- 16.10.2025, 16:56:03
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Nationalrat – SPÖ erfreut über weitreichende sozialpolitische Verbesserung für freie Dienstnehmer:innen
Nationalrat beschließt auch österreichweit einheitliche Trinkgeldpauschale und Weiterbildungsgeld als Nachfolge für Bildungskarenz
Der Nationalrat hat am Donnerstag weitreichende sozialpolitische Verbesserungen beschlossen. So wird es erstmals Kündigungsfristen und die Möglichkeit für Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen geben. Die Trinkgeldpauschale für Beschäftigte in der Gastronomie und Hotellerie wird vereinfacht und österreichweit vereinheitlicht. Trinkgeld ist und bleibt steuerfrei, die pauschalierte Einbeziehung in die Sozialversicherung führt für die Arbeitnehmer:innen zu höheren Pensionen, höherem Krankengeld und einem höheren Arbeitslosengeld. Außerdem hat der Nationalrat das Weiterbildungsgeld beschlossen, das eine wesentliche Verbesserung für Arbeitnehmer:innen mit geringen Einkommen bringt, weil es mindestens 1.212 Euro im Monat ausmachen wird (davor in der Bildungskarenz lag der Mindestsatz bei 436 Euro). ****
„Lange ist es her, dass im Hohen Haus eine Verbesserung für freie Dienstnehmer:innen beschlossen wurde“, sagte die SPÖ-Arbeitsmarktsprecherin Barbara Teiber. Und so wie es jetzt SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann ist, die aktuelle Verbesserungen auf den Weg gebracht hat, waren es davor die SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger und Rudolf Hundstorfer, die freie Dienstnehmer:innen in die Arbeitslosenversicherung und in den Mutterschutz aufgenommen haben.
Für freie Dienstnehmer:innen werden erstmals Kündigungsfristen gelten, und zwar vier Wochen bzw. nach zwei Dienstjahren sechs Wochen. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge abzuschließen. „Das ist großer sozialpolitischer Fortschritt für die freien Dienstnehmer:innen“, betonte Teiber.
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch erläuterte zur Trinkgeldpauschale, dass dieser Kompromiss Rechtssicherheit schafft und die Regelung wesentlich vereinfacht und für ganz Österreich vereinheitlicht. Trinkgeld war immer steuerfrei und bleibt natürlich steuerfrei. Die pauschalierte Einbeziehung in die Sozialversicherung bestand auch bisher schon, allerdings in je nach Branche und Bundesland verschiedenen Ausführungen. Das wird vereinheitlicht. Für die Arbeitnehmer:innen heißt das einerseits, dass sie eine höhere Pension und ein höheres Krankengeld bekommen werden und, wenn sie arbeitslos werden, ein höheres Arbeitslosengeld. Außerdem bekommen sie jetzt den Anspruch auf Einsicht in bargeldlos bezahlte Trinkgelder.
In der Debatte zum Weiterbildungsgeld sagte Teiber, dass – im Unterschied zur sehr teuren Bildungskarenz – die Möglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitnehmer:innen mit geringen Einkommen deutlich verbessert werden, eben weil die Mindestunterstützung während der Karenz auf 1.212 Euro pro Monat erhöht wird (davor 436 Euro). Davor konnten sich Arbeitnehmer:innen mit geringen Einkommen die Bildungskarenz einfach nicht leisten. (Schluss) wf/lw
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