• 10.10.2025, 11:04:02
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„Bürgeranwalt“: Lösung für Timon – er darf nun die von ihm gewünschte Schule besuchen

Am 11. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 11. Oktober 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Pensionierung wider Willen

Renate W. aus Wien hat sich 2024 hilfesuchend an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie ihre Pensionierung als Schuldirektorin für nicht gerechtfertigt hält. Die 66-Jährige kritisiert, dass ihr Dienstverhältnis kein drittes Mal verlängert wurde, obwohl es Personalbedarf gäbe. Die Argumente und Begründungen für ihre Pensionierung wie etwa „Standort-Weiterentwicklung“ und „Personalentwicklung“ hält sie für nicht schlüssig. Weiters fühlt sie sich altersdiskriminiert und ungleich behandelt. Die Wiener Bildungsdirektorin Elisabeth Fuchs diskutiert mit Volksanwalt Christoph Luisser, an seiner Seite Renate W., nunmehr Schuldirektorin a.D.

Lösung für Timon

Timon ist sieben Jahre alt und hat einen seltenen Gendefekt, der es ihm unmöglich macht, mehr als 25 Worte zu sprechen. Unmittelbar neben seinem Wohnort gibt es eine spezielle Volkschule für Hörbeeinträchtigte, bei der er die Gebärdensprache erlernen könnte, um so mit seinen Freunden kommunizieren zu können. Nachdem Timon keine Hörbeeinträchtigung hat, wurde er dort jedoch nicht aufgenommen. Timons Mutter hat sich deswegen an die Volksanwaltschaft gewandt und um Hilfe gebeten. In der Sendung „Bürgeranwalt“ hat sich die Bildungsdirektion bereiterklärt, eine geeignete Lösung für Timon finden zu wollen. Und tatsächlich: Timon darf nun die von ihm gewünschte Schule besuchen.

Unfrieden bei „Frieden“

Maria S. und Alfred S. wohnen in einer 2012 errichteten Wohnhausanlage in Sieghartskirchen/Niederösterreich. Die Anlage wurde von der Gemeinnützigen Baugenossenschaft „Frieden“ errichtet. Nach zehn Jahren will das Paar die Dachgeschoßwohnung kaufen. Allerdings bemerkten die beiden, dass ihre Wohnung im Bauteil 1 deutlich teurer ist als eine vergleichbare Wohnung in Bauteil 2. Der Grund: Bauteil 1 beinhaltet einige Gemeinschaftsanlagen wie einen Kinderspielplatz, einen Gemeinschaftsraum und Parkplätze, die zwar alle in der Wohnhausanlage benützen dürfen, die Kosten aber wurden nur Bauteil 1 zugerechnet. Auch bei den Betriebskosten gibt es jedes Jahr Ungereimtheiten. Mittlerweile liegt der Fall bei Gericht. Das Paar fragt sich, ob es nicht doch zu einer gütlichen Lösung mit der Genossenschaft kommen kann.

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