• 21.10.2025, 10:39:32
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E-Wirtschaft begrüßt EABG, fordert aber Nachschärfungen für mehr Wirkung

Wien (OTS) - 

Mit dem heutigen Ende der Begutachtung des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) bekräftigt Oesterreichs Energie die Unterstützung für dieses zentrale Reformprojekt. Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren vereinfachen, Planungen straffen und den Ausbau von Erneuerbaren, Speichern und Netzen beschleunigen und so einen wichtigen Beitrag zu einer raschen und effizienten Transformation des Energiesystems leisten.

„Mit dem vorliegenden EABG-Entwurf hat die Regierung eine solide Grundlage für zügige und gut planbare Verfahren geschaffen“, erklärt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft. „Um dem Gesetz die größtmögliche Wirkung zu verleihen, sollten im Zuge der Begutachtung aber noch bei verschiedenen Punkten Feinjustierungen vorgenommen werden“, so Schmidt. Gemeinsam mit einem gut ausgestalteten Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll das EABG die Voraussetzungen für eine möglichst kostengünstige Transformation des Energiesystems hin zu mehr erneuerbarer Stromerzeugung aus heimischen Quellen schaffen.

Hebel für mehr Tempo
Ein Kernstück des EABG ist die Verfahrenskonzentration über sogenannte One-Stop-Shops. Künftig sollen sämtliche Genehmigungsschritte – insbesondere für Photovoltaik, aber auch für Wasser- und Windkraftprojekte unterhalb der UVP-Schwelle – bei einer Stelle gebündelt werden, in der Regel beim Landeshauptmann. In Kombination mit einem „Fast-Track“ für klar definierte Fälle werden Antragsteller:innen und Behörden entlastet. Wird dieses Prinzip konsequent umgesetzt, entsteht ein entscheidender Hebel für den raschen Ausbau der Erneuerbaren. Dass Beschleunigungsgebiete Wirkung zeigen, verdeutlicht ein Beispiel der Austrian Power Grid (APG): Das mehr als sechs Jahre dauernde Genehmigungsverfahren für die 380-kV-Salzburgleitung hätte durch die Ausweisung solcher Zonen um rund drei Jahre verkürzt werden können.


„Überragendes öffentliches Interesse“ für Erneuerbare-Projekte
Besonders positiv bewertet die E-Wirtschaft außerdem die gesetzliche Verankerung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für erneuerbare Energieprojekte. Damit erhalten Erzeugungsanlagen wie Windräder, Photovoltaikanlagen und Wasserkraftwerke ebenso wie Netze, Speicher und Elektrolyseure künftig bei Interessenskonflikten klaren rechtlichen Vorrang. „Damit wird nun auch juristisch klargestellt: Der Ausbau von sauberem Strom, Speichern und Netzen ist im Interesse von uns allen“, so Schmidt. Als wichtigen „Quick Win“ fordert die Branche darüber hinaus bei bereits bestehenden Anlagen einfachere Verfahrensmöglichkeiten, etwa bei der Erweiterung von Kraftwerken, Revitalisierungen oder die Erhöhung einzelner Strommasten.

Beteiligung der Länder am Ausbau
Ein weiterer Eckpfeiler des neuen Gesetzes ist die Festlegung von Erzeugungsrichtwerten in den Bundesländern. Sie sollen sicherstellen, dass jedes Land in allen Technologien seinen Beitrag zum Ausbauziel von 27 TWh erneuerbarem Strom bis 2030 leistet. Ein kontinuierliches Monitoring mit verschiedenen Berichten ist ab 2028 vorgesehen. Das begrüßt die E-Wirtschaft zwar grundsätzlich, spricht sich aber von Anfang an für Transparenz im Hinblick auf die Ausbaufortschritte aus, um Abweichungen möglichst früh zu erkennen und gegebenenfalls rechtzeitig Gegenmaßnahmen setzen zu können. Außerdem spricht sich die Branche für die Etablierung eines verpflichtenden Korrekturmechanismus auf Landes- oder Bundesebene aus.

„Durch die Festlegung von Erzeugungsrichtwerten gibt es erstmals konkrete Zielvorgaben für einen regional ausgewogenen Ausbau. Die E-Wirtschaft arbeitet mit voller Kraft an der Transformation des Energiesystems – neben schnelleren Verfahren ist ausreichende Verfügbarkeit geeigneter Flächen dabei ein zentraler Schlüssel zum Erfolg“, sagt Schmidt. „Wir gehen davon aus, dass die neuen gesetzlichen Regelungen auch hier für mehr Geschwindigkeit sorgen werden.“

Energiewendebeteiligung maßvoll ausgestalten
Die neue Energiewendebeteiligung schafft eine Rechtsgrundlage für Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Projektwerbern. Grundsätzlich begrüßenswert, braucht sie klare Leitplanken: Beschränkung auf die tatsächlich betroffene Standortgemeinde, Ausschluss von Entgeltvereinbarungen für regulierte Verteilernetzbetreiber, Begrenzung auf neue PV- und Windanlagen, Deckelung durch einen klaren Höchstbetrag sowie eine Exklusivitätsklausel zur Vermeidung von Mehrfachzahlungen. So wird Planungssicherheit gestärkt und das Risiko überhöhter Entgelte reduziert.

Hoffen auf raschen Beschluss
„Mit der Beschleunigung von Erneuerbaren Projekten setzt Österreich einen wichtigen Schritt hin zu einer zügigen und kosteneffizienten Transformation des Energiesystems“, resümiert Schmidt. „Jeder Tag, den unsere Unternehmen sparen, erhöht die Umsetzungsgeschwindigkeit, reduziert Kosten und stärkt unsere Energieunabhängigkeit. Aus diesen Gründen unterstützen wir einen möglichst raschen Beschluss dieses Gesetzes“, so Schmidt abschließend.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Website von Oesterreichs Energie unter:
https://oesterreichsenergie.at/fileadmin/user_upload/251021_STN_12_EABG_OE.pdf

Rückfragen & Kontakt

Österreichs E-Wirtschaft
Christian Zwittnig
Telefon: 0676845019260
E-Mail: c.zwittnig@oesterreichsenergie.at
Website: https://www.oesterreichsenergie.at

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