• 10.10.2025, 16:40:32
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  • OTS0123

Parlament: TOP im Nationalrat am 16. Oktober 2025

Pensionsanpassung, Bildungskarenz, Trinkgeld, EU-Patientenakte, freie Dienstnehmer:innen, Auslieferungsbegehren, Fragestunde

Wien (PK) - 

Am zweiten Sitzungstag des Oktober-Plenums werden die Abgeordneten unter anderem über die Pensionsanpassung 2026 und das neue Fördermodell für die Bildungskarenz beraten. Außerdem liegen dem Nationalrat weitere Gesetzesvorschläge aus dem Zuständigkeitsbereich von Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann vor. Dabei geht es etwa um die bessere Absicherung freier Dienstnehmer:innen, beispielsweise durch verbindliche Kündigungsregelungen, und die Umsetzung der im Sommer angekündigten Trinkgeldregelung. Trinkgeld bleibt demnach weiterhin steuerfrei, in Bezug auf die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge sollen pauschalierte Obergrenzen für Rechtssicherheit sorgen.

Mit einer Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs am Europäischen Gesundheitsdatenraum geschaffen. Dabei geht es etwa um den vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln und zu Patientendaten im Ausland. Ein neuer Aufenthaltstitel für Grenzgänger:innen soll Nicht-EU-Bürger:innen, die in einem Nachbarland Österreichs leben, die Aufnahme einer Beschäftigung in Österreich erleichtern.

Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, wird sich das Plenum außerdem mit Auslieferungsbegehren gegen drei FPÖ-Abgeordnete befassen. Ein FPÖ-Antrag für ein explizites Scharia-Verbot in Österreich wird einer Ersten Lesung unterzogen.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann.

Kündigungsregeln und Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen

Danach geht es mit einer Reihe von Gesetzesvorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich der Sozialministerin weiter. So zielt eine von Schumann vorgelegte Regierungsvorlage auf eine bessere Absicherung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ab. Dabei geht es zum einen um die Festlegung von Kündigungsregeln, zum anderen um die Möglichkeit, auch für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge abzuschließen. Zudem sind freie Dienstnehmer:innen über die für sie geltenden Normen wie etwa einen Mindestlohntarif zu informieren. Die Regierung hofft, dass durch die neuen Mindeststandards die Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen durch Abschluss freier Dienstverträge weniger attraktiv wird. Die Regelungen sollen ab 1. Jänner 2026 gelten.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen für freie Dienstnehmer:innen vor. Nach zwei Dienstjahren soll sich diese auf sechs Wochen erhöhen. Das erste Monat gilt als Probemonat. Eine Kündigung soll zum 15. oder Letzten eines Monats möglich sein. Im Sozialausschuss hat der Gesetzentwurf einhellige Zustimmung erhalten.

Einheitliche Trinkgeldpauschalen

Trinkgeld ist in Österreich zwar steuerfrei, es sind aber Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Wird Trinkgeld in bar gewährt, ist das schwer zu überprüfen, durch die zunehmende Kartenzahlung hat sich die Situation aber geändert. Dazu kommt, dass es zwar in einigen Bereichen Trinkgeldpauschalen gibt, diese aber regional unterschiedlich gestaltet sind und laut SPÖ zum Teil seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden. Folge sind zum Teil hohe Nachforderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), die für einige Unruhe gesorgt haben.

Nun soll eine bundesweit einheitliche Regelung mit pauschalierten Obergrenzen für die Beitragsbemessung Rechtssicherheit schaffen, wobei je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß unterschiedliche monatliche Pauschalbeträge in Aussicht genommen sind. So haben sich die Sozialpartner im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes laut Erläuterungen bereits auf ein Stufenmodell geeinigt, das etwa für Mitarbeiter:innen mit Inkasso eine monatliche Trinkgeldpauschale von 65 Ꞓ für 2026, 85 Ꞓ für 2027 und 100 Ꞓ für 2028 vorsieht. Dabei handelt es sich um Obergrenzen; wer regelmäßig weniger Trinkgeld bekommt, muss die Pauschale nicht in Anspruch nehmen. Endgültig festgelegt werden die jeweiligen Pauschalen allerdings - wie schon bisher - erst von der Sozialversicherung. Für Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende September nächsten Jahres für die betreffende Branche eine neue Pauschale festgesetzt wurde. Neu ist darüber hinaus eine grundsätzliche Auskunftspflicht des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin über bargeldlos gegebene Trinkgelder gegenüber den Mitarbeiter:innen.

Im Sozialausschuss hat die Regierungsvorlage - unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags - eine breite Mehrheit bekommen. Nur die FPÖ stimmte dagegen. Sie will Trinkgeld zur Gänze abgabenfrei stellen, was laut Koalitionsparteien aber negative Auswirkungen auf etwaiges Kranken- und Rehageld sowie die Pension hätte.

Neues Fördermodell für Bildungskarenz

Im Zuge der Budgetkonsolidierung hat der Nationalrat im März die Abschaffung der Bildungskarenz in der bisherigen Form beschlossen. Zwar konnte auch danach noch mit dem Arbeitgeber eine berufliche Auszeit für Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden, die staatliche Förderung dafür wurde aber gestrichen. Nun liegt ein Nachfolgemodell für das Weiterbildungsgeld in Form der Weiterbildungsbeihilfe vor. Die Bestimmungen sollen mit Jänner 2026 in Kraft treten.

Für die neue Weiterbildungsbeihilfe stehen insgesamt 150 Mio. Ꞓ pro Jahr zur Verfügung, wobei die Regierungsparteien vorrangig niedriger qualifizierte Personen erreichen wollen. In diesem Sinn werden auch die Auflagen für den Erhalt einer Weiterbildungsbeihilfe im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft. So müssen im Zuge der Vereinbarung einer Bildungskarenz künftig etwa der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel angegeben werden. Personen, die brutto weniger als die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, werden außerdem zu einer Bildungsberatung beim AMS verpflichtet. Damit will man laut SPÖ verhindern, dass Kurse belegt werden, die einem später finanziell nichts bringen bzw. deren Inhalte am Arbeitsmarkt nicht gefragt sind. Auch wird ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz nicht mehr möglich sein.

Bei Beschäftigten, die brutto zumindest die Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, wird der Arbeitgeber mindestens 15 % der Weiterbildungsbeihilfe übernehmen müssen. Für die Höhe der Beihilfe sieht das Gesetz eine Bandbreite zwischen 40,40 Ꞓ und 67,94 Ꞓ pro Tag vor, was ein höherer Mindestsatz als bisher ist. Eine begleitende Gesetzesnovelle stellt sicher, dass die von den Arbeitgebern zu leistenden Zuschüsse zur Weiterbildungsbeihilfe ebenfalls steuerfrei sind.

Kritik am Gesetzesvorschlag kommt von FPÖ und Grünen: Ihrer Meinung nach handelt es sich bei der neuen Weiterbildungsbeihilfe nicht um eine Nachfolgeregelung für die alte Bildungskarenz. Vielmehr komme es zu einem Systemwechsel, der nur noch die Interessen der Arbeitgeber im Fokus habe. Ihre eigenen Vorstellungen haben die Grünen in einem Entschließungsantrag niedergeschrieben, der allerdings wohl abgelehnt werden dürfte.

Grüne fordern Nachbesserungen bei Altersteilzeit

Wenig Aussicht auf Erfolg hat auch ein Antrag der Grünen zur Altersteilzeit. Geht es nach ihnen, sollen bestimmte Personengruppen wie Beschäftigte mit originären Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen weiterhin bis zu fünf Jahre Altersteilzeitgeld vom Staat bekommen können. Auch für Personen, die seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, soll diese Ausnahmeregelung gelten. Damit könnte man Arbeitslosigkeit oder vorzeitige Pensionsantritte wegen Berufsunfähigkeit verhindern, sind die Grünen überzeugt, konnten für ihren Vorschlag im Sozialausschuss aber keine andere Fraktion gewinnen. Mit der Einführung der Teilpension wurde der Anspruch auf Altersteilzeit auf drei Jahre begrenzt, somit können nur noch Personen, die genügend Versicherungsjahre für eine Teilpension haben, mit 60 Jahren eine staatlich geförderte Altersteilzeit antreten.

