• 14.10.2025, 08:07:32
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Südwind: Rückschlag für Arbeiter:innen-Rechte in globalen Lieferketten

Jetzt an EU-Abgeordnete appellieren!

Wien (OTS) - 

(Wien/Brüssel 14.10.2025) Gestern Abend hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments seinen Bericht über den Vorschlag der Europäischen Kommission für das Omnibus-I-Paket verabschiedet und damit einen weiteren Schritt gemacht, dass die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) keine spürbaren Auswirkungen für Bekleidungsarbeiter:innen in globalen Wertschöpfungsketten hat.

„Die Abgeordneten müssen diesen Text in der Plenarabstimmung ablehnen. Sie sollten die Kritik anerkennen, die von Gewerkschaften, Arbeitnehmer:innenorganisationen, NGOs, vielen Unternehmen und Wissenschafter:innen weltweit geäußert wurde“, sagte Lena Gruber, Koordinatorin der Clean Clothes Kampagne Österreich.

Südwind ruft daher zur E-Mail-Aktion an EU-Abgeordnete auf, um das Lieferkettengesetz zu retten: https://www.suedwind.at/lieferkettengesetz-in-gefahr/

Die CSDDD ist 2024 von der EU verabschiedet worden und in Kraft getreten. Sie hätte für große Unternehmen, die in der EU tätig sind und ihren Sitz dort haben, gelten sollen. Der ursprüngliche Gesetzestext sah einen risikobasierten Ansatz zur Identifizierung von Verstößen gegen Arbeits-, Menschen- und Umweltrechte, einen Sorgfaltsprozess, der weitgehend den internationalen Standards entspricht, und eine europäische zivilrechtliche Haftungsregelung zur Ahndung von Unternehmensverstößen vor. Im Jahr 2025 legte die Europäische Kommission im Rahmen ihrer „Vereinfachungsmaßnahmen” eine Überarbeitung der Richtlinie vor, um sie rücksichtslos zu deregulieren. Südwind und die Clean Clothes Kampagne (CCC) hatte sich bereits gegen den sogenannten „Omnibus“-Vorschlag der Kommission ausgesprochen.

„Die Abgeordneten des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments haben heute die Textilarbeiter:innen und alle Arbeitnehmer:innen weltweit verraten”, sagte Giuseppe Cioffo, Lobby- und Advocacy-Koordinator im internationalen Büro der CCC. „Was für Arbeitnehmer:innen, denen ihre grundlegenden Arbeitsrechte verweigert werden, eine Wende hätte bedeuten können, wird nun zu einem leeren Instrument für Unternehmen, um ihre Praktiken zu beschönigen”, fügte er hinzu.

Der Bericht des Ausschusses befürwortet den Omnibus-Vorschlag zur zivilrechtlichen Haftung. Das bedeutet, dass es keine klaren europäischen Haftungsmechanismen für Verstöße gegen Arbeitnehmer:innenrechte in der Wertschöpfungskette der Bekleidungsindustrie gibt. Die Schwelle für die Anwendung des Gesetzes soll bei 5 000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz liegen. Damit gilt das Gesetz nur für eine Handvoll Unternehmen gelten. Diese Fassung des Gesetzes wird keine nennenswerten Auswirkungen für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie haben.

Rückfragen & Kontakt

Südwind
Lena Gruber, MA
Telefon: 0660 7933000
E-Mail: lena.gruber@suedwind.at

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