• 17.10.2025, 09:33:03
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  • OTS0035

KORREKTUR zu OTS0009 vom 17.10.2025: Verschärfung des Waffengesetzes;

Erste Verschärfungen des Waffengesetzes ab November; weitere Maßnahmen folgen Mitte 2026

KORREKTUR ZU OTS_20251017_OTS0009

KORREKTUR-HINWEIS
Inkrafttreten der Gesetzesnovelle am 1. November 2025; Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen von 18 auf 21 Jahre bei Kategorie C

Wien (OTS) - 

Der Grund für die Zweiteilung des Inkrafttretens des neuen Waffengesetzes ist, dass das Zentrale Waffenregister umprogrammiert werden muss, damit die neuen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden können. Innenminister Gerhard Karner: „Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich der ordentliche Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab November. Weitere notwendige Verschärfungen – ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen – kommen bis Mitte nächsten Jahres.“

Verbesserter Behördenaustausch mit 1. November 2025

Ab November können die Waffenbehörden bei einem Antrag auf ein waffenrechtliches Dokument Gutachten der Stellungskommission des Bundesheeres (Stellungsergebnis) anfordern. Im Fall einer Untauglichkeit vor der Stellungskommission, die aufgrund einer psychologischen Auffälligkeit festgestellt wurde, kann es seitens der Waffenbehörden zur Verweigerung eines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) kommen.

Verlängerte Abkühlphase nach Waffenkauf mit 1. November 2025

Die Frist vom Kauf bis zum Erhalt der ersten Waffe wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Diese verlängerte sogenannte Abkühlphase soll verhindern, dass Personen in einem möglicherweise emotionalen Zustand Waffen unüberlegt erwerben.

Weitere beschlossene Maßnahmen ab Mitte 2026

  • Strengere Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit
  • Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens
  • Verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren
  • Zehnjährige Sperrfrist für Personen, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal negativ beurteilt wurden
  • Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen
    • von 21 auf 25 Jahre bei Kategorie A und B
    • von 18 auf 21 Jahre bei Kategorie C
    • (Ausnahmen bei beruflicher Verwendung)
  • Probephase für waffenrechtliche Bewilligungen (fünf Jahre bei Erstausstellung)
  • Erweiterte Kontrollbefugnisse für die Polizei im Umkreis von Schulen und Kindergärten
  • Strengere Regeln für den privaten Waffenverkauf (Überlassung nur mehr über Waffenhändler)

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Harald Sörös, BA MA
Telefon: +43 1 53126 901133
E-Mail: harald.soeroes@bmi.gv.at
Website: https://www.bmi.gv.at

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