• 17.10.2025, 11:21:35
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„Bürgeranwalt“: Unverschuldet verletzt – wann zahlt die Versicherung des schuldigen Lenkers?

Am 18. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 18. Oktober 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Gefährlicher Radweg

Die Radquerung bei der Kreuzung Breitenleer Straße / Mayredergasse in Wien Donaustadt sei lebensgefährlich, schildert Herr K. Der Beamte fährt gerne klimaneutral mit dem Fahrrad von Neuessling zur Schnellbahnstation Aspern Nord in die Arbeit. Doch die Querung hier sei eine Gefahrenquelle, man kommt zu den Stoßzeiten nicht über die vielbefahrene Breitenleer Straße. Doch seine Kritik hat bei der Bezirksvorstehung Donaustadt und bei der für Verkehrsplanung zuständigen MA 46 nichts bewirkt. Daher hat Herr K. die Volksanwaltschaft um Unterstützung ersucht.

Zu viel Wild im Wald?

Seit 40 Jahren kämpft Familie M. aus Arriach in Kärnten um ihren Wald. Das Problem: Wildverbiss. Beim ersten „Bürgeranwalt“-Dreh im November 2022 zeigten Brunhilde und Horst M. vom Wild abgefressene Jungbäume und abgeschälte Stämme in ihrem rund 60 Hektar großen Wald. „Bei uns kann kein Jungbaum mehr wachsen, wenn das Wild alles zerbeißt“, klagte Horst M. Der Grund für die Misere: Die Jägerschaft würde nicht genug Wild erlegen. Nach dem Bericht in der Sendung „Bürgeranwalt“ sprach auch der zuständige Bezirksjägermeister von einem „schockierende Zustand“ im Wald der Familie M. Mehr Abschüsse – vor allem auch das Erlegen von weiblichen Tieren – wurden versprochen. Drei Jahre sind nun vergangen und „Bürgeranwalt“ fragt nach, ob sich die Situation tatsächlich verbessert hat.

Fahrerflucht nach verspäteter Anzeige

Herr G. will Ende Februar dieses Jahres in Baden in Niederösterreich zum Joggen fahren, als eine Frau mit ihrem Auto seinen Seitenspiegel streift und beschädigt. Der 75-Jährige fährt der Lenkerin sofort nach und notiert sich das Kennzeichen des Pkw. Danach geht er laufen. Zwei Stunden später erstattet er dann bei der Polizei Anzeige. Für Herrn G. ist der Vorfall damit erledigt. Daher staunt er nicht schlecht, als er von der BH Mödling eine Strafe bekommt. Herr G. musste 165 Euro wegen des Vergehens der Fahrerflucht bezahlen, da er den Unfall nicht umgehend bei der Polizei gemeldet hat.

Unverschuldet verletzt – wann zahlt die Versicherung des schuldigen Lenkers?

Frau M. wurde bei einem Autounfall, an dem sie keine Schuld hatte, schwer verletzt. Sie leidet bis heute an den Folgen dieses Frontalzusammenstoßes, der ihr Leben nachhaltig verändert hat. Sie ist arbeitsunfähig und verzweifelt. Obwohl die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für alle unfallkausalen Spätfolgen einstehen muss, gibt es regelmäßig Konflikte darüber, welche Schmerzen, Therapien oder Behandlungen vom Unfall herrühren. Gibt es jetzt nach 14 Jahren und mehr als einem Dutzend Verhandlungen eine Lösung?

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