• 16.10.2025, 20:20:03
  • /
  • OTS0202

Nationalrat macht Weg für behördliche Ermittlungen gegen FPÖ-Abgeordneten Deimek frei

FPÖ-Klubobmann Kickl und Abgeordneter Ranzmeier werden nicht ausgeliefert

Wien (PK) - 

Der Nationalrat hat heute Abend den Weg für behördliche Ermittlungen gegen FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek geebnet. Es bestehe kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit Deimeks, sind sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne einig. Damit kann die Staatsanwaltschaft Steyr der Frage nachgehen, ob Deimek gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen hat. Medienberichten zufolge soll der FPÖ-Abgeordnete im März 2022 ein Bild veröffentlicht haben, auf dem auch Männer mit Hitlergruß bzw. tätowiertem Hakenkreuz zu sehen sind, wobei es sich ihm zufolge um ein kritisches Posting handelt. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und sein Parteikollege Christofer Ranzmeier wurden hingegen nicht ausgeliefert.

Beendet wurde die Plenarwoche mit der Ersten Lesung eines Gesetzesantrags der FPÖ, der auf ein uneingeschränktes "Scharia-Verbot" in Österreich abzielt. Nach einer kurzen Debatte wurde der Antrag dem Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

Vorerst keine Folgen für Kickl-Sager

Im Falle Kickls wollte die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Beleidigung (§115 StGB) ermitteln. Laut Medienberichten hat Vizekanzler Andreas Babler der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, nachdem er von Kickl bei einer Parteiveranstaltung als "linke Zecke" verunglimpft wurde. Das bleibt vorerst aber ebenso folgenlos wie eine Solidaritätsaktion des FPÖ-Abgeordneten Christofer Ranzmeier für den Tiroler FPÖ-Parteiobmann Markus Abwerzger. Ranzmeier hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck auf den Plan gerufen, hier steht der Verdacht der Verhetzung bzw. der Gutheißung von Verhetzung im Raum.

Sowohl bei Kickl als auch bei Ranzmeier sieht der Nationalrat allerdings einen Zusammenhang zwischen den Vorwürfen und deren politischer Tätigkeit gegeben. Bezüglich Kickl stimmten die Abgeordneten einhellig einer behördlichen Verfolgung nicht zu, bezüglich Ranzmeier mehrheitlich. Die Grünen hätten eine Auslieferung befürwortet, da sie Verhetzung nicht als Teil der politischen Tätigkeit sehen, wie Agnes Sirkka Prammer (Grüne) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion erläuterte.

Die Immunität sei kein Freifahrtschein für Abgeordnete, sondern ein Schutzmechanismus für die politische Arbeit, sagte Henrike Brandstötter (NEOS). Sie sollte nicht von einem respektvollen Umgang miteinander entbinden. Auch Selma Yildirim (SPÖ) appellierte an ein demokratisches Miteinander. Die Freiheitliche Partei würde sich vermehrt einer Sprache bedienen, die die Gesellschaft spalte, meinte sie. Der Immunitätsausschuss des Nationalrats dürfe nicht mit einer justiziellen Vorfragenklärung verwechselt werden, betonte Yildrim. Die Ausschussabgeordneten hätten nur eine politische Entscheidung zu treffen und sollten der Justiz vertrauen.

Kritik an der Entscheidung in Bezug auf Abgeordneten Deimek kam von der FPÖ. Abgeordneter Norbert Nemeth meinte, die Staatsanwaltschaft Steyr hätte dem Immunitätsausschuss relevante Informationen vorenthalten. So sei das Bild Gegenstand einer Diskussion mit einem Abgeordneten der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) gewesen. Gernot Darmann (FPÖ) formulierte den Vorwurf, es gehe bei der Auslieferung nur darum, aus politischer Willkür heraus einen Freiheitlichen vorzuführen.

Der Immunitätsausschuss habe ausschließlich zu entscheiden, ob die inkriminierte Tat in Zusammenhang mit der politischer Tätigkeit steht, und nicht, ob ein Posting gutgeheißen werde oder nicht, sagte Christoph Zarits (ÖVP). Dieses sei von Deimek nicht mit Klarnamen getätigt worden, erklärte er. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte in diesem Sinne ebenso, dass man sich nicht hinterher auf den Schutz als Abgeordneter berufen könne, wenn man vorher etwas sage, wozu man nicht mit seinem Namen stehe.

FPÖ drängt auf explizites Sharia-Verbot

Mit einer " Scharia-Verbotsnovelle " will die FPÖ sowohl im Islamgesetz als auch im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht ein explizites Sharia-Verbot verankern. Damit soll sichergestellt werden, dass die islamische Rechtsordnung in Österreich in keinem Fall - auch nicht auf Basis einer Vereinbarung oder eines Vereinsstatuts - zur Anwendung gelangen kann. Klassische Normen des islamischen Rechts seien mit den in Österreich geltenden Grundwerten nicht vereinbar, begründet FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger seinen Vorstoß. Es gehe um das Phänomen, dass die Scharia - über Umwege - tatsächlich auch in Österreich zur Anwendung kommen könne, sagte er bei seiner Rede im Plenum. Gerichte könnten Gesetze nur so vollziehen wie sie sind, darum sei es "notwendig diese Gesetzeslücke zu schließen".

Die Idee die mit diesem Antrag verfolgt werde, sei gut, doch die vorgeschlagene Umsetzung "leider definitiv nicht", meinte Kira Grünberg (ÖVP). Der FPÖ gehe es darum, mit "fragwürdiger Symbolik auf andere hinzuhauen", meinte sie, denn es gebe nicht "die eine Scharia". Relevant sei allein die Frage, ob die im österreichischen Recht bereits bestehende "Ordre Public"-Klausel ausreiche, um sicherzustellen, dass die Grundwerte unserer Rechtsordnung nicht verletzt werden können. Daher sei es richtig und notwendig, dass dieser Antrag dem Verfassungsausschuss zugewiesen werde, sodass geprüft werden könne, wie die Vorschläge aus diesem Antrag einzuordnen sein, so Grünberg.

Dieser FPÖ-Antrag erwecke den Eindruck, dass die österreichische Rechtsordnung labil wäre, meinte Muna Duzdar (SPÖ). Doch diese basiere auf Menschen- und Grundrechten, die nicht ausgehöhlt werden könnten. Die Rechtsordnung sei "sehr resilient und stark", betonte sie und verwies darauf, dass es bei dem sogenannten "Scharia-Urteil", das im Sommer medial bekannt wurde, um einen vermögensrechtlichen Anspruch gegangen sei. Die Justizministerin habe eine Arbeitsgruppe angekündigt, die prüfen solle, ob nicht allenfalls Präzisierungen oder Konkretisierungen der Gesetze erforderlich sein könnten. Aber es sei "ganz klar", dass Österreich ein System habe, das funktioniere, und die FPÖ solle aufhören, den Menschen in Österreich "grundlos Angst zu machen" und sie zu verunsichern, forderte Duzdar.

Gesetze die gegen Menschenrechte, gegen die hart erworbenen Frauenrechte und gegen die Grundwerte der Verfassung verstoßen sowie auf Gewalt beruhen, hätten selbstverständlich in Österreich keinen Platz, betonte Alma Zadić (Grüne). Es dürfe keine Regel angewandt werden, die nicht mit den Grundwerten vereinbar sei, somit könne kein anderes Recht der Welt diese aushebeln.

Nun wird sich der Verfassungsausschuss mit dem Antrag befassen. (Schluss Nationalrat) gs/fan/bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


Rückfragen & Kontakt

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel