• 16.10.2025, 08:19:02
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Ottenschläger: Erhöhter Investitionsfreibetrag schafft echte Investitionsanreize für Unternehmen

ÖVP-Finanzsprecher: Wichtige Maßnahme auch für die Konjunkturentwicklung und damit für den Standort

Wien (OTS) - 

„Mit der Erhöhung des Investitionsfreibetrags setzen wir einen zusätzlichen Investitionsanreiz für Unternehmen – in neue Maschinen, moderne Technologien oder innovative Produktionsanlagen. Diese Investitionen stärken nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch unseren Standort insgesamt. Sie sichern Arbeitsplätze und bringen wirtschaftliche Impulse. Der Investitionsfreibetrag ist also ein wichtiges Instrument, das direkt und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommt und wirkt“, betont ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger zum gestrigen Beschluss des Nationalrates. Durch die Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) werden Investitionen in Österreichs Wirtschaft ab November 2025 noch attraktiver: So steigt der IFB von bisher 10 Prozent bzw. 15 Prozent für ökologisch nachhaltige Investitionen auf 20 Prozent beziehungsweise 22 Prozent. Unternehmen können somit steuerlich von einer Ersparnis bis zu 200.000 Euro – bzw. 220.000 Euro bei ökologisch nachhaltigen Investitionen – profitieren.

Ottenschläger weiter: „Für die vielen mittelständischen Unternehmen bedeutet die Erhöhung des Investitionsfreibetrags einen echten steuerlichen Anreiz, um notwendige Investitionen zeitnah zu realisieren. Ein Unternehmen, das zum Beispiel im nächsten Jahr 500.000 Euro investiert, reduziert die Steuerlast statt wie bislang um 50.000 Euro um 100.000 Euro. Das gilt bewusst zeitlich befristet bis Ende 2026 und soll in den kommenden Monaten zu einer Investitionsoffensive unserer Unternehmen führen und so auch positiv auf die Konjunkturentwicklung wirken.“

Konkret wird der neue Investitionsfreibetrag für Investitionen ab November des heurigen Jahres gelten. Genutzt kann der IFB von Einzelunternehmern, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden. Begünstigt sind neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die in Österreich verwendet werden. Das bedeute steuerliche Entlastung durch zusätzliche Betriebsausgaben, zeitliche Flexibilität und besondere Anreize für ökologisch nachhaltige Investitionen – ohne dass dies Einfluss auf Abschreibungen hat. „Die Erhöhung des Investitionsfreibetrages schafft sofort attraktive Rahmenbedingungen für gezielte Investitionen. Das ist ein deutliches Signal für nachhaltiges Wachstum und einen starken, wettbewerbsfähigen rot-weiß-roten Standort“, unterstreicht Ottenschläger abschließend. (Schluss)

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