• 15.10.2025, 10:52:03
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Pröll/Leichtfried: Erstes Projekt der Reformpartnerschaft im Ministerrat beschlossen

AVG-Großverfahren: „Verfahrensturbo“ sorgt für raschere, digitale und kosteneffiziente Genehmigungsverfahren. Beschluss im Parlament im November.

Wien (OTS) - 

Im heutigen Ministerrat wurde die Regierungsvorlage zur Reform des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) beschlossen. Damit liegt das erste konkrete Ergebnis der im Juni gestarteten Reformpartnerschaft Österreich vor. Ziel der Novelle ist es, Großverfahren künftig schneller, effizienter und digitaler abzuwickeln – ein wichtiger Schritt zu einem modernen, bürgerfreundlichen Staat.

„Mit dieser Reform machen wir den Weg frei für raschere Verfahren, niedrigere Kosten und eine konsequent digitale Abwicklung. Wir bringen damit nicht nur einen Verfahrensturbo auf die Straße, sondern schaffen auch mehr Transparenz und Planbarkeit für alle Beteiligten.

Gleichzeitig verhindern wir durch ein modernes Verfahrensmanagement unnötige Verzögerungen. Die Reformpartnerschaft arbeitet auf Hochtouren, lösungsorientiert und immer mit dem Ziel, die Verwaltung einfacher, schneller und digitaler zu machen“, zeigt sich Staatssekretär Pröll über den Fortschritt erfreut.

Dem schließt sich Staatssekretär Jörg Leichtfried an und ergänzt: „Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei Großprojekten und die gleichzeitige Wahrung von Umwelt- und Anrainer:innen-Interessen sind wichtige Beiträge zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Sie ermöglichen es, wichtige Infrastruktur- und Innovationsvorhaben deutlich schneller und effizienter umzusetzen. Dadurch schaffen wir nicht nur Planungssicherheit für Unternehmen, sondern stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit, unseren Wirtschaftsstandort und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region nachhaltig.“

Wesentliche Inhalte der AVG-Reform

1. Massive Kosteneinsparungen durch digitale Ediktsveröffentlichungen

  • Künftig werden öffentliche Kundmachungen über eine elektronische Plattform im Rechtsinformationssystem (RIS) digital abgewickelt.

  • Die bisherige „Ediktalsperre“ in Urlaubszeiten wird aufgehoben – Verfahren können somit ganzjährig geführt werden.

  • Nur bei der ersten Antragstellung erfolgt ein Hinweis in zwei großen Tageszeitungen je Bundesland.

  • Ergebnis: erhebliche Kosteneinsparungen und Vereinfachungen für Verwaltung und Projektwerber.

2. Raschere Verfahren

  • Die Schwelle für ein Großverfahren wird von 100 auf 50 potenziell Beteiligte gesenkt.

  • Damit profitieren künftig deutlich mehr Projekte von den vereinfachten und beschleunigten Abläufen.

3. Strukturierte Verfahren durch professionelles Verfahrensmanagement

  • Die Behörde kann Fristen für Parteienvorbringen setzen; verspätetes Vorbringen wird nicht mehr berücksichtigt.

  • Auch Teilbereiche einer Sache können separat abgeschlossen werden – das sorgt für klare Strukturen und verhindert Verfahrensverschleppungen.

  • Die Auflagefrist von Edikt-Schriftstücken wird von acht auf sechs Wochen verkürzt.

Weiteres Vorgehen

Unter der Schirmherrschaft von Staatssekretär Alexander Pröll wurde das Vorhaben im Rahmen der Arbeitsgruppe „Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung“ entwickelt. Der Gesetzesentwurf war von 25. Juli bis 5. September 2025 sechs Wochen in Begutachtung. Die parlamentarische Behandlung im Verfassungsausschuss ist für 23. Oktober 2025 geplant, das November-Plenum soll die Reform beschließen.

Reformpartnerschaft Österreich

Die Reformpartnerschaft Österreich, im Juni 2025 von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gestartet, hat das Ziel, den Staat schlanker, effizienter und zukunftsfit zu machen. Vier zentrale Themenblöcke wurden definiert: Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit. Für den Bereich Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung ist Staatssekretär Alexander Pröll federführend verantwortlich. Erklärtes Ziel ist es, Doppelgleisigkeiten abzubauen, rechtliche Rahmen zu straffen und die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Rückfragen & Kontakt

Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
Telefon: +43 1 53 115 - 0
E-Mail: vincenz.kriegs-au@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at

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