• 15.10.2025, 09:06:33
  • /
  • OTS0021

Umweltdachverband zum EABG-Entwurf: Themenverfehlung zum Nachteil von Natur und Zivilgesellschaft

Wien (OTS) - 

  • Zentrale Kritikpunkte: Schwächung umweltschutzrechtlicher Vorgaben und Verletzung von Aarhus-Beteiligungsrechten

  • Handwerkliche Mängel und Widersprüche erfordern umfassende Nachbesserungen

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum Energieinfrastruktur-Zukunftsgesetz (Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz – EABG) schafft ein eigenes Verfahrensregime für Projekte der Energiewende. Der Umweltdachverband (UWD) begrüßt den erwartbaren harmonisierenden Effekt auf die Energieraumplanung, digitale Verfahrensschritte und eine zentrale Kundmachungsplattform. Scharfe Kritik äußert er jedoch aufgrund geplanter massiver Einschnitte in Umweltstandards, Lücken bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und gravierender handwerklicher Schwächen. „Ja, wir brauchen Tempo beim naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren. Doch der vorliegende Entwurf beschleunigt vor allem die Aushöhlung bewährter Umweltprüfungen – und bremst die Rechte der Zivilgesellschaft. Die Aarhus-Konvention wird de facto ignoriert, Parteistellung und Rechtsschutz werden beschnitten. Das ist rechts- und demokratiepolitisch bedenklich“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

UWD warnt: „Schneller Ausbau darf nicht zum Blindflug werden“
Aus Sicht des UWD übererfüllt der Entwurf zentrale Vorgaben der RED III in umweltrechtlich problematischer Weise: So kann das geplante Screening UVP- und Naturverträglichkeitsprüfungen pauschal aushebeln – selbst in sensiblen Gebieten – und führt mit Ausgleichszahlungen eine Türöffner-Logik ein, die weder unionsrechtlich geboten noch ökologisch verantwortbar ist. „Wo erhebliche Risiken bestehen, braucht es volle Prüfungen, keine Abkürzungen – Beschleunigung darf nicht mit Blindflug verwechselt werden. Wir brauchen klare Leitplanken für Natur- und Artenschutz, starke Beteiligung nach Aarhus und ausreichende Behördenressourcen – sonst drohen Rechtsunsicherheit, langwierige Konflikte vor Gericht und irreparable Schäden“, so Maier.

Falsche Weichenstellung: Flächenverbrauch statt Mehrfachnutzung
Inhaltlich verfehlt der Entwurf zentrale Lenkungsziele: Mehrfachnutzung und die klare Priorisierung künstlicher bzw. bereits versiegelter Flächen – von der RED III ausdrücklich betont – fehlen. Statt naturverträgliche Photovoltaik auf Dächern, Parkplätzen, Deponien oder entlang von Infrastrukturen konsequent vorzuziehen, wird zusätzlichem Flächenverbrauch Vorschub geleistet. Beim Wasserstoff bleibt offen, ob ausschließlich „grüner“ Wasserstoff privilegiert wird. Der UWD fordert eine eindeutige Festlegung auf Strom aus erneuerbaren Quellen und den Einsatz nur dort, wo es keine effizienteren Alternativen gibt. „Besonders heikel ist die Wasserkraft: Angesichts des Zustands vieler Fließgewässer, der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und der Sensibilität alpiner Ökosysteme fordern wir, Wasserkraft vom EABG auszunehmen und jedenfalls keine Beschleunigungsgebiete dafür vorzusehen. Einen pauschalen Ausschluss von Landschafts-, Ortsbild- und Erholungswert aus der Abwägung lehnen wir ab – dies widerspricht unter anderem der Alpenkonvention“, so Maier.

UWD-Forderungen zum EABG-Entwurf – kurz gefasst

  1. Aarhus-konforme Parteistellung und Rechtsschutz in allen Verfahrensarten (inkl. Screening, vereinfachtes Verfahren, Anzeige).

  2. Keine Ausgleichszahlungen als Ersatz für Umwelt- oder Naturverträglichkeitsprüfungen; bei erheblichen Risiken UVP/NVP verpflichtend.

  3. Strikte Priorität für Mehrfachnutzung und versiegelte/künstliche Flächen – verbindlich im Gesetz verankern.

  4. Grünen Wasserstoff eindeutig definieren; Einsatz nur ohne bessere Alternativen.

  5. Wasserkraft vom EABG ausschließen; keine Beschleunigungsgebiete für Wasserkraft.

  6. Landschaftsbild und Erholungswert in der Abwägung beibehalten; Alpenkonvention beachten.

  7. Behörden stärken (Personal, unabhängiger Sachverständigen-Pool) statt Standards zu senken; zentrale Kundmachung einheitlich und durchsuchbar ausbauen.

Der UWD wird seine ausführliche Stellungnahme fristgerecht vor der Stellungnahmefrist am 21. Oktober einreichen.

Rückfragen & Kontakt

Umweltdachverband
Mag. Karin Hartmeyer
Telefon: +43 (0) 664 2469027
E-Mail: karin.hartmeyer@umweltdachverband.at
Website: https://www.umweltdachverband.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OGN

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel