• 15.10.2025, 09:49:33
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WKÖ-Danninger: Raschere Verfahren schaffen Planbarkeit und stärken Standortattraktivität

Novelle zum AVG ist erster Beschleunigungsschritt bei Genehmigungen – Weitere Reformen müssen folgen

Wien (OTS) - 

„Mit der heute vom Ministerrat beschlossenen Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) erhalten Großverfahren einen deutlichen Beschleunigungsschub. Diese Reform der veralteten Genehmigungsrahmen ist längst überfällig. Wir sehen darin nun einen entscheidenden Beitrag zur Ankurbelung der Investitionsfreude und zur Verbesserung der Standortqualität“, sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Die Novelle stellt einen bedeutenden Schritt hin zu schnelleren, planbareren Verfahren dar. Künftig soll klar geregelt sein, bis wann Vorbringen gegen ein Vorhaben eingebracht werden können – das bringt mehr Struktur in den Ablauf und verhindert unnötige Verzögerungen. Gleichzeitig bleiben die Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt. Auch die bisherige Regel, dass Zustellungen während der Urlaubszeit ausgesetzt werden müssen, gehört der Vergangenheit an. „Das war ein Relikt aus einer anderen Zeit – moderne Verfahren brauchen zeitgemäße Regeln“, betont Danninger. Auch die Kommunikation rund um Genehmigungsverfahren wird moderner und einfacher: Künftig sollen Informationen zentral veröffentlicht und Entscheidungen digital zugestellt werden können. Das spart Zeit, sorgt für mehr Transparenz und macht Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbarer.

EABG- und UVP-Gesetz-Novelle müssen rasch folgen

„Die heutige Initiative kann nur der Auftakt sein“, betont Danninger. Als nächste Schritte seien eine umfassende Beschleunigungsnovelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) sowie das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) notwendig, das gezielt den Ausbau der Erneuerbaren unterstützen soll. „Diese Vorhaben müssen das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu planbaren und schlanken Genehmigungsverfahren rasch umsetzen, im Sinne des Wirtschaftsstandorts und der Steuerzahler“, so Danninger abschließend. (PWK426/NIS)

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Wirtschaftskammer Österreich
Andreas Jilly

Sprecher des Präsidenten und Generalsekretärs
Telefon: 0590900 4462
E-Mail: andreas.jilly@wko.at

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