• 12.10.2025, 07:00:33
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Bilanz der Einsatzgruppe Jugendkriminalität seit März 2024

Aussetzen des Familiennachzugs umgesetzt – weitere flankierende Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität im Regierungsprogramm vorgesehen

Wien (OTS) - 

Im Auftrag von Innenminister Gerhard Karner wurde im März 2024 die Einsatzgruppe Jugendkriminalität unter der Leitung von Dieter Csefan eingerichtet. Ausschlaggebend für die Einrichtung war ein massiver Anstieg der Anzeigen gegen Personen im Alter von zehn bis 14 Jahren. Während 2015 noch rund 5.160 Anzeigen gegen Personen in dieser Alltagsgruppe erstattet worden waren, waren es 2024 mehr als 12.000 Anzeigen – mehr als doppelt so viel. Auffällig ist, dass syrische Staatsbürger der Altersgruppe zehn bis 14 Jahren besonders häufig vertreten waren. Wurden 2015 noch knapp 25 Anzeigen mit syrischen Tatverdächtigen in der Altersgruppe gestellt, so waren es 2024 knapp 1.000 Anzeigen.

„Das konsequente Vorgehen gegen Jugendkriminalität erfordert ein Bündel an Maßnahmen. Das Aussetzen des Familiennachzugs und die Einrichtung einer Einsatzgruppe sind unter anderem jene, die bereits umgesetzt wurden. Weitere Maßnahmen wie das Messertrageverbot oder gefängnisähnliche Unterbringung von jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern sind im Regierungsprogramm vereinbart“, betonte Innenminister Gerhard Karner.

Zwtl.: Bilanz der Einsatzgruppe Jugendkriminalität

Von März 2024 bis Ende September 2025 wurden 10.574 Anzeigen erstattet, davon 2.687 Anzeigen gegen Minderjährige. Außerdem wurden 1.315 Festnahmen ausgesprochen, davon 136 bei Minderjährigen. Im gesamten Bundesgebiet wurden rund 75.000 Personenkontrollen durchgeführt und knapp 200 Waffen sichergestellt.

Zwtl.: Maßnahmen gegen Jugendkriminalität zeigen Wirkung

Im konsequenten Vorgehen gegen Kriminalitätsphänomene ist es notwendig, auf mehreren Ebenen Maßnahmen zu setzen. Durch das Aussetzen des Familiennachzugs Anfang Juli 2025 wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, um den Zuzug von Jugendlichen zu limitieren. Derzeit wird der Familiennachzug nachhaltig evaluiert – so soll es künftig Kontingente geben, die sich an einem Integrationsbarometer orientieren.

Weitere wichtige Maßnahmen wurden im Regierungsübereinkommen festgelegt und werden Schritt für Schritt aufgearbeitet. Maßnahmen sind beispielsweise das Messertrageverbot, das der Polizei mehr Befugnisse beschaffen soll, die polizeiliche Regelbelehrung, in der unmündige Straftäterinnen und Straftäter gemeinsam mit ihren Eltern zur Polizei vorgeladen werden oder per Gesetz vorgeschriebene Fallkonferenzen zwischen Polizei, Jugendbehörden, Schulen, Justiz usw. für jugendliche Intensivtäterinnen und -täter.

Zwtl.: Anhaltung von jungen Täterinnen und Tätern

In Zukunft soll es für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter in letzter Konsequenz auch eine gefängnisähnliche Unterbringung geben – eine gesetzliche Grundlage wird momentan im Justizministerium ausgearbeitet. Ziel ist, dass jugendliche Intensivtäterinnen und -täter rechtlich konform am Verlassen der Unterkunft gehindert werden können. Die Jugendlichen sollen in den Unterbringungen klare Tagesabläufe entwickeln, deren Nichteinhaltung mit Konsequenzen verbunden ist.

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Pressesprecher des Bundesministers
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markus.haindl@bmi.gv.at
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