- 15.10.2025, 09:18:34
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„Öffentliche Hand“ meldet für das erste Halbjahr 2025 Werbe- und Informationsmaßnahmen in Höhe von rund 177 Millionen Euro
Medienbehörde KommAustria veröffentlicht Daten gemäß Medientransparenzgesetz
1.414 öffentliche Rechtsträger:innen haben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) für das erste Halbjahr 2025 Ausgaben für Werbe- und Informations-Schaltungen in Medien und für Förderleistungen für Medieninhaber:innen in einem Gesamtvolumen von gut 186 Millionen Euro (EUR 186.057.792) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen entfallen davon knapp 177 Millionen Euro (EUR 176.694.241). Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert sich auf 68.383 Werbemaßnahmen und Förderungen.
5.301 Rechtsträger:innen fielen im ersten Halbjahr 2025 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz, 3.887 davon meldeten keine Ausgaben. Dies geht aus den heute von der Medienbehörde veröffentlichten Medientransparenzdaten für den Meldezeitraum Jänner bis Juni 2025 hervor.
Gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz-Gesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben öffentliche Rechtsträger:innen ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie für Medien-Förderungen halbjährlich zu melden. Die Erfassung und Veröffentlichung dieser Daten obliegt seit Inkrafttreten der Erstfassung des Gesetzes im Jahr 2012 der KommAustria. 2024 trat eine Novelle des Gesetzes in Kraft, mit der der Rahmen der zu meldenden Werbemaßnahmen bzw. Informationsschaltungen deutlich erweitert wurde, unter anderem auch auf Außenwerbemaßnahmen auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem wurde eine sogenannte Bagatellgrenze in Höhe von 5.000 Euro abgeschafft und die Meldepflicht ab dem ersten Euro eingeführt.
Zum Veröffentlichungsumfang der Behörde zählt auch ein umfassendes Visualisierungsangebot mit interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at. Mit der Visualisierung der Daten kann dargestellt werden, was und in welchem Umfang ein einzelnes Ministerium, die ganze Bundesregierung, eine Gemeinde oder ein Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand in Medien inseriert hat oder welche Medien von welchen öffentlichen Rechtsträgern Werbeaufträge erhalten haben. Möglich ist auch eine Ansicht der Werbe-Sujets, also beispielsweise Annoncen, Werbefilme oder Hörfunkspots von jenen Rechtsträger:innen, die für derartige Schaltungen im jeweiligen Halbjahr insgesamt mehr als 10.000 Euro ausgegeben haben. Für das 1. Halbjahr 2025 wurden 37.340 solcher Werbesujets neu in die Datenbank aufgenommen.
Seit dem 15. Oktober 2025, 9:00 Uhr, sind die umfangreichen Daten für das erste Halbjahr 2025 auf der Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können: https://data.rtr.at/pages/open-data/MedKFTGBekanntgabe2024?filter_halbjahr=20251.
Ältere Meldezeiträume
Alle gemeldeten Daten seit 2024 finden sich unter https://data.rtr.at/pages/open-data/MedKFTGBekanntgabe2024. Meldezeiträume vor dem Jahr 2024 können unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (Rubrik „Medien, Datenbekanntgabe – bis 2023“) eingesehen werden.
Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) finden sich auf der Website medientransparenz.at
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. www.rtr.at
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