Neuer Aufenthaltstitel "Grenzgänger"

Ein weiterer Gesetzesvorschlag der Regierung sieht die Einführung eines neuen Aufenthaltstitels für Grenzgängerinnen und Grenzgänger vor. Nicht-EU-Bürger:innen, die ihren Wohnsitz in einem Nachbarland Österreichs haben und dort über einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang verfügen, soll damit die Ausübung einer unselbständigen Erwerbsarbeit in Österreich ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die freie Stelle anderweitig nicht besetzt werden kann. Die Maßnahme sei "kein massiver Beitrag gegen den Arbeitskräftemangel", werde aber einigen Unternehmen helfen, Arbeitsstellen, die schon länger frei sind, zu besetzen, sagten die NEOS dazu im Sozialausschuss. Abgelehnt wurde die Gesetzesnovelle dort von der FPÖ: Sie ist dagegen, den österreichischen Arbeitsmarkt weiter für ausländische Beschäftigte zu öffnen.

Pensionsanpassung 2026

Mit zwei Gesetzesanträgen der Koalitionsparteien sollen die vereinbarten Sonderregelungen für die Pensionserhöhung 2026 festgeschrieben werden. Wie bereits im September von der Regierung angekündigt, ist aus budgetären Gründen geplant, im kommenden Jahr nicht alle Pensionen, sondern nur Pensionen bis zu einer Höhe von 2.500 Ꞓ brutto voll an die Inflation anzupassen. Alle übrigen Pensionsbezieher:innen werden einen Fixbetrag von 67,50 Ꞓ im Monat erhalten. Für Pensionistinnen und Pensionisten, die erst heuer ihre Pension angetreten haben bzw. noch antreten werden, wird es, wie gesetzlich vorgesehen, die halbe Pensionserhöhung geben.

Abgestellt wird bei der Erhöhung auf das jeweilige Gesamtpensionseinkommen. Hat jemand Anspruch auf mehrere Pensionen, werden diese zusammengerechnet. Um dabei sämtliche Sonderpensionen einzubeziehen, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich, die in einem eigenen Antrag verankert ist.

Die beiden Gesetzesanträge haben im Sozialausschuss nur die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Daher ist noch offen, ob die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Einbeziehung sämtlicher Sonderpensionen in den Beitragsdeckel zustande kommt. Die Grünen wollen ihre Zustimmung zur notwendigen Verfassungsbestimmung im Plenum davon abhängig machen, ob sich die Koalition hinsichtlich einer weiteren Begrenzung sogenannter "Luxuspensionen" bewegt.

Strikt abgelehnt wird das Vorhaben von der FPÖ. Der Fixbetrag von 67,50 Ꞓ sei "alles andere als gerecht" und bewirke reale Pensionskürzungen, kritisierten die Freiheitlichen im Ausschuss. Sie selbst fordern in einem Entschließungsantrag eine volle Inflationsanpassung bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension, dieser dürfte im Plenum aber wohl keine Mehrheit finden.

Rechtliche Basis für EU-Rezept und EU-Patientenakte

Mit einer von den Koalitionsparteien vorgeschlagenen Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs am "Europäischen Raum für Gesundheitsdaten" (EHDS) geschaffen werden. Dabei geht es etwa um den vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln in der EU (EU-Rezept) und den Abruf von Patientendaten (EU-Patientenkurzakte). Damit sollen grenzüberschreitende Gesundheitsbehandlungen erleichtert werden. Weiters ist geplant, eine nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit einzurichten.

Österreich muss entsprechende EU-Vorgaben zwar erst bis März 2029 verpflichtend umsetzen, mit der technischen Anbindung an die unionsweite Infrastruktur "MyHealth@EU" soll aber bereits jetzt begonnen werden, um eine Kofinanzierung aus dem EU-Förderprogramm "EU4Health" zu ermöglichen, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Gesundheits-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erwartet sich vom Europäischen Gesundheitsdatenraum einen großen Zusatznutzen für die Patient:innen und versicherte den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses, dass aufgrund der hohen Sensibilität der Daten größter Wert auf Datensicherheit gelegt werde.

Grüne und FPÖ stimmten im Ausschuss dennoch gegen den Vorschlag, wobei die Grünen das insbesondere mit der späten Vorlage des umfangreichen Gesetzestextes in Form eines Abänderungsantrags begründeten. Ursprünglich hatte der Koalitionsantrag nur kleinere Änderungen vorgesehen, etwa was die Einbindung mobiler Pflegedienste in den Ländern in die Gesundheitsakte ELGA betrifft. Die Freiheitlichen sprachen sich grundsätzlich gegen einen europaweiten Austausch von Gesundheitsdaten aus.

Fortsetzung des Projekts "Gesund aus der Krise"

Einhellig sprechen sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses dafür aus, das Projekt "Gesund aus der Krise" weiterzuführen. Sie ersuchen Gesundheitsministerin Korinna Schumann in einer Entschließung, entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und sich auch langfristig für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Mit dem Projekt wird Jugendlichen ein rascher, kostenloser und qualitätsgesicherter Zugang zu psychotherapeutischer und psychologischer Unterstützung ermöglicht. Laut SPÖ sollen dafür nun für weitere zwei Jahre 35 Mio. Ꞓ zur Verfügung gestellt werden. Basis für die Entschließung bildet ein Antrag der Grünen, der im Ausschuss noch abgeändert wurde.

Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung

Eine freiheitliche Initiative zur Attraktivierung der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung wurde im Landesverteidigungsausschuss unter Berücksichtigung eines von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam eingebrachten Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Demnach wird Verteidigungsministerin Klaudia Tanner ersucht, die im Ressort eingerichtete Wehrdienstkommission zu beauftragen, eine Verleihung des Dienstgrades "Fähnrich" an die Absolvent:innen der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung zu prüfen und eine entsprechende Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Die Ausbildung der Einjährig-Freiwilligen (EF) sei sowohl für die jungen Soldat:innen selbst als auch für die Verteidigungsfähigkeit Österreichs von großer Bedeutung, die Verleihung des Dienstgrads "Fähnrich" für Absolvent:innen würde diese Ausbildung attraktiver machen, argumentieren die Freiheitlichen.

Behördliche Ermittlungen gegen drei FPÖ-Abgeordnete

Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab, wird sich der Nationalrat außerdem mit drei Immunitätsfällen befassen. So will die Staatsanwaltschaft Wien etwa gegen FPÖ-Klubchef Herbert Kickl wegen des Verdachts der Beleidigung (§115 StGB) ermittlen. Laut Medienberichten hat Vizekanzler Andreas Babler der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, nachdem er von Kickl bei einer FPÖ-Veranstaltung als "linke Zecke" verunglimpft wurde.

Um den Verdacht der Verhetzung bzw. der Gutheißung von Verhetzung geht es beim Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen den Tiroler Abgeordneten Christofer Ranzmaier. Das Ersuchen steht dabei in Zusammenhang mit einem Video des Tiroler FPÖ-Parteiobmanns Markus Abwerzger, das später nach massiven Rassismus-Vorwürfen wieder aus den Sozialen Medien gelöscht wurde. Laut einem Bericht der Tiroler Tageszeitung hat sich Ranzmeier in Solidarität mit Abwerzger wie dieser eine Burger-King-Krone aufgesetzt, weshalb die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn Ermittlungen einleiten will.

Schließlich liegt ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Steyr um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung gegen FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek vor. Hintergrund dafür ist Medien zufolge ein Rechtshilfeersuchen aus Deutschland. Konkret steht der Verdacht eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz im Raum. Deimek soll demnach im März 2022 ein Bild veröffentlicht haben, auf dem auch Männer mit Hitlergruß bzw. tätowiertem Hakenkreuz zu sehen sind, wobei es sich laut Deimek um ein kritisches Posting handelt.

Die Sitzung des Immunitätsausschusses ist für Mittwochfrüh anberaumt.

Sharia-Verbot als Verfassungsbestimmung

In Form einer Ersten Lesung werden die Abgeordneten über einen Antrag der FPÖ beraten, der die explizite Verankerung eines Sharia-Verbots sowohl im Islamgesetz als auch im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht vorsieht. Damit will die FPÖ sicherstellen, dass die islamische Rechtsordnung in keinem Fall in Österreich zur Anwendung kommen kann, auch nicht auf Basis einer Vereinbarung oder eines Vereinsstatuts. Klassische Normen des islamischen Rechts seien mit den in Österreich geltenden Grundwerten nicht vereinbar, begründet die FPÖ ihren Vorstoß. Es gelte, "den säkularen Rechtsstaat zu schützen". Ausgestaltet ist das Verbot in beiden Fällen als Verfassungsbestimmung.

Nach der Debatte soll der Antrag dem Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen werden. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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