- 16.10.2025, 12:48:04
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Kärntens Wirtschaft begrüßt AVG-Reform und Verdoppelung des Investitionsfreibetrags
WK-Präsident Mandl reagierte mit großer Zustimmung auf die Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz und die befristete Verdoppelung des Investitionsfreibetrags.
Für Mandl sind beide Schritte klare Signale, dass im Sinne des Wirtschaftsstandortes gehandelt wird: „Zugleich warne ich aber davor, sich auf diesen Maßnahmen auszuruhen. Es gibt noch viel zu tun, um unsere Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Der Standort braucht weitere Reformschübe!“
In der AVG-Änderung sieht Mandl einen längst überfälligen Modernisierungsimpuls: „Die heutige Novelle bringt Großverfahren einen echten Beschleunigungsvorteil, den Betriebe seit Jahren fordern. Die klare Regelung, bis wann Gegenäußerungen eingebracht werden dürfen, schafft Struktur und verhindert willkürliche Verzögerungen. Die Abschaffung der bisherigen Regel, wonach Zustellungen in Urlaubszeiten ausgesetzt werden müssen – ein Relikt aus anderen Zeiten – ist folgerichtig. Zugleich wird mit zentraler Publikation von Verfahrensinformationen und digitaler Zustellung mehr Transparenz geschaffen und die Kommunikation vereinfacht.“
Mandl weist auch auf die begleitenden Gesetzesvorhaben hin, die in der Folge kommen müssen – etwa Änderungen beim Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) und das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). „Nur mit einem durchgängigen Reformwillen können wir das Ziel eines schlanken, verlässlichen Genehmigungsrahmens erreichen. Ich appelliere an alle politisch Beteiligten, jetzt nicht nachzulassen!“
In einem weiteren zentralen Schwerpunkt begrüßt Mandl die temporäre Verdoppelung des Investitionsfreibetrags: „Dass der Freibetrag von 10 % auf 20 % angehoben wird – und im Bereich der Ökologisierung sogar von 15 % auf 22 % – ist ein kluger und gezielter Anreiz für Unternehmen, insbesondere in herausfordernder wirtschaftlicher Lage zu investieren. Diese Maßnahme gilt bereits für November und Dezember 2025 sowie für das gesamte Jahr 2026.“
Mandl betont: „Gerade in Zeiten hoher Kostenbelastung benötigen Betriebe verlässliche Anreize, um Zukunftsvorhaben zu realisieren, Maschinen zu erneuern und ökologische Transformationsprojekte umzusetzen. Mit dieser befristeten Maßnahme setzt die Bundesregierung ein deutliches Wachstumssignal. Sie kann als Katalysator für eine beginnende Konjunkturbelebung wirken, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.“
Trotz des Lobes für die aktuellen Fortschritte mahnt Mandl, sich jetzt nicht erleichtert zurückzulehnen: „Beide Schritte sind wichtige Bausteine – aber sie reichen nicht aus, um dauerhaft wieder auf die Beine zu kommen. Unser Wirtschaftsstandort braucht konsequente steuerliche Entlastungen, Reformen im Arbeitsmarkt, Innovationsförderung und eine zügige Digitalisierung der Verwaltung. Nur so können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit zurückerobern.“
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