- 12.10.2025, 07:30:33
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Hattmannsdorfer: Ungarische Sondersteuer gefährdet Grundpfeiler des EU-Binnenmarkts
Wirtschaftsminister fordert Konsequenzen gegen diskriminierende Sondersteuern in Ungarn – „Binnenmarktregeln müssen für alle gelten“
„Was Ungarn derzeit macht, ist ein Angriff auf den europäischen Binnenmarkt und damit auf eines der größten Erfolgsprojekte Europas. Wenn europäische Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat einseitig besteuert werden, darf die Kommission nicht zusehen. Ich erwarte, dass Brüssel rasch handelt, um den Binnenmarkt und seine Grundregeln zu verteidigen,“ stellt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer klar.
Anlass ist die ungarische Sondersteuer auf den Lebensmitteleinzelhandel, die seit 2022 in Kraft ist und inzwischen bis zu 4,5 Prozent des Nettoumsatzes beträgt. Betroffen sind vor allem internationale Handelsketten wie SPAR und Hofer, die in Ungarn zu den größten privaten Arbeitgebern zählen.
Ungarische Franchiseketten und nationale Anbieter hingegen werden weitgehend ausgenommen oder nur niedrig besteuert. Damit entsteht ein faktischer „Binnenmarkt-Aufschlag“ auf europäische Unternehmen.
Die ungarische Regierung begründet die Steuer mit der angeblichen „Überwälzung der Inflation durch westliche Handelsketten“. In der Praxis bedeutet sie jedoch eine massive finanzielle Belastung für Unternehmen, die tausende Arbeitsplätze sichern und den Wettbewerb in Mittel- und Osteuropa beleben.
Weil SPAR und Hofer ihre Märkte integriert steuern, hat die Steuer auch indirekte Auswirkungen auf ihre Preis- und Investitionspolitik in Österreich – was langfristig auch Konsumentinnen und Konsumenten hierzulande treffen kann.
„Wenn erfolgreiche Unternehmen im EU-Binnenmarkt einseitige Sondersteuern auferlegt bekommen, schwächt das nicht nur den Standort Ungarn, sondern das gesamte europäische Wirtschaftsgefüge,“ so Hattmannsdorfer. „Wenn solche Praktiken Schule machen, droht der Binnenmarkt zu zerfallen – mit allen Folgen für Arbeitsplätze, Investitionen und Preisstabilität. Europa lebt vom Vertrauen in gemeinsame Regeln. Wenn dieses Vertrauen erodiert, steht mehr auf dem Spiel als bloß wirtschaftliche Fairness, dann geht es auch umd die Glaubwürdigkeit Europas.“
EU-Kommission gefordert – Österreich drängt auf konsequentes Vorgehen
Die Europäische Kommission sieht in der ungarischen Regelung einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) und hat am 18. Juni 2025 eine Stellungnahme übermittelt. Sollte die Antwort aus Budapest unzureichend sein, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Um den Druck zu erhöhen, hat Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer nun zwei Briefe an die EU-Kommission gerichtet – an Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné und Vizepräsidentin Teresa Ribera. Darin fordert er ein konsequentes Vorgehen gegen diskriminierende Maßnahmen, die den freien Binnenmarkt unterlaufen, sowie eine rasche Prüfung der anhängigen Beihilfebeschwerde.
In den Schreiben warnt Hattmannsdorfer vor einer systematischen Benachteiligung ausländischer Unternehmen in Ungarn: „Die ungarische Regierung hat die sogenannte Krisensteuer sogar gesetzlich verankert und mit einer Gewinnmargen-Obergrenze von ein bis zwei Prozent kombiniert. Das führt zu einer faktischen Verlustsituation für ausländische Betriebe – während ungarische Wettbewerber verschont bleiben.“
Binnenmarktstrategie als Schutzschild
Hattmannsdorfer fordert eine starke europäische Binnenmarktstrategie, die gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedsstaaten sicherstellt – nicht nur beim Warenverkehr, sondern auch bei Steuern, Abgaben und Unternehmensrechten.
„Der Binnenmarkt ist das größte Erfolgsprojekt Europas. Wenn wir seine Regeln nicht verteidigen, verlieren wir unsere Glaubwürdigkeit, unsere Wettbewerbsfähigkeit und letztlich unseren Wohlstand. Europa braucht keine neuen Barrieren, sondern gleiche Chancen für alle Unternehmen,“ so der Minister abschließend.
Hintergrund: Nationale Sonderabgaben und Markteingriffe in Ungarn
Seit 2022 hat die ungarische Regierung eine Reihe von wirtschaftspolitischen Maßnahmen eingeführt, die vor allem ausländische Unternehmen treffen:
- Sondersteuer auf den Lebensmitteleinzelhandel: bis zu 4,5 Prozent auf den Nettoumsatz (seit 2024).
- Sektorale Sondersteuern: bis zu 30 Prozent für Banken, 40 Prozent für Pharmahandel, 95 Prozent auf Preisvorteile bei russischem Öl.
- Preisstopps und verpflichtende Sonderangebote: staatlich festgesetzte Preise und Rabattpflichten bis Mitte 2024.
- Exportbeschränkungen und Gewinnabschöpfungen: u. a. für Rohstoffe und Energieunternehmen.
Mehrere dieser Regelungen sind bereits Gegenstand von EU-Vertragsverletzungsverfahren – im Fall der Bergbausteuer (90 Prozent) läuft seit 2023 ein Verfahren vor dem EuGH.
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