• 17.10.2025, 10:26:03
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Mit der Trinkgeldregelung schafft die Regierung Rechtssicherheit für Tourismusbetriebe und Mitarbeiter:innen

WKÖ-Bundesspartenobfrau Kraus-Winkler und Fachverbandsobleute Rainer und Imlauer: Gesetzlicher Rahmen für Trinkgeldpauschalierung vom Nationalrat geschaffen

Wien (OTS) - 

„Mit dem gestrigen Beschluss der Trinkgeldregelung im Plenum des Nationalrats hat die Regierung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine praxisgerechte Trinkgeldregelung geschaffen“, betonen Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sowie die Obleute der gastgewerblichen Fachverbände, Alois Rainer und Georg Imlauer.

Ein neuer bundeseinheitlicher Rahmen für Mitarbeiter:innen mit und ohne Inkasso ersetzt ab 1. Jänner 2026 die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern. Damit wird Rechtssicherheit gewährleistet sowie Schutz vor Nachzahlungen gegenüber Finanz und Sozialversicherung. Dies auch bei Kartenzahlungen sowie bei betrieblichen Trinkgeld-Verteilsystemen.

Für die Erlassung einer entsprechenden bundeseinheitlichen Verordnung haben sich die Sozialpartner im Vorfeld auf einheitliche Pauschalbeträge geeinigt, die als Grundlage für die Abgabenbemessung gelten sollen und nun in einer Verordnung der ÖGK mit Geltung ab Anfang 2026 festzulegen sind.

Diese betragen:

Für Mitarbeiter:innen mit Inkasso:
▪ 2026: 65 Euro
▪ 2027: 85 Euro
▪ 2028: 100 Euro
▪ danach Indexierung

Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso:
▪ 2026: 45 Euro
▪ 2027: 45 Euro
▪ 2028: 50 Euro
▪ danach Indexierung

Wer regelmäßig wesentlich weniger Trinkgeld erhält, kann aus der Pauschale herausoptieren und das tatsächlich erhaltene Trinkgeld ansetzen.

„Wichtig ist, dass ein Kompromiss gefunden wurde, der die Verunsicherung der letzten Monate beendet, Klarheit für Betriebe und Mitarbeiter:innen schafft und vor allem gegenüber den Kontrollbehörden vor Nachzahlungen schützt“, so Kraus-Winkler.

Die Obleute der Fachverbände Gastronomie und Hotellerie, Alois Rainer und Georg Imlauer, stoßen in dasselbe Horn und begrüßt die Neuregelung ebenfalls: „Rechtssicherheit hat für uns oberste Priorität, damit unsere Betriebe und Mitarbeiter:innen sich auf das wesentliche – den Service am Gast – konzentrieren können, ohne Nachforderungen fürchten zu müssen. Die Neuregelung berücksichtigt darüber hinaus auch die in der Praxis verbreiteten Troncsysteme, bei denen das Trinkgeld unter den Mitarbeitern verteilt wird, und schafft auch hier einen klaren Rahmen.“ (PWK432/ES)

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