- 15.10.2025, 10:22:33
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ÖAMTC fordert mehr Courage: 2.650 Fälle von Fahrerflucht im Vorjahr
Bei Im-Stich-lassen von Verletzten bis zu 2.180 Euro Strafe und Haft möglich
Im Jahr 2024 flüchteten bei 2.594 Unfällen mit Personenschaden (UPS) insgesamt 2.650 Menschen unerlaubt von der Unfallstelle. Bei diesen Unfällen wurden 2.923 Personen verletzt, sieben weitere verunglückten tödlich. Den Bundesländer-Vergleich führt Wien mit 787 UPS mit Fahrerflucht an, gefolgt von Niederösterreich (361) und Oberösterreich (360), die wenigsten Fälle gab es im Burgenland (42) (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung: ÖAMTC-Unfallforschung). "Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik nicht erfasst. Dramatischer sind aber Unfälle, bei denen Verletzte im Stich gelassen werden – das darf nicht sein"
, fordert ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger mehr Zivilcourage ein.
Über das Jahr hinweg gesehen passierten die meisten Vorfälle in den Monaten Juni bis September, in denen es auch ein hohes Verkehrsaufkommen gab, die wenigsten in den Monaten November bis März. Vom Alter her machte die Gruppe der 15 bis 24-Jährigen mit 9,8 Prozent den größten Anteil der Unfallflüchtigen aus. Den Hauptanteil an Geflüchteten bezüglich der Fortbewegungsart stellten mit 59 Prozent Pkw- Lenker:innen dar, Fahrradfahrer:innen waren mit neun Prozent, E-Scooter mit sechs Prozent und Fußgänger:innen mit vier Prozent an derartigen Unfällen mit Personenschaden beteiligt.
Betrachtet man die Zahlen der vergangenen sieben Jahre (2018-2024), so lässt sich österreichweit eine deutliche Zunahme von 11,9 Prozent an Fahrerflucht-Delikten bei Unfällen mit Personenschaden feststellen (2018: 2.318 Fälle; 2024: 2.594 Fälle). "Die Gründe für die Flucht aus der Verantwortung bei einem Unfall können vielfältig sein: Stress, Überforderung, Angst etwas falsch zu machen oder vor den möglichen Konsequenzen des Unfalls, eine fehlende Fahrerlaubnis oder Alkohol bzw. Drogen am Steuer. Wenn es jedoch Verletzte gibt, ist man als Unfallbeteiligte:r – auch als Mitfahrer:in – dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten. Zumindest das Absetzen eines Notrufs ist jedem:jeder zumutbar"
, appelliert Seidenberger. Je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Im-Stich-lassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, je nach Schwere der Verletzung.
Aber auch Park- oder Blechschäden sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Wer das nicht tut und mittels Zeugen, Kamerabildern oder Aufrufen der Exekutive ausgeforscht wird, riskiert härtere Konsequenzen, als wenn man sich gleich stellt.
Abschließender Tipp der Verkehrspsychologin im Beisein eines Unfalls: "Auch wenn es schwerfällt: Ruhig bleiben, tief durchatmen und keinesfalls einem aufkommenden Fluchtinstinkt nachgeben. Bei Unfällen mit Personenschaden sind ausnahmslos Polizei und Rettung zu alarmieren und am Unfallort auf die Einsatzkräfte zu warten bzw. Hilfe zu leisten."
Unfälle mit Personenschaden 2024 in Verbindung mit Fahrerflucht nach Bundesländern
Burgenland 42
Kärnten 166
Niederösterreich 361
Oberösterreich 360
Salzburg 168
Steiermark 347
Tirol 224
Vorarlberg 139
Wien 787
Österreich 2.594
Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung durch ÖAMTC-Unfallforschung
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