- 16.10.2025, 10:35:03
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Beschluss zur neuen Trinkgeldpauschale sichert Beschäftigte ab
Einheitliche Regelung bringt Absicherung und Transparenz in der Tourismusbranche.
Die Gewerkschaft vida begrüßt den heutigen Beschluss der neuen Trinkgeldpauschale im Nationalrat. Damit bleibt Trinkgeld auch künftig steuerfrei – dafür wird es österreichweit einheitlich und nachvollziehbar in die Berechnung von Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld einbezogen. „Der heutige Beschluss ist ein echter Fortschritt für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie. Er bringt Fairness, soziale Absicherung und weniger Bürokratie mit sich“, betont vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit.
Einheitliche und einfache Regelung für ganz Österreich
Bisher galten je nach Bundesland unterschiedliche Pauschalsätze, die in der Praxis kompliziert, fehleranfällig und für Beschäftigte kaum nachvollziehbar waren. Mit der neuen, klaren Regelung wird das Trinkgeld bundesweit gleich behandelt. Die fixen Pauschalbeträge sorgen dafür, dass Beschäftigte und Lohnverrechnungen genau wissen, was gilt – und dass Nachweispflichten oder rückwirkende Aufrollungen der Vergangenheit angehören. „Wir haben aus einer scheinbaren Pauschale endlich eine echte Pauschale gemacht“, so Hebenstreit.
Die Beträge werden ab 2026 schrittweise angehoben – von 65 Euro (2026) auf 85 Euro (2027) bis 100 Euro (2028) für Servicekräfte mit Inkasso. Für Beschäftigte ohne Inkasso gilt künftig eine Pauschale von 45 Euro, die 2028 auf 50 Euro steigt. Teilzeitkräfte sind anteilig umfasst, ab 2029 folgt eine jährliche Anpassung.
Mehr Sicherheit bei Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld
Die neue Pauschale dient als fixe Berechnungsgrundlage für die wichtigsten sozialen Ansprüche: Pension, Kranken- und Arbeitslosengeld. Damit hängt die soziale Absicherung der Beschäftigten nicht mehr von der Spendierlaune der Gäste ab. Sollte das tatsächliche Trinkgeld einmal unter der Pauschale liegen, können Beschäftigte das melden – sie behalten also die Kontrolle. „Wer die Pauschale abschaffen will, kürzt direkt Pensionen, Arbeitslosengeld und Krankengeld. Denn sie stellt sicher, dass auch die Arbeitgeber weiterhin Beiträge leisten müssen“, stellt Hebenstreit klar.
Transparenz beim Trinkgeld – vor allem bei Kartenzahlung
Neu ist außerdem, dass Arbeitgeber:innen über bargeldloses Trinkgeld Auskunft geben müssen. Beschäftigte können bis zu drei Jahre rückwirkend einsehen, wie viel Trinkgeld über Kartenzahlung hereingekommen ist. Wird das Geld im Team gesammelt, haben sie das Recht zu erfahren, wie die Trinkgelder verteilt werden.
„Damit landet das Trinkgeld dort, wo es hingehört – bei den Beschäftigten und nicht in der Firmenkasse“, so Hebenstreit. „Und um es ganz klar zu sagen: Das Trinkgeld bleibt zu 100 Prozent bei den Beschäftigten! Die Pauschalen werden nur zur Berechnung der Ansprüche herangezogen – wie bei einer Lohnerhöhung. Das führt zu höherem Arbeitslosengeld und einer besseren Pension.“
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Cornelia Groiss
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E-Mail: cornelia.groiss@vida.at
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