- 15.10.2025, 20:27:33
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Nationalrat gibt grünes Licht für Entlastung der Industrie bei Stromkosten
Weitere Beschlüsse: Änderungen bei Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Ökostromgesetz und Gewerbeordnung
Einstimmig sprach sich der Nationalrat heute dafür aus, energieintensive Betriebe bei den anhaltend hohen Energiepreisen zu unterstützen. Quer durch alle Fraktionen sahen die Abgeordneten Handlungsbedarf zur Unterstützung der Betriebe. Für die entsprechende Förderung sind für 2025 und 2026 insgesamt 150 Mio. Ꞓ vorgesehen. Ebenfalls angenommen wurde eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes. Sie enthält unter anderem Anpassungen an eine EU-Richtlinie sowie Regelungen für Biogasanlagen. Mittels eines gesamtändernden Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wurde zudem die Grundlage dafür geschaffen, dass die EAG-Förderabwicklungsstelle 2026 Förderungen für Photovoltaik-, Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlangen sowie Stromspeicher abwickeln kann. Die Grünen hoben hervor, dass damit zur dringend notwendigen Planungssicherheit beim Erneuerbarenausbau beigetragen werde. Der Antrag wurde schließlich mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit angenommen. Mehrheitlich beschlossen wurden weiters Anpassungen an EU-Vorgaben in der Gewerbeordnung, etwa zu Zuständigkeiten von Behörden im Bereich der Versicherungsvermittler. In der Minderheit blieben FPÖ und Grüne mit zwei Initiativen. So fanden die Freiheitlichen keine Zustimmung zu ihrer Forderung die Förderungen von Biogasanlagen einzustellen. Die Grünen wiederum urgierten die von der Bundesregierung angekündigten Energiegesetze.
ÖVP, SPÖ und NEOS: Standortabsicherungsgesetz soll Industrie entlasten
Um energieintensive Betriebe bei den anhaltend hohen Energiepreisen zu unterstützen, haben die Abgeordneten Tanja Graf (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) einen Antrag für ein Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 vorgelegt. Damit soll diesen Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile in den Jahren 2025 und 2026 gewährt werden, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten zurückzuführen sind. Die Förderung ist auf Betriebe eingeschränkt, die einen Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde (GWh) aufweisen und Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten oder herstellen. Die Förderung wird für den über 1 GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt. Die Höhe der Förderung soll mit 75 % der indirekten CO2-Kosten begrenzt und anhand vorgegebener Ermittlungsformeln bemessen werden. Unternehmen sollen weiters mit der Regelung motiviert werden, Effizienzsteigerungspotenziale in den Produktionsprozessen auszuschöpfen und die Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger zu nutzen. Dazu sollen sie zur Erbringung ökologischer Gegenleistungen verpflichtet werden. Mittels eines gesamtändernden Abänderungsantrags wurden im Nationalratsplenum Punkte aus der Begutachtung noch aufgenommen, wie Karin Doppelbauer (NEOS) erläuterte. So sei unter anderem das Gesetz noch in Standortabsicherungsgesetz 2025 umbenannt worden und konzerninterne Energielieferungen als förderwürdig ergänzt worden. Der Antrag wurde schließlich einstimmig angenommen.
Die Höhe der Energiekosten seien entscheidend für die Industrie und deren Wettbewerbsfähigkeit, betonte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Es gelte zum Erhalt der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze, dem Risiko der Abwanderung entgegenzuwirken. Die vorliegende Regelung sei ein "verantwortungsvoller" Umgang mit klimapolitischen Zielen und wirtschaftlichen Herausforderungen.
Man müsse darüber nachdenken, wie die Steuern auf Energie zumindest temporär abgeflacht werden können, forderte Arnold Schiefer (FPÖ) in Sorge um den österreichischen Wirtschaftsstandort. Ohne leistbare Energie könne das Wohlstandsniveau Österreichs nicht gehalten werden. Steuern zu reduzieren wäre grundsätzlich gut, es gebe aber zu wenig Spielraum dafür, da die letzte Bundesregierung "unverantwortlich" mit dem Geld umgegangen sei, befand demgegenüber Karin Doppelbauer (NEOS).
Die CO2-Kosten seien so hoch, dass die Gewinne der Betriebe zurück gehen und ihre Verluste steigen, kritisierte Gerhard Deimek (FPÖ) und sprach von einer "nachhaltigen Schädigung der Wirtschaft". Die Ausweitung des Emissionshandels auf die Bereiche Heizen und Verkehr werde Europa deindustrialisieren und Millionen an Arbeitsplätzen vernichten, kritisierte auch Alexander Petschnig (FPÖ).
Die Industrie kämpfe mit hohen Energiekosten und die Bundesregierung wolle sie in dieser Situation unterstützen und so auch zum Erhalt der Arbeitsplätze beitragen, betonte Tanja Graf (ÖVP). Die Industrie brauche klare Rahmenbedingungen, befürworteten Christoph Stark (ÖVP) wie auch Laurenz Pöttinger (ÖVP) diese Maßnahme zur Standort- und Klimapolitik.
Das Ziel günstiger Energie sei "noch lange nicht" erreicht, erklärte Alois Schroll (SPÖ) und setzte Hoffnung in die neuen Energiegesetze, die gerade ausverhandelt werden. Diese würden dazu beitragen, Energie wieder leistbar zu machen. Insgesamt setze die Bundesregierung alles daran, aus der "Teuerungsspirale" raus zu kommen, betonte er.
Auch Reinhold Binder (SPÖ) und Franz Jantscher (SPÖ) befürworteten die Abfederung der hohen Energiepreise für die energieintensive Industrie zur Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich. Insgesamt seien die hohen Energiepreise ein zentrales Problem, das gelöst werden müsse, forderte Binder.
Von einem "Minischritt" für die Industrie und keinem "großen Wurf" sprach Leonore Gewessler (Grüne).
ÖVP, SPÖ und NEOS: Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes
Auf eine Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes 2012 zielt ein Antrag der Abgeordneten Tanja Graf (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS). Demnach sollen die Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen an die Vorgaben einer EU-Richtlinie angepasst werden. Zudem wurde für Biogasanlagen, deren Vertrag im Laufe des Jahres 2026 endet, eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes für die Förderung der Biomethanerzeugung geschaffen. Durch die Verlängerung der Vertragslaufzeit soll Anlagenbetreibern Rechtssicherheit und ausreichend Zeit für die Umrüstung einer Biogas- auf eine Biomethananlage gegeben werden. Weiters sollen Überschüsse der Ökostromabwicklungsstelle aus 2024 bis zu einer Höhe von 20 Mio. Ꞓ zur Finanzierung von Förderungen und Abwicklungskosten verwendet werden können, ist den Antragserläuterungen zu entnehmen. Mittels eines gesamtändernden Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wurde im heutigen Plenum zudem die Grundlage dafür geschaffen, dass die EAG-Förderabwicklungsstelle 2026 Förderungen für Photovoltaik-, Wasserkraft-, Windkraft- und Biomasseanlangen sowie Stromspeicher abwickeln kann. So werden für den Fall, dass die EAG-Marktprämienverordnung für 2026 nicht oder nicht rechtzeitig erlassen wird, Gebotstermine, Ausschreibungs- und Vergabevolumina für das Kalenderjahr 2026 festgelegt. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen und erhielt damit eine, im Ausschuss noch nicht vorhandene, Zweidrittelmehrheit.
Innovation und technischer Fortschritt seien der Schlüssel für die heutigen Herausforderungen, betonte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner in der Debatte. Es brauche neue Wege, Energie effizienter, nachhaltiger und ökologischer zu gewinnen und zu nutzen. Anstatt gasförmige Energiequellen zu verbieten, gelte es vielmehr, bestehende Infrastrukturen zu nutzen und durch gezielte Förderungen klima- und zukunftsfit zu machen. Die Bundesregierung arbeite "auf Hochtouren" an neuen Energiegesetzen, die für Entlastung und zukunftsfitte Rahmenbedingungen sorgen werden.
Eine Energiepolitik mit "Hausverstand" forderte Paul Hammerl (FPÖ) in der Debatte. Potenzial zum Senken der Energiepreise sah er bei den Steuern und Abgaben auf Energie sowie bei den Netzkosten. Handlungsbedarf sah der Abgeordnete auch bei Biogasanlagen, da diese sehr teure Energie produzieren würden. Mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, forderte er, dass es keine neuen Marktprämien oder Förderungen für bestehende oder neue Biogasanlagen geben soll. Vielmehr soll dem Freiheitlichen nach eine "Abwrackprämie" für bestehende Anlagen zum Ausstieg aus der Biogas-Stromproduktion beitragen.
Biogas-Anlagen würden zur regionalen Wertschöpfung und zur Versorgungssicherheit beitragen und es gelte bis zum Vorliegen eines Erneuerbare-Gase-Gesetzes sicherzustellen, dass diese nicht vom Markt verschwinden, erklärten hingegen Tanja Graf (ÖVP) und Martina Diesner-Wais (ÖVP). Von einer wichtigen Übergangslösung sprachen auch Christoph Stark (ÖVP), Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Reinhold Binder (SPÖ). Froh über die Verlängerung bis zum Vorliegen einer langfristigen und nachhaltigen Lösung durch das Erneuerbare-Gase-Gesetz zeigte sich auch Karin Doppelbauer (NEOS).
Hundert Prozent erneuerbare Energie sei in Griffweite gewesen, dieser Startvorteil stünde aber jetzt auf dem Spiel, kritisierte Leonore Gewessler (Grüne) das Ausbleiben der von der Regierung angekündigten Energiegesetze. Mittels Entschließungsantrag, der in der Minderheit blieb, forderte sie die rasche Vorlage des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, des Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetzes und des Erneuerbare-Gase-Gesetzes. Zudem trat sie für die Einrichtung eines Infrastrukturfonds zum Stromnetzausbau und die Verschärfung der Entflechtungsvorschriften für Energieversorger im öffentlichen Besitz ein.
Milliarden an Investitionen in erneuerbare Energie würden aktuell angesichts der ungewissen zukünftigen Rahmenbedingungen zurück gehalten, kritisierte Lukas Hammer (Grüne) und forderte langfristige und stabile Investitionsbedingungen. Er befürwortete daher, dass bis zum Vorliegen einer neuen EAG-Marktprämienverordnung die bisherige weiter gelten soll. Kritik äußerte er auch am Entwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Eine Umsetzung würde eine "Vollbremsung" für die Energiewende bedeuten.
Anpassungen in der Gewerbeordnung
Um Anpassungen in der Gewerbeordnung an EU-Vorgaben geht es bei der von der Regierung vorgelegten "GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025". Die Europäische Kommission habe die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, wird dazu in den Erläuterungen vermerkt. Der Gesetzentwurf zielt nun darauf ab, entsprechende EU-Bestimmungen hinsichtlich des Vertriebs durch Versicherungsvermittler einheitlich und ausdrücklich festzulegen, vor allem betreffend die Vollziehung durch die Gewerbebehörden. Gemäß weiterer EU-Vorgaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine neue Zuständigkeit bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuweist, wird außerdem in der Gewerbeordnung die EBA an die Stelle der bisher pauschal genannten Europäischen Aufsichtsbehörden gesetzt. Die Regierungsvorlage wurde mehrheitlich angenommen.
Die nationale Gesetzgebung werde mit diesem Beschluss zum "bloßen Erfüllungsgehilfen einer überbordenden EU-Bürokratie", bemängelte Barbara Kolm (FPÖ) und sah eine "Ausweitung des Bürokratiemonsters". Überregulierung hemme Innovation und Unternehmertum und schade damit der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes. Zudem kritisierte die Abgeordnete ein grundsätzliches Misstrauen gegen Unternehmen seitens der EU. Keine Verbesserungen für Konsument:innen sah Michael Fürtbauer (FPÖ) und forderte statt eines neuen "Bürokratiemonsters" eine Entlastung der Betriebe. Auch Michael Schnedlitz (FPÖ) ortete eine Überregulierung.
Franz Hörl (ÖVP) befürwortete die "Reparatur bestehender Regelungen" und hob die Bedeutung der dualen Lehrausbildung hervor. Johann Höfinger (ÖVP) und Barbara Teiber (SPÖ) befürworteten die Verbesserungen für Konsument:innen, wie verbesserte Informationen, Transparenz und die Betrugsbekämpfung im Finanzsystem. Melanie Erasim (SPÖ) thematisierte die Herausforderungen für Klein- und Mittelbetriebe, wie Geschäftsmieten und Teuerung.
Michael Bernhard (NEOS) sprach sich für eine "Entrümpelung" der Gewerbeordnung aus. Dabei sollen seiner Meinung nach, so viele Gewerbe wie möglich zusammengefasst und so wenige wie möglich reglementiert werden. So soll das Unternehmertum zum "Blühen" gebracht werden.
Elisabeth Götze (Grüne) befürwortete zwar das grundsätzliche Ziel der EU-Richtlinie, bemängelte aber die nationale Umsetzung. So kritisierte sie das ihrem Ermessen nach zu geringe Strafausmaß für große Unternehmen und sah einen Wettbewerbsnachteil für Kleinbetriebe. (Fortsetzung Nationalrat) pst
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