- 17.10.2025, 10:30:33
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Ärztliche Hausapotheke, öffentliche Apotheke und der online Handel - was ist zeitgemäß und sicher?
Podiumsdiskussion mit Gesundheitspolitikern setzt neue Initiative zu Gesprächen über eine Novelle des Apothekengesetzes

Die Zukunft der Versorgung von Patienten mit Medikamenten war vergangene Woche Thema bei der Veranstaltung des Schutzverbandes der Hausapotheken führenden Ärzte Österreichs. „Bei der Arzneimittelversorgung stehen uns verschiedene Möglichkeiten zu Verfügung: ärztliche Hausapotheke, öffentliche Apotheke und zunehmend der online Handel. Was aber ist zeitgemäß und sicher?“, fragte die Obfrau des Schutzverbandes, die Bregenzerwälder Allgemeinmedizinerin Dr. Carmen Berti Zambanini, ihre Gäste, die Vertreter der fünf Parlamentsparteien (Fiona Fiedler-NEOS, Laurenz Pöttinger-ÖVP, Rudolf Silvan-SPÖ, Ralph Schallmeiner-Grüne und Rene Brasser-FPÖ, in Vertretung Gerhard Kaniak).
Unbestritten war von allen Teilnehmern, dass der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten via Onlinehandel in Österreich vom Gesetzgeber nicht zugelassen wird. Das zu regeln ist, nach EU-Rechtsprechung, auch weiterhin den nationalen Gesetzgebern vorbehalten.
Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem um die Position der Hausapotheken mit dem Vertreter der Grünen Parlamentsfraktion, Schallmeiner. Er sieht in Hausapotheken eine, wie er es nannte, Notversorgung, für den Fall, dass es keine öffentliche Apotheke im jeweiligen Gebiet gibt. Auch trat er der Auffassung, wonach in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten die Hausapotheke einer Ärztin, einem Arzt wirtschaftlicher Anreiz zur Eröffnung einer Ordination sein sollte, entgegen. Er verlangt dazu, in diesen Gebieten für Ärztinnen und Ärzte von der Sozialversicherung entsprechend hohe Honorare, die Anreiz genug sein sollten.
In seiner Replik auf die Aussagen Schallmeiners verwahrte sich der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, der Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, OMR Dr. Edgar Wutscher, gegen die Bezeichnung „Notversorgung“: „Das Einzugsgebiet der Landärztinnen und -ärzte mit den österreichweit 800 Hausapotheken umfasst rund 3 Millionen Menschen. Das ist ja wohl keine Notversorgung! Vielmehr garantieren die Hausapotheken erst wirklich die österreichweite Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten!“
Der Vertreter des ÖVP-Parlamentsklubs, Pöttinger, wiederum wies mehrfach darauf hin, dass es zu keinen Maßnahmen kommen darf, die die Lohnnebenkosten weiter erhöhen. Wie Experten vorrechnen, müsste das aber der Fall sein, wenn man Ärzten als Anreiz ihre Ordinationen am Land zu führen, speziell hohe Honorare zahlen möchte, was aber angesichts der finanziellen Situation der Sozialversicherung ausgeschlossen ist.
Die Obfrau des Verbandes Hausapotheken führender Ärzte, Berti-Zambanini, sowie der Leiter des Referates für Hausapotheken und Medikamentenangelegenheiten, MR Dr. Silvester Hutgrabner, nannten ihre Vorschläge zur Reform die Apothekengesetzes, um die medikamentöse Versorgung der Bevölkerung am Land mit Hausapotheken weiterhin sicherstellen zu können:
Aus ihrer Sicht geht es dabei um folgende Punkte:
- die starren derzeitigen Kilometergrenzen (4 und 6 Kilometer) sind überholt. Den Ärztevertretern schwebt eine Regelung vor, die sich, wie schon einmal im Gesetz definiert, vor allem am (flexiblen) Bedarf orientiert. Jetzt führt die strikte Regel zu oft skurrilen Vorgängen, um Hausapotheken zu ermöglichen oder zu verhindern: ganze Kreisverkehre werden verlegt, Eingänge an die Hausrückseite verlegt, Einbahnen umgedreht oder Fahrverbote erlassen. Das schafft enorme Rechtsunsicherheit, sowohl für betroffene Ärzte, Apotheker, aber natürlich auch für die Patientinnen und Patienten und die Gemeindefunktionäre.
- Die PVN – also die Netzwerke, zu denen sich mehrere Allgemeinmediziner mit ihren weiter bestehenbleibenden Ordinationen zusammenschließen. Was mit den Hausapotheken im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Ordinationen zu einem PVN geschieht, ist nicht geregelt. Ein Verlust der Hausapotheken aller Ärzte wird befürchten. Auch das schafft enorme Rechtsunsicherheit, müsste man das doch bei Einsprüchen von Apothekern vor Gericht ausjudizieren, weswegen sich derzeit keine Ärzte mit Hausapotheken zu solchen PVNs zusammenschließen.
- Ein weiterer Punkt ist der Fall der Vertretung: Wenn Ärzte mit einer Hausapotheke sich von einem anderen Arzt im Krankheits- oder Urlaubsfall vertreten lassen, darf dieser Vertretungsarzt keine Medikamente aus der Hausapotheke abgeben, denn die Genehmigung zur Führung einer Hausapotheke geht auf den Arzt und nicht auf die Ordination. Das ist besonders problematisch und für Patienten eine Zumutung.
- Auch geht es den Ärztevertretern um die Zwei-Arzt-Gemeinden. Das sind Gemeinden mit rund 3.200 bis 3.500 Einwohnern, in denen zwei Allgemeinmediziner mit Hausapotheke sind. Eröffnet in einer solchen Gemeinde eine Apotheke, verlieren beide Ärzte nach dem Gesetz ihre Hausapotheke, was zur Folge hätte, dass beide Ärzte aus diesem Ort abwandern. Dann hat diese Gemeinde eine Apotheke, aber keinen Arzt mehr!
Die Vertreter der Hausapotheken führenden Ärztinnen und Ärzte, Berti-Zambanini, Wutscher und Hutgrabner beklagten, dass es bisher leider nicht möglich war, mit den Vertretern der Apothekerkammer zu diesen Themen Gespräche zu führen. „Wir sind an Gesprächen und konsensualen Lösungen im Interesse von Rechtssicherheit für die Ärzteschaft und damit in der Folge von Versorgungssicherheit für die ländliche Bevölkerung interessiert“, bekräftigten beide. Die Vertreter der Regierungsparteien erklärten sich bereit, dabei zu unterstützen die Basis für solche Gespräche zu schaffen.
„Wir sollten mit dem guten Willen aller Seiten bald zu einem praktikablen Vorschlag einer aus diesen Gesprächen folgenden zeitgemäßen Novelle des Apothekengesetzes kommen“, zeigten sich Berti-Zambanini und Hutgrabner überzeugt.
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