- 10.10.2025, 16:33:02
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Parlament: TOP im Nationalrat am 15. Oktober 2025
Stromkostenausgleich, Investitionsfreibetrag, Psychotherapiestudium, Erwachsenenvertretung, Biogasanlagen, Berichte
Im Mittelpunkt des ersten von zwei Sitzungstagen des Nationalrats im Oktober stehen Gesetzesvorlagen aus dem Wirtschafts- und Energiebereich. So ist etwa geplant, energieintensiven Industriebetrieben weiterhin einen Stromkostenausgleich zu gewähren und den Investitionsfreibetrag für Unternehmen zur Ankurbelung der Konjunktur vorübergehend zu erhöhen. Zudem schlagen die Koalitionsparteien eine Übergangslösung für die Förderung von Biogasanlagen vor, wobei es für die entsprechende Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit braucht.
Aus dem Wissenschaftsausschuss liegt die Empfehlung vor, eine Österreich-Quote für das Psychotherapiestudium einzuführen. Außerdem ist geplant, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld für Ukraine-Vertriebene mit Einschränkungen zu verlängern. Auch Anpassungen im Erwachsenenschutzrecht, in der Gewerbeordnung und im Bundesvergabegesetz stehen auf der Tagesordnung. Auf Basis von Regierungsberichten werden die Abgeordneten außerdem die Möglichkeit haben, über die Lage im Tourismus und in der Landwirtschaft, über die Sportförderung sowie über den Zustand der Natur und der Umwelt zu diskutieren.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das Thema dafür wählen die Grünen.
Bericht zum Tourismus in Österreich 2024
An der Spitze der Tagesordnung steht der Tourismusbericht 2024, der auf Wunsch aller fünf Fraktionen ins Plenum gekommen ist. Laut Bericht erreichte die Zahl der Nächtigungen 2024 mit 154,3 Millionen einen neuen Höchstwert. Der Wert von 2023 wurde damit um 2,1 % und das bisherige Rekordniveau des Vorkrisenjahres 2019 um 1,1 % übertroffen. Die Ankünfte beliefen sich auf 46,7 Millionen (+3,3 %). Laut dem Bericht ging die Steigerung der Nächtigungszahlen 2024 sowohl auf höhere Nachfrage internationaler als auch heimischer Touristinnen und Touristen zurück. Die Nachfrage internationaler Touristinnen und Touristen (114,1 Mio. Nächtigungen) legte mit +2,5 % stärker zu als der Binnentourismus (40,3 Mio.) mit +0,9 %. Die wichtigsten ausländischen Herkunftsmärkte waren Deutschland und die Niederlande. Als zentrale Herausforderungen für die Tourismuswirtschaft nennt der Bericht den Fachkräftemangel und den Klimawandel.
Grüner Bericht zur Lage der Landwirtschaft
Danach wird der Nationalrat auf Verlangen der ÖVP über den "Grünen Bericht 2025" zur Lage der Landwirtschaft diskutieren. Nach einem Einkommensrückgang im Jahr 2023 stiegen die Einkünfte der heimischen Bäuerinnen und Bauern 2024 wieder an. Durchschnittlich beliefen sich die Einkommen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im vergangenen Jahr auf 40.024 Ꞓ pro Betrieb, was einer Erhöhung um 4,5 % zu 2023 entspricht. Biobetriebe erzielten durchschnittlich 33.638 Ꞓ (+5,3 %), die Einkünfte der Bergbauernbetriebe lagen bei 33.221 Ꞓ (+3,2 %). Den höchsten Einkommenszuwachs erzielten Dauerkulturbetriebe (+23,3 %). Veredelungsbetriebe konnten trotz einem Rückgang (-6,3 %) mit 96.484 Ꞓ die höchsten Einkünfte pro Betrieb generieren.
Laut Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig trug das Impulsprogramm für die österreichische Landwirtschaft wesentlich zur positiven Einkommensentwicklung bei. Ebenso schlugen sich gestiegene Erträge in der Rinderhaltung und im Obstbau sowie höhere Versicherungsausschüttungen nieder. Negativ haben sich hingegen niedrigere Erträge in der Forstwirtschaft, gesunkene Erzeugerpreise für Mastschweine und im Ackerbau sowie höhere Abschreibungen für Geräte und Maschinen ausgewirkt.
Umweltkontrollbericht zur Klimasituation
Durch den Klimawandel sei ein weiterer Temperaturanstieg bis Mitte des 21. Jahrhunderts "unausweichlich", hält das Umweltbundesamt im 14. Umweltkontrollbericht fest, der auf Wunsch der Grünen im Plenum zur Debatte steht. In Österreich sehe man aufgrund der geografischen Lage schon jetzt einen doppelt so hohen Temperaturanstieg wie im globalen Durchschnitt. Anpassungen an "nicht mehr vermeidbare Folgen" des Klimawandels seien daher ein Gebot der Stunde, um die notwendigen Lebensgrundlagen zu erhalten, verweist der Bericht auf die zuletzt 2024 aktualisierte Anpassungsstrategie von Bund und Ländern. Gleichzeitig brauche es verstärkt Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen durch gesteigerte Energieeffizienz und den Ausstieg aus fossiler Energie. Hier war Österreich laut Bericht zuletzt auf einem guten Weg: 2023 sanken die klimaschädlichen Emissionen um 13,7 % bzw. 10,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Vergleich zu 1990. Grundlage für die nationalen Anstrengungen zum Klimaschutz bilden die EU-Klimagesetze sowie entsprechende Zielsetzungen der Vereinten Nationen. Der Bericht wurde im Umweltausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.
Förderung der Kreislaufwirtschaft
Eine Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes für eine "zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft" fordern die Abgeordneten der Dreierkoalition mittels Entschließungsantrag, dem im Umweltausschuss auch die FPÖ zustimmte. Unter Wahrung von Umwelt- und Konsumentenschutzstandards sollen dabei regulatorische Hürden beseitigt werden, die zirkuläre Geschäftspraktiken und -modelle behindern. Das Ziel soll eine Prozessoptimierung und eine gesteigerte Verfahrenseffizienz sein. So soll durch praktikable Regelungen der Einsatz von Sekundärrohstoffen gestärkt werden. Einen ersten Entwurf soll es laut Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig bis Ende des Jahres geben. Mangels konkreter Maßnahmen verwehrten die Grünen im Ausschuss dem Antrag die Zustimmung.
Österreich-Quote für Psychotherapiestudium
Ab dem Wintersemester 2026/27 wird in Österreich das Masterstudium Psychotherapie an zehn österreichischen Universitäten angeboten. Laut Universitätsgesetz sollen jährlich insgesamt 500 Studienplätze finanziert werden. Nun sieht eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Gesetzesnovelle die Verankerung einer Österreich-Quote für das Studium vor. Ähnlich wie beim Medizinstudium sollen 75 % der Studienplätze Inhaber:innen eines österreichischen Reifezeugnisses bzw. diesen gleichgestellten Personengruppen vorbehalten sein. Außerdem werden Studienplätze für "Aufgaben im öffentlichen Interesse" gewidmet werden können. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass genügend Absolvent:innen für das österreichische Gesundheitssystem zur Verfügung stehen.
Im Wissenschaftsausschuss erhielt der Koalitionsantrag auch die Zustimmung der FPÖ. Die Grünen lehnten die Novelle hingegen mit der Begründung ab, dass es auch der Universität für Weiterbildung Krems (UWK) ermöglicht wird, das Masterstudium anzubieten.
Förderung von Biogasanlagen
Mit den Stimmen der Dreierkoalition hat der Wirtschaftsausschuss eine Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und zum Ökostromgesetz ins Plenum geschickt, die erst im Ausschuss mit konkretem Inhalt befüllt wurde. Dabei geht es zum einen darum, die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen an die Vorgaben einer EU-Richtlinie anzupassen. Zum anderen wurde für Biogasanlagen, deren Vertrag im Laufe des Jahres 2026 endet, zur Verlängerung ihrer Förderung eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes für die Förderung der Biomethanerzeugung geschaffen. Durch die Verlängerung der Vertragslaufzeit soll Anlagenbetreibern Rechtssicherheit und ausreichend Zeit für die Umrüstung einer Biogas- auf eine Biomethananlage gegeben werden, wird dieses Vorhaben begründet. Weiters sollen Überschüsse der Ökostromabwicklungsstelle aus 2024 bis zu einer Höhe von 20 Mio. Ꞓ zur Finanzierung von Förderungen und Abwicklungskosten verwendet werden können. Die Grünen signalisierten im Ausschuss ihre Bereitschaft zu Verhandlungen für die für diesen Beschluss notwendige Zweidrittelmehrheit.
