• 15.10.2025, 19:03:32
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Energie-Staatssekretärin Zehetner: Energiereformen bringen Planungssicherheit und sichern Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft

Nationalrat beschließt Standortabsicherungsgesetz (SAG) und Reform des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG)

Wien (OTS) - 

„Die heutigen Beschlüsse im Nationalrat sind ein starkes Signal für den Wirtschafts- und Industriestandort Österreich. Sie geben Planungssicherheit, entlasten Betriebe und unterstützen die Transformation hin zu einer energieeffizienten Industrie“, erklärte Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner anlässlich der heutigen Plenarsitzung.

Gezielte Entlastung für energieintensive Betriebe

Während die Bundesregierung derzeit an einer Vielzahl neuer Energiegesetze arbeitet, um private Haushalte und Unternehmen zu entlasten, sei es gelungen, bereits jetzt ein gezieltes Entlastungspaket für die heimische Industrie auf den Weg zu bringen. „Energiekosten haben eine zentrale Bedeutung für unsere Industrie, insbesondere für energieintensive Branchen. Hohe Energiepreise beeinflussen direkt die Wettbewerbsfähigkeit, Standortentscheidungen und Investitionen. Mit dem Standortabsicherungsgesetz schaffen wir nun ein wirksames Instrument, um diese Belastungen abzufedern und den Standort zu stärken“, so Zehetner.

Standortabsicherungsgesetz stärkt Wettbewerbsfähigkeit und verhindert Carbon Leakage

Mit dem Standortabsicherungsgesetz (SAG) wird die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie nachhaltig gestützt. Unternehmen, die besonders von den steigenden Strompreisen und den indirekten CO₂-Kosten aus dem europäischen Emissionshandel betroffen sind, werden gezielt entlastet. „Mit dem SAG wirken wir Carbon Leakage gezielt entgegen, sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Land und stärken gleichzeitig den Industriestandort Österreich“, erklärte Zehetner.
Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt 75 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, um bis zu 75 Prozent der indirekten CO₂-Kosten abzufedern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die geförderten Unternehmen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren. „Damit fördern wir nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch die grüne Transformation der Industrie“, so Zehetner.

EAG-Reform: Nutzung bestehender Infrastruktur und gezielte Förderung nachhaltiger Technologien

Zehetner verwies zudem auf die Reform des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), die heute ebenfalls beschlossen wurde. „Anstatt bestehende Anlageninfrastruktur aufzugeben oder Energiequellen grundsätzlich zu verbieten, setzen wir auf Nutzung und Transformation. Wir wollen unsere Biogasanlagen durch gezielte Förderungen fit für die Zukunft machen“, so Zehetner. Das reformierte EAG umfasst gezielte Finanzierungslösungen für Biomethan- und Biogasanlagen. Darüber hinaus enthält es eine Übergangsregelung für Biogas-Verstromungsanlagen, deren Verträge 2026 auslaufen würden. „Mit dieser Regelung schaffen wir Sicherheit für bestehende Anlagen bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung im Erneuerbaren-Gase-Gesetz. So stellen wir sicher, dass nachhaltige Technologien weiter gefördert und bestehende Strukturen als Teil der Energiewende genutzt werden können“, betonte Zehetner. Im Rahmen der Reform werden außerdem die Nachhaltigkeitskriterien für flüssige Biobrennstoffe und Biomassebrennstoffe an die EU-Erneuerbaren-Richtlinie angepasst.

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