie schon in der Vergangenheit hat ein großer Teil der Anfragen (rund 20 %) Problemen beim Warenkauf und der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegolten. Betroffene Branchen waren vor allem die Elektro- und Elektronikbranche sowie der Möbelhandel aufgrund von Insolvenzen.
Zudem wird der VKI vom Konsumentenschutzministerium mit der klageweisen Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragt. So werden jährlich etwa 240 Verfahren geführt, wobei die Erfolgsquote im Schnitt bei etwa 90 % liegt. Ein weiterer Tätigkeitsbereich des VKI sind die insgesamt 136 im Berichtsjahr 2024 durchgeführten Vergleichstests und Marktuntersuchungen, größtenteils in Kooperation mit anderen europäischen Verbraucherorganisationen. Was die thematischen Schwerpunkte der VKI-Klagstätigkeit betrifft, war laut Bericht 2024 der Bereich der Energieversorgung wiederholt Gegenstand von Abmahnungen und Verbandsklagen. Sie richteten sich vor allem gegen Preissteigerungen und unzulässige Preisanpassungsklauseln.
Laut Ministerin Korinna Schumann habe der VKI ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Auch sie lobte seine Tätigkeiten, wofür ihr Ministerium pro Jahr etwa 5 Mio. Ꞓ gewährleiste. Gegenüber Laurenz Pöttinger (ÖVP) betonte sie die hohe Eigenkapitalquote des Vereins. Er stünde auf wirtschaftlich gesunden Beinen, müsse aber weiter von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Ein Ausfall der Förderung würde die Arbeit des VKI unmöglich machen, das gelte es zu vermeiden.
Peter Wurm (FPÖ) bezeichnete den VKI hingegen als chronisch unterfinanziert. Er habe in der Vergangenheit Liquiditätsprobleme gehabt und sei gezwungen gewesen, Maßnahmen zu setzen, um zu überleben. Angesichts des baldigen Auslaufens der Finanzierung verwies er auf die "unzähligen" Initiativen zur langfristigen Absicherung.
Elisabeth Götze (Grüne) fragte nach Entwicklungen bei der Umstrukturierung im Zeichen der Effizienzsteigerungen. Berichten zufolge würde die Rechtsberatung nur mehr eingeschränkt angeboten. Schumann sagte, dass sich der VKI in einem Reorganisationsprozess befinde, der die Digitalisierung miteinschließe. Wenn Anfragen an andere Stellen weiterverwiesen werden, handle es sich um sinnvolle Arbeitsteilung. Der Schwerpunkt des VKI werde auch weiterhin bei der bestmöglichen Beratung von Konsumentinnen und Konsumenten liegen, wobei diese in Teilen (Erstberatung, intensivere Beratung und weitere Schritte) erfolgen soll.
FPÖ: Keine Unterschiede bei Bar- und Kartenzahlung bei ÖBB
Die Freiheitlichen pochen auf die Sicherstellung der Gleichbehandlung der Bar- und Kartenzahlung in den Speisewägen der ÖBB (439/A(E)). Laut Medienberichten würden aktuell Kartenzahlungen mit einem Preisnachlass von fünf Prozent belohnt werden. Gefordert wird daher, gesetzlich sicherzustellen, dass Staatsunternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, keine bestimmte Zahlungsmethode durch Rabatte forcieren. In der Bordgastronomie dürfe keine Diskriminierung von Barzahlenden durch die ÖBB bzw. deren Vertragspartner erfolgen, meinte Elisabeth Heiß (FPÖ). Auch ihr Fraktionskollege Peter Wurm erachtet die Benachteiligung bei Unternehmen, die einer Überprüfung des Rechnungshofs unterliegen, als "Frechheit".
Die Grünen sehen im Sinne der Wahlfreiheit ebenfalls Bedarf an einer gesetzlichen Anpassung, wie Elisabeth Götze (Grüne) ausführte. Sie würden dem Antrag zustimmen, er wurde allerdings auf Antrag von Wolfgang Kocevar (SPÖ) vertagt. Er sprach sich im Sinne der Bemühungen auf EU-Ebene zwar für eine Gleichstellung von Bargeld und bargeldloser Zahlung, aber gegen Angstmache aus.
Grüne: Maßnahmen zum Schutz vor PFAS in Konsumgütern
Geht es nach den Grünen, soll Österreich mit eigenen Maßnahmen vorangehen, um Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) - auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet - aus dem Alltag zu verbannen. Diese würden in unzähligen Alltagsprodukten wie Textilien, Kleidung, Kosmetika, Hygieneprodukten, Kochgeschirr oder Lebensmittelverpackungen verwendet und einer Studie zufolge zu hohen gesundheitlichen Folgekosten führen, so Alma Zadić (Grüne) im Ausschuss. Konkret wird ein nationales Verbot zur Einfuhr, Verkauf und Produktion von besonders heiklen, mit PFAS belasteten Produkten sowie eine Kennzeichnungspflicht von PFAS-haltigen Konsumgütern gefordert. Weiters sollen bestehende Grenzwerte in Produkten wirksam kontrolliert, Verstöße konsequent verfolgt und die Informationsarbeit über Risiken von PFAS forciert werden. Darüber hinaus sprechen sich die Grünen für ein umfassendes PFAS-Gruppenverbot auf europäischer Ebene aus (401/A(E)). Es gehe nun darum, wie bereits andere Länder anzufangen, Verbote umzusetzen, betonte Zadić.
Mit einer Kennzeichnungspflicht von PFAS-haltigen Produkten werde es nicht getan sein, argumentierte Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) die Vertagung durch die Regierungsfraktionen. Hier müsse man zumindest europäisch, wenn nicht global denken.
Ein weiteres Mal vertagt wurde zudem die Forderung der Grünen, die 2021 aufgrund der COVID-19-Krise eingeführte befristete dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für Privatpersonen dauerhaft bestehen zu lassen (250/A(E)).
Laut Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) ist die Zahl an Privatinsolvenzen nach wie vor sehr hoch. Eine Studie zeige zudem, dass durch eine Reduzierung der Entschuldung auf drei Jahre, Gläubigerinnen und Gläubiger um 30 % weniger Rückzahlungen von den Betroffenen bekommen würden.
Die 2021 vorgenommene Abschaffung der Ungleichbehandlung von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Unternehmen habe sich bewährt, weshalb diese beibehalten werden solle, antwortete Alma Zadić (Grüne). Sie könne die von der NEOS-Mandatarin genannten Zahlen nicht nachvollziehen, so Zadić.
Die aktuelle Regelung macht für Ausschussvorsitzenden Peter Wurm (FPÖ) "in diesen Zeiten doppelt Sinn". Viele Menschen würden sonst nicht aus der "Schuldenfalle herauskommen.
(Schluss Konsumentenschutzausschuss) fan/med
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