- 16.10.2025, 15:45:03
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Bundesregierung setzt mit StVO-Reform auf mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität
Mobilitätsminister Hanke: „Mit dieser Novelle führen wir die StVO in das 21. Jahrhundert“
Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte Mobilitätsminister Peter Hanke heute gemeinsam mit den Verkehrssprechern Joachim Schnabel (ÖVP), Wolfgang Moitzi (SPÖ) und Dominik Oberhofer (NEOS) den Begutachtungsentwurf zur geplanten Sammelnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zu den Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und Führerscheingesetz (FSG). Das breit angelegte Gesetzespaket soll wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Österreich beitragen. Konkret umfasst der Entwurf der Sammelnovelle:
Die Ermöglichung von Verkehrsberuhigung mittels automatisierten Zufahrtsmanagements
Die Verlagerung von „E-Mopeds” von Radwegen auf die Straße
Verhaltens- und Ausrüstungsbestimmungen für E-Scooter und E-Bikes inklusive einer weiter gefassten Helmpflicht
Der Entwurf zur Sammelnovelle geht nun in eine sechswöchige Begutachtungsphase und soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Für die Neuerungen rund um die E-Mopeds ist die Umsetzung mit 1. Oktober 2026 vorgesehen.
Mobilitätsminister Hanke hielt einleitend fest: „Die Straßenverkehrsordnung ist das Regelwerk, in dem wir festlegen, wie wir im Straßenverkehr miteinander umgehen. In den vergangenen Jahrzehnten sind jedoch neue Formen der Mobilität aufgekommen, die vielerorts eine Gefahr für sich und andere darstellen. Die StVO hat mit diesen Entwicklungen bisher nicht Schritt gehalten, das gilt es jetzt nachzuholen. Mit dieser Reform führen wir die StVO nun in das 21. Jahrhundert und werden damit den neuen Mobilitätsformen gerecht. Das dient der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität aller Österreicherinnen und Österreicher.“
„E-Mopeds“ sind bald keine Fahrräder mehr
Von großen Teilen der urbanen Bevölkerung gewünscht und im Sommer bereits angekündigt, sollen künftig „E-Mopeds“ (L1-eB), die aktuell laut StVO als Fahrräder gelten, nun in das Kraftfahrgesetz überführt und damit auf die Straßen verlagert werden. Sie gelten somit in Zukunft als Kraftfahrzeuge, womit eine Reihe von Verpflichtungen einhergeht. Darunter: die Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht. Mit der neuen Bestimmung schließt die Bundesregierung eine Lücke in der Straßenverkehrsordnung und leistet einen Beitrag für mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr. Um die neuen Regelungen für die Betroffenen verträglicher zu gestalten, treten sie erst mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi dazu: „Ein kleines E-Moped ist kein Fahrrad und soll auch nicht so behandelt werden. Künftig dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen fahren, für sie gelten ähnliche Regeln wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Das ist ein großer Erfolg für Ordnung und Sicherheit im Verkehr. Besonders Lieferdienste nutzen kleine E-Mopeds für ihre wichtige Arbeit. Sie sollen sich auf die Veränderungen bestmöglich einstellen können, daher treten die neuen Regeln erst mit Oktober 2026 in Kraft. Mir ist wichtig, dass wir die ArbeitnehmerInnen nicht allein lassen. Sie stehen in ihrer Arbeit stark unter Zeitdruck. Deshalb stärken wir neben der Verkehrssicherheit auch die arbeitsrechtliche Absicherung der Beschäftigten. Dazu gehört etwa die neue Möglichkeit, für freie Dienstnehmer einen Kollektivvertrag verhandeln zu können und die im Regierungsprogramm vorgesehene Umsetzung der Plattformarbeit-Richtlinie."
Novelle ermöglicht kamerabasierte Verkehrsberuhigung
Das Mobilitätsministerium schafft einen klaren Rechtsrahmen für den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Verkehrsberuhigung in Kommunen. Künftig sollen Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge in einem definierten Gebiet im Rahmen eines automatisierten Zufahrtsmanagements kontrolliert werden können.
ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel: „Städte und Gemeinden erhalten nach Jahren der Diskussionen ein neues, modernes und international übliches Instrument für eine effiziente Verkehrsgestaltung insbesondere in ihren Zentren. Wir haben für Transparenz durch Ausschilderung kamerabasierter Systeme und eine klar definierte Bedarfsprüfung durch die Behörde gesorgt, denn wir wollten keinen Fleckerlteppich oder eine Autofahrerabzocke geben. Durch die Einschränkung der Kontrollmöglichkeit auf Fahrverbote für Mehrspurige erreichen wir eine bessere Vollziehbarkeit und Akzeptanz, fördern wir nachhaltige Mobilität und Praxisnähe. “
Ziel ist es, den Kommunen ein geeignetes Instrument in die Hand zu geben, um bei Bedarf eine effiziente Verkehrsberuhigung zugunsten der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität umzusetzen. Die Systeme dürfen ausschließlich in klar definierten Zufahrtsbereichen – etwa an Einfahrten zu Stadtzentren – eingesetzt werden. Die kameraüberwachten Gebiete werden für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer deutlich mit einer Zusatztafel samt Kamerasymbol und einer neuen Bodenmarkierung gekennzeichnet.
Eine kamerabasierte Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen oder Fußgängerzonen als eigenständige Maßnahme („Stand-alone-Lösung“) soll hingegen nicht zulässig sein – mit Ausnahme der sogenannten Schulstraßen, wo der Verkehrsberuhigung ein besonderer Stellenwert zum Wohle der Schulkinder eingeräumt wird. Zudem sind im Begutachtungsentwurf einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorräder oder Mopeds, ausdrücklich von der automatisierten Erfassung ausgenommen. Mit diesem Entwurf wird ein moderner, klar abgegrenzter und datenschutzkonformer Rahmen geschaffen, der Kommunen und Behörden ein gezieltes und verhältnismäßiges Instrument zur Durchsetzung wichtiger Verkehrsbeschränkungen an die Hand gibt. Ein Inkrafttreten ist mit 1. Mai 2026 geplant.
Mehr Sicherheit für E-Scooter- und E-Bike-Fahrende
Das Mobilitätsministerium sorgt darüber hinaus für mehr Klarheit und Sicherheit im Straßenverkehr und legt neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes fest. E-Scooter werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert – nicht mehr als Kleinfahrzeuge. Darüber hinaus werden klare Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften in den Entwurf mitaufgenommen.
NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer: „Es ist sehr erfreulich, dass wir drei konkrete Einigungen erzielen konnten, die für mehr Verkehrssicherheit, Rechtssicherheit und Lebensqualität sorgen. Mit der datenschutzkonformen Umsetzung der verkehrsberuhigten Inneren Stadt machen wir unsere Städte lebenswerter und schaffen gleichzeitig Klarheit für Anrainerinnen und Anrainer und Unternehmerinnen und Unternehmer. Bei der Helmpflicht war uns wichtig, Sicherheit, Eigenverantwortung und umweltbewusste Mobilität in Einklang zu bringen. Deshalb gibt es keine pauschale Pflicht, die – wie wir es aus anderen Ländern kennen – das Bewältigen der letzten Meile mit E-Scootern und Leih-Rädern einschränken würde. Gleichzeitig sorgen wir mit den neuen Regeln aber für den Schutz unserer Jugend. Und mit der klaren Regelung, dass E-Mopeds künftig auf der Straße fahren müssen, sorgen wir für ein besseres Miteinander auf unseren Radwegen und erhöhen somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen.“
Für E-Scooter soll bei Inkrafttreten der Novelle mit 1. Mai 2026 gelten: Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und einer Klingel. Zudem wird die Promillegrenze von 0,8 Prozent auf 0,5 Prozent gesenkt. Auch für E-Bike-Fahrende wird die Sicherheit weiter gestärkt: Hier gilt künftig eine Helmpflicht für alle Fahrerinnen und Fahrer bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Mit diesen Maßnahmen schafft das Mobilitätsministerium klare und praxistaugliche Regeln, die zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit neuen Mobilitätsformen beitragen.
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