- 12.10.2025, 14:12:32
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FPÖ-Landbauer/FPÖ-Antauer: „Sozialhilfe neu soll sich an strengen Regeln in NÖ richten“
Steiermark verschärft, NÖ hat bereits rigorose Sozialhilfe-Vorgaben
„Wir in Niederösterreich haben restriktive Regeln bei der Sozialhilfe und stellen somit sicher, dass diese finanzielle Hilfestellung nicht als soziale Hängematte ausgenutzt werden kann“, stellt FPÖ Niederösterreich Landesparteiobmann LH-Stellvertreter Udo Landbauer klar.
Dass nun die grüne Mark unter blauer Landesführung das steiermärkische Sozialhilfeausführungsgesetz nachschärfen will und wird, ist für FPÖ Niederösterreich Parteichef Udo Landbauer nur eine Bestätigung angekündigter, freiheitlich-gerechter Politik: „Dort wo die FPÖ am Ruder sitzt, wird Politik für die hart arbeitenden Landsleute und nicht für Zuwanderer ins Sozialsystem gemacht. Ein Blick in die rote Bundeshauptstadt mit all seinen absurden Auswüchsen bei der Sozialhilfe zeigt den umgekehrten Fall.
Somit sei es kein Zufall, dass rund 70 % der Sozialhilfeempfänger in Wien wohnen und nur rund jeder zehnte Sozialhilfeempfänger in NÖ seinen Hauptwohnsitz hat. Denn NÖ zahle über den Ausgleichszulagenrichtsatz von rund 1.210 Euro keine Wohnkostenpauschale, die Kinderzuschläge seien degressiv gestaffelt. „Somit sind absurd hohe Beträge wie 5.000 oder 9.000 Euro wie in Wien bei uns in NÖ nicht möglich. Denn solche astronomischen Beträge versteht kein fleißiger Österreicher“, erklärt auch FPÖ Niederösterreich Landesrat Martin Antauer. Trotz massiver Probleme im Bildungs- und Sicherheitsbereich halte Wien weiter an der finanzierungsintensiven Willkommenspolitik fest. „Die Zeche für diesen Wahnsinn zahlen die Steuerzahler, die mit der Reduktion ihrer Pensionen und Gesundheitsleistungen leben müssen und sich dafür kaum mehr aus der Wohnung trauen“, so Antauer.
In NÖ sei zudem auch die verpflichtende Teilnahme an Arbeitsmarktmaßnahmen im NÖ SAG (Anm.: NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz) geregelt – genauso wie stufenweise Leistungskürzungen bei Verweigerung des Einsatzes der Arbeitskraft oder bei Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarung.
Auch die Verwaltungsstrafbestände – wie das Erschleichen der Sozialhilfe durch falsche Angaben, Verheimlichen oder Nichtnachkommen der Auskunfts- bzw. Anzeigepflicht, wo bereits der bloße Versuch strafbar ist, werde mit Strafen bis zu 2.500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen sanktioniert.
„Die zerstrittenen Systemparteien müssen sich mal einig werden, was sie überhaupt wollen und wie die bundeseinheitliche Lösung ab 2027 aussehen soll. Fakt ist, dass die bundeseinheitliche Lösung sich am scharfen NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz orientieren muss“, so Landbauer und Antauer unisono, die abschließend erneut bekräftigen: „Die Sozialhilfe muss an die österreichische Staatsbürgerschaft gekoppelt werden.“
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