Stromkostenausgleich für Industrie
Die von ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam beantragte Neuauflage des Stromkostenausgleichs passierte den Wirtschaftsausschuss einstimmig. Angesichts der anhaltend hohen Energiepreise sollen energieintensive Betriebe auch 2025 und 2026 unterstützt werden. Damit soll diesen Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile gewährt werden, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten zurückzuführen sind. Die Förderung ist auf Betriebe eingeschränkt, die einen Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde (GWh) aufweisen und Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten oder herstellen. Die Förderung soll für den über 1 GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt werden. Die Höhe der Förderung soll mit 75 % der indirekten CO2-Kosten begrenzt und anhand vorgegebener Ermittlungsformeln bemessen werden. Unternehmen sollen weiters mit der Regelung motiviert werden, Effizienzsteigerungspotenziale in den Produktionsprozessen auszuschöpfen und die Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger zu nutzen. Dazu sollen sie zur Erbringung ökologischer Gegenleistungen verpflichtet werden.
Anpassungen in der Gewerbeordnung
Um Anpassungen in der Gewerbeordnung an EU-Vorgaben geht es bei der von der Regierung vorgelegten "GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025". Die Europäische Kommission habe die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, wird dazu in den Erläuterungen vermerkt. Der Gesetzesentwurf zielt nun darauf ab, entsprechende EU-Bestimmungen hinsichtlich des Vertriebs durch Versicherungsvermittler einheitlich und ausdrücklich festzulegen, vor allem betreffend die Vollziehung durch die Gewerbebehörden. Gemäß weiterer EU-Vorgaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine neue Zuständigkeit bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuweist, wird außerdem in der Gewerbeordnung die EBA an die Stelle der bisher pauschal genannten Europäischen Aufsichtsbehörden gesetzt. Mit den Anpassungen gehe es unter anderem um Regelungen zur Beseitigung von Informationsasymmetrien, hieß es seitens der ÖVP im Wirtschaftsausschuss, die dort gemeinsam mit SPÖ und NEOS für die Novelle stimmte.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Künftig sollen im Erwachsenenschutzrecht Personen, die nicht mehr voll handlungsfähig sind und eine gerichtliche Erwachsenenvertretung haben, ein Antragsrecht sowie deren Betreuungsumfeld eine Anregungsmöglichkeit erhalten, diese Erwachsenenvertretung zu erneuern. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person, ihre Vertretung oder Betreuende ein "Clearing" anstoßen können, um die aktuelle Lebenssituation zu überprüfen. Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf die Verpflichtung von Rechtsanwält:innen und Notar:innen, gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, nunmehr nur übergangsweise zur Bewältigung der derzeitigen Notlage bis Mitte 2028 gelten. Es habe mehrere kritische Anregungen nach den Änderungen im Erwachsenenschutz mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 gegeben, auf die man jetzt reagiere, begründet die SPÖ den Vorstoß. Für den entsprechenden Initiativantrag der Dreierkoalition mit dem "Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025" sprachen sich im Justizausschuss ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne aus.
Anpassungen zu Vergabeverfahren für Verkehrsnetze
Eine von der Dreierkoalition vorgeschlagene Novelle zum Bundesvergabegesetz mit Anpassungen bei Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Verkehrsnetzen passierte den Justizausschuss einstimmig. Die Gesetzesinitiative dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, zumal deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig ist. Die Anpassungen betreffen Vergabeverfahren bei grenzüberschreitenden Abschnitten eines Kernnetzes bzw. Kernnetzkorridors wie etwa eine Eisenbahnstrecke zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten. So soll es etwa künftig möglich sein, dass die beteiligten öffentlichen Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber entweder die Anwendbarkeit der nationalen Vergaberegelung oder einer Vergaberegelung der anderen beteiligten Mitglied- bzw. EWR-Staaten vereinbaren. Ein Ziel der Regelungen ist laut den Erläuterungen, für die Durchführung derartiger Vergabeverfahren eine "Flucht" aus dem "unionalen" Vergaberecht insgesamt zu unterbinden.
Mit einer Ausschussfeststellung hielten die Abgeordneten fest, dass die gegenständliche "kleine Novelle" ausschließlich der dringlichen Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie diene. Davon unberührt bleibe eine bereits in Vorbereitung und Abstimmung befindliche Novelle des Bundesvergabegesetzes, im Rahmen derer bis zum Frühjahr 2026 die Vergabe-Schwellenwerte rechtzeitig vor dem Auslaufen der Schwellenwerte-Verordnung 2025 ins Dauerrecht übernommen werden sollen.
EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden
Aufgrund eines formalen Fehlers muss das schon vor dem Sommer verabschiedete "Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2025" neuerlich beschlossen werden. ÖVP, SPÖ und NEOS haben den Gesetzentwurf daher als Initiativantrag neu eingebracht. Mit den Regelungen soll unter anderem den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, schneller und effizienter Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zu erlangen. Konkret geht es dabei etwa um die Einrichtung eines zentralisierten Systems namens "ECRIS-TCN" (Europäisches Strafregisterinformationssystem - Drittstaatsangehörige) und die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken. Auf nationaler Ebene sind dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. den Zugriff auf Fingerabdruckdaten erforderlich. Darüber hinaus braucht es Vorkehrungen für eine reibungslose Abwicklung von Anfragen und Beauskunftungen durch das Strafregisteramt bei der Landespolizeidirektion Wien. Der Antrag passierte den Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Ukraine-Vertriebene
Vertriebenen aus der Ukraine steht auf Basis der europäischen "Massenzustrom-Richtlinie" ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in der EU zu, und zwar vorerst bis März 2027. In Österreich haben Betroffene, abseits der Grundversorgung, auch Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Allerdings läuft diese Regelung mit 31. Oktober aus. Nun soll sie, allerdings mit gewissen Einschränkungen, bis Ende Juni 2026 verlängert werden. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsparteien hat im Familienausschuss auch die Zustimmung der Grünen erhalten.
Ab November wird demnach eine Erwerbstätigkeit oder eine Vormerkung beim AMS Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld sein. Dadurch sollen die Aufnahme bzw. Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit gefördert werden. Allerdings gibt es von dieser Pflicht auch Ausnahmen, etwa für Personen, die jünger als 18 oder älter als 65 Jahre sind und für Personen, die erheblich behinderte Kinder zu betreuen haben. Laut ÖVP sind von den Änderungen rund 12.000 anspruchsberechtigte ukrainische Eltern von 18.000 Kindern betroffen.
Gegen den Gesetzesantrag stimmten im Familienausschuss lediglich die Freiheitlichen. Familienleistungen sollten nur heimischen Familien zur Verfügung stehen, argumentierten sie und verwiesen zudem auf die angespannte budgetäre Lage. Auch die Grünen sehen, trotz Zustimmung, noch viele Fragen offen.
Verbesserungen bei der Kinder- und Jugendhilfe
In Reaktion auf die schweren Vorwürfe gegen mehrere SOS-Kinderdörfer spricht sich der Familienausschuss auf Basis eines Koalitionsantrags einstimmig für die zeitnahe Einberufung eines runden Tisches durch Familienministerin Claudia Plakolm aus, um gemeinsam mit den Vertreter:innen der Länder und Expert:innen über Verbesserungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten. Es brauche eine bundeseinheitliche Weiterentwicklung der Qualitätsstandards inklusive klar ausgewiesener Beschwerdewege, die auch anonym in Anspruch genommen werden können, sind sich die Abgeordneten einig. Auch um sogenannte "Care Leaver", also betreute Jugendliche im Übergang zum Erwachsenenalter, und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie um die vielfach knappen personellen und finanziellen Ressourcen soll es beim runden Tisch gehen. Gleichzeitig wird Justizministerin Anna Sporrer ersucht, "die lückenlose Aufklärung der Vorfälle bestmöglich zu unterstützen".
Angestoßen worden war die Entschließung von den Grünen. Sie hatten die dokumentierten Übergriffe im SOS-Kinderdorf Moosburg aufgegriffen und in einem eigenen Entschließungsantrag unter anderem Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Gewaltpräventionskonzepte sowie verstärkte Kontrollen gefordert. Einige der Anliegen wurden in den Koalitionsantrag aufgenommen, der ursprüngliche Entschließungsantrag der Grünen fand im Ausschuss hingegen keine Mehrheit.
Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags
Aufgrund einer Fristsetzung werden die Abgeordneten über einen Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS zur befristeten Erhöhung des Investitionsfreibetrags für Unternehmen beraten. Bei der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens können Unternehmen einen Investitionsfreibetrag als Betriebsausgabe geltend machen. Um die Konjunktur anzukurbeln, sollen dem Antrag zufolge nun Investitionen und Anschaffungen zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 stärker begünstigt werden. Der Investitionsfreibetrag soll dabei 20 % anstelle von 10 % betragen. Für Investitionen in die Ökologisierung soll der Investitionsfreibetrag befristet von 15 % auf 22 % angehoben werden. Keine Voraussetzung sei, dass die Anschaffung oder Herstellung erst im begünstigten Zeitraum beginnt bzw. in diesem endet, so der Initiativantrag.
