- 16.10.2025, 17:17:33
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ARBÖ lehnt automatisierte Zufahrtskontrolle ab
Für die in der heute präsentierten StVO-Novelle angekündigten Zufahrtskontrolle mittels Videoüberwachung sieht der ARBÖ keine Notwendigkeit.
Für den ARBÖ ist in der geplanten kamerabasierten Zufahrtskontrolle für die Stadtzentren kein Nutzen erkennbar. Zudem bietet die Straßenverkehrsordnung viele Möglichkeiten, der Verkehrsberuhigung, wie KommR Mag. Gerald Kumnig, ARBÖ-Generalsekretär, ausführt: „Schon jetzt können Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Anrainerparkplätze und Fahrverbote verordnet werden. Die präsentierte Novelle, die nun auch die Kameraüberwachung vorsieht, ist überbordend und verursacht zudem enorme Kosten.“ Zusätzlich weist Gerald Kumnig auf den hohen Verwaltungsaufwand hin und darauf, dass der soziale Aspekt in den aktuellen Überlegungen keine ausreichende Beachtung findet: „Wer sich teuren Wohn- oder Parkraum in den Stadtzentren leisten kann darf mit dem eigenen Auto einfahren und auf öffentlichem Grund parken, alle anderen sind nicht willkommen oder müssen in teure Parkgaragen fahren. Das ist unfair und widerspricht einem fairen und sozial ausgewogenen Zugang zur Mobilität.“
Die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche am E-Bike und E-Scooter wird vom ARBÖ hingegen unterstützt, da Kinder und Jugendliche besonders schützenswert sind. Sehr positiv sieht der ARBÖ die Verbannung der E-Mopeds vom Radweg auf die Straße, wie Gerald Kumnig abschließend ausführt: „E-Mopeds haben auf den Radwegen nichts verloren, sondern gehören auf die Straße, und das mit allen Konsequenzen wie Zulassung, Versicherungs- und Helmpflicht sowie §57a-Begutachtung. Damit werden Fußgänger und Radfahrer geschützt und Mopeds sind dort unterwegs, wo sie aufgrund der hohen Geschwindigkeit hingehören.“
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