- 17.10.2025, 10:47:03
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Vida: Saisonkontingentverordnung und Grenzgängerregelung sind Schlag ins Gesicht der Arbeitssuchenden
Es sind genügend Arbeitskräfte in Österreich – lassen wir sie nicht im Stich!
Mit der Grenzgängerregelung hat die Regierung gestern beschlossen, Nicht-EU-Bürger:innen mit Wohnsitz und Daueraufenthaltstitel in einem Nachbarland in Österreich arbeiten zu lassen. Was als Beitrag zum Kampf gegen den Fachkräftemangel getarnt ist, bringt in Wahrheit keine Fachkräfte. Die Maßnahme ist nur ein weiterer Schlag ins Gesicht der Arbeitslosen in Österreich.
Fast zeitgleich wurde auch eine neue Saisonkontingentverordnung für 2026 beschlossen, mit der das Saisonierkontingent angehoben werden soll. Damit können Tourismusbetriebe insgesamt bis zu 8.000 zusätzliche, kurzzeitige Arbeitskräfte aus Drittstaaten einstellen. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Verordnung sind für den Tourismus nicht gegeben. Die Gewerkschaft vida fordert die Bundesregierung auf, ihren Entwurf umgehend zurückzuziehen. Voraussetzung für beide neue Regelungen – die Grenzgängerregelung und die Saisonkontingentverordnung – ist, dass die jeweilige Stelle nicht anders besetzt werden kann.
„Diese Regelungen ignorieren die Realität des Arbeitsmarktes und sind ein Skandal der Unsolidarität“, kritisiert Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida. „Der Gesetzgeber verlangt einen vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarf als Voraussetzung für diese Kontingente. Angesichts von 375.000 Arbeitssuchenden in Österreich und einer Jugendarbeitslosigkeit von 10 Prozent ist diese Voraussetzung offenkundig nicht gegeben! Wer in dieser Lage massiv neue Arbeitskräfte aus Drittstaaten ins Land holt, arbeitet aktiv gegen die Senkung der Arbeitslosigkeit und damit gegen die eigenen Regierungsziele“.
Arbeitskräfte sind keine knappe Ressource
Hebenstreit untermauert die Kritik mit ökonomischen Tatsachen: „Der Arbeitsmarkt ist ein Markt. Bei einem knappen Angebot an Arbeitskräften müssten die Löhne steigen. Die Tatsache, dass das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen im Tourismus nur bei 1.718 Euro, also unter jenem Betrag liegt, den die staatlich anerkannten Schuldenberatungen für einen Einpersonenhaushalt als notwendig erachten, ist der klare Beweis: Arbeitskräfte sind keine knappe Ressource in dieser Branche! Statt Menschen in Österreich durch faire Löhne und bessere Bedingungen als Arbeitskräfte zu gewinnen, dient diese massive Kontingent-Erhöhung einzig dazu, Lohndruck auszuüben und billigeres Personal zu bekommen“.
„Leibeigentum“ und fehlende Rechtsgrundlage
Die vida übt scharfe Kritik an den systemischen Fehlern der Grenzgängerregelung und der Verordnung: „Wer schützt die Reinigungskraft aus einem EU-Drittstaat, die in der Slowakei lebt und über die slowakische Grenze nach Österreich pendelt, vor Ausbeutung?“ Die Saisonnierverordnung fixiere außerdem das Aufenthaltsrecht an den Arbeitgeber: „Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz oder will er ihn verlassen, ist sein Kontingentplatz für ihn verwirkt. Damit sind diese Kolleginnen und Kollegen ihren Arbeitgebern im besonderen Ausmaß ausgeliefert. Das ist ein Zustand des Leibeigentums auf Zeit, der im 21. Jahrhundert abgeschafft gehört. Das Aufenthaltsrecht muss mit dem Beschäftigten den Arbeitgeber wechseln können!“, fordert Hebenstreit.
Der vida-Gewerkschafter weist zudem daraufhin auf das rechtswidrige Balkankontingent hin: „Das Zusatzkontingent für bestimmte Nationalstaaten des Westbalkans ist ohne gesetzliche Grundlage und muss ersatzlos gestrichen werden“. Außerdem sei das Saisonkontingent viel zu umfassend: „Das Kontingent sollte Saisonbetriebe bei massiven Saisonspitzen unterstützen. Die Wahrheit ist, dass Betriebe aller Art – auch jene, die nicht touristisch tätig sind, nun großzügig mit billigen Arbeitskräften versorgt werden“. Niemand kann garantieren, dass österreichische und europäische Arbeitskräfte durch das Saisonier-Kontingent bzw. die Grenzgängerregelung nicht benachteiligt werden.
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Gewerkschaft vida
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Tel.: +43 664 614 57 56
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