• 14.10.2025, 16:44:33
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Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen zum Tag des Weißen Stocks

Inklusion als Verpflichtung, nicht als Option

Wien (OTS) - 

Der Tag des Weißen Stocks am 15. Oktober macht seit Jahrzehnten auf die Lebensrealitäten blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam. Er hebt eines von zwei starken Symbolen hervor, den weißen Langstock und die Brailleschrift. Dabei müssen wir uns folgende zentrale Frage stellen: Wie gelingt es, aus Zeichen der Selbstbestimmung eine gelebte Wirklichkeit zu machen? Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, nimmt diesen Tag zum Anlass, um an die politischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen zur Inklusion zu erinnern.

Starke Symbole und klare Botschaft

Der weiße Langstock ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen sichere Mobilität und steht zugleich für Rücksicht und Respekt im öffentlichen Raum. Die Brailleschrift eröffnet Zugang zu Bildung, Information und Kultur und ist nach wie vor unverzichtbar. Beides stellt eine Errungenschaft zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Österreich dar. „Der Tag des Weißen Stocks macht sichtbar, wie viel wir bereits haben. Es gibt in vielen Bereichen funktionierende Hilfsmittel, gelebte Selbstbestimmung und starke Symbole. Aber dieser Tag macht auch deutlich, wie weit der Weg noch ist. Inklusion darf nicht bei Symbolen stehenbleiben, sie muss Realität werden“, so Steger.

Verpflichtung statt Option

Als gesetzlich eingerichtete Ombudsstelle unterstützt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen jene Menschen mit Behinderungen, die Diskriminierungen erfahren und erinnert Politik und Gesellschaft an ihre Verantwortung: „Österreich hat mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein klares Versprechen abgegeben. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt in allen Lebensbereichen teilhaben können. Dieses Versprechen einzulösen ist keine Option, sondern eine Verpflichtung“, betont Steger.

Barrieren sind noch immer Realität

Die Realität zeigt deutliche Lücken bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Noch immer fehlt oftmals die bauliche Barrierefreiheit. Die digitale Zugänglichkeit ist häufig unzureichend und die Assistenzleistungen mangelhaft. Zudem schließt der Arbeitsmarkt Menschen mit Behinderungen oft aus. „Es reicht nicht, Missstände zu beklagen. Es braucht verbindliche politische Strategien und konkrete Maßnahmen in allen Lebensbereichen von der Bildung über die Arbeit hin zum öffentlichem Raum und digitalen Bereich. Nur so kann Inklusion gelebte Wirklichkeit werden“, so Steger.

Inklusion nützt allen

Unterstützung kommt auch vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich. Präsident Dr. Markus Wolf fragt: „Was bedeutet es, wenn Inklusion kein selbstverständlicher Teil einer Gesellschaft ist? Inklusion drückt sich darin aus, dass die Menschenwürde aller gewahrt und allen mit Respekt begegnet wird.“ Gerade in Zeiten von Krisen und gesellschaftlicher Verunsicherung erinnert der Tag des Weißen Stocks daran, dass eine inklusive Gesellschaft allen nützt. Sie fördert Zusammenhalt, eröffnet Innovationen und macht deutlich, dass jeder Mensch ein wertvoller Teil des Ganzen ist.

„Solange Menschen mit Behinderungen immer wieder für ihre Rechte kämpfen müssen, ist Gleichbehandlung nicht Realität. Der Tag des Weißen Stocks mahnt uns: Wir dürfen nicht bei Symbolen stehenbleiben. Aus Symbolen muss Realität werden“, so Steger abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 06648482345
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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