Sportbericht 2024
Beendet wird der Sitzungstag mit Sportvorlagen. So wird der vom Sportausschuss mehrheitlich angenommene Sportbericht 2024 zur Debatte stehen. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2024 Bundesmittel in der Höhe von gesamt 225 Mio. Ꞓ für den Sport aufgewendet. Sie teilten sich auf in 98 Mio. Ꞓ für die allgemeine Sportförderung und Services, 120 Mio. Ꞓ für die besondere Sportförderung sowie knapp 7 Mio. Ꞓ für die Bundessporteinrichtungen. Kosten für Sportgroßprojekte entstanden im Jahr 2024 keine, allerdings fanden mehrere Sportgroßveranstaltungen in Österreich statt, darunter die Skiflug-WM, die Tischtennis-EM oder die Handball-EM der Frauen.
Der Fokus der Förderprogramme des Bundes lag im Berichtszeitraum auf den definierten Schwerpunktsportarten des aktuellen Olympiazyklus bzw. jenen, die für die Aufnahme ins olympische Programm geplant sind. Investiert wurde in den Nachwuchs und in Infrastruktur. Sportwissenschaftliche Projekte wurden ebenso unterstützt wie Breitensport, Inklusion, Nachhaltigkeitskonzepte, Integrationsprojekte, Fair-Play-Initiativen sowie Extremismusprävention. Ein Ressortschwerpunkt lag und liegt dem Bericht zufolge weiterhin bei der Frauenförderung bzw. bei Gleichstellungsprojekten. Die österreichische Sportlandschaft sei immer noch stark männlich dominiert.
Bestmögliche Trainingsbedingungen für Sportler:innen
Einstimmig hat sich der Sportausschuss für die Förderung moderner Trainingsbedingungen, für eine kontinuierliche Betreuung durch hochqualifiziertes Fachpersonal sowie die gezielte Förderung und den Einsatz von Sporttechnologie ausgesprochen. Mit dem entsprechenden Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS wird der für den Sport zuständige Vizekanzler Andreas Babler ersucht, insbesondere für die olympischen Sommersportverbände Bundesstützpunkte einzurichten. Im Zuge dessen soll ein neues Förderprogramm etabliert und das Umfeld der Athletinnen und Athleten optimiert werden, auch durch gezielte Unterstützung von Technologieprojekten. Österreichs Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sollten bestmögliche Trainingsbedingungen zur Verfügung stehen, um auf höchstem Niveau konkurrenzfähig zu bleiben, so der Antrag.
Reformvorschlag zur Bundes-Sportförderung
Von den anderen Fraktionen im Sportausschuss abgelehnt wurde hingegen die Forderung der FPÖ nach einer Reform der Bundessportförderung. Die FPÖ kritisiert in ihrem Entschließungsantrag, dass der organisierte Sport beinahe 90 % der Fördermittel aus der Bundes-Sportförderung erhalte. Die Verbände würden de facto Doppelförderungen aus der "Allgemeinen Bundes-Sportförderung" und der "Besonderen Bundes-Sportförderung" lukrieren. Vorgeschlagen wird, die geltenden Förderrichtlinien so abzuändern, dass jene Einrichtungen, die über die "Besondere Bundes-Sportförderung" antragsberechtigt sind, nur mehr in einem Ausmaß von maximal 20 % aus der "Allgemeinen Bundes-Sportförderung" Förderanträge stellen können. Das würde dem Ausbau der täglichen Bewegungseinheit schaden, hieß es dazu im Ausschuss etwa von ÖVP und SPÖ.
Weiterbildungsmaßnamen für inklusive Pädagogik im Schulsport
Um die Förderung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen im Schulsport zu verbessern, haben die Abgeordneten im Sportausschuss einhellig für Weiterbildungsmaßnamen für das Lehrpersonal votiert. Argumentiert wird, dass aktuell Kinder mit Behinderungen oft vom Turnunterricht abgemeldet würden, weil sich das Lehrpersonal dem inklusiven Sport nicht gewachsen fühle. Zur Förderung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen im Schulsport sollten daher umgehend Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bewegungs- und Sportlehrer:innen im Bereich der inklusiven Pädagogik gesetzt werden. Basis für die Entschließung bildete ein Antrag der Grünen, der gemeinsam von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen im Ausschuss noch abgeändert wurde. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